Zum Jahresbeginn sind wichtige Neuerungen im Gesundheits- und Pflegebereich in Kraft getreten. Der Schwerpunkt liegt auf Digitalisierung, Entlastung der Pflege und neuen Versorgungsformen. Elektronische Patientenakte wird Pflicht: Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Arztpraxen und Kliniken nur noch Software nutzen, die offiziell für die elektronische Patientenakte (ePA) zugelassen ist. Ärzte, die weiterhin nicht ePA-fähige Software verwenden, können ihre Leistungen dann nicht mehr abrechnen. Ziel ist es, die Digitalisierung
Ziel ist es, die Digitalisierung im Gesundheitswesen flächendeckend voranzubringen. Pflegefachleute erhalten mehr Befugnisse: Pflegefachpersonen dürfen künftig bestimmte heilkundliche Tätigkeiten eigenverantwortlich übernehmen, die vormals Ärzten vorbehalten waren (zum Beispiel bei Diabetes). Welche Leistungen das im Einzelnen sind, wird von der Selbstverwaltung festgelegt. Weniger Bürokratie bei Qualitätsprüfungen: Pflegeeinrichtungen sollen spürbar entlastet werden. Qualitätsprüfungen durch die Medizinischen Dienste werden früher angekündigt. Einrichtungen mit hoher Pflegequalität werden seltener geprüft: Der Prüfzyklus verlängert sich auch in der ambulanten und teilstationären Pflege auf zwei Jahre. Zudem wird der Umfang der Pflegedokumentation gesetzlich auf das notwendige Maß begrenzt. Bessere Präventionsberatung für Pflegebedürftige: Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder Pflegediensten betreut werden, erhalten einen besseren Zugang zu Präventionsleistungen. Pflegefachpersonen können gezielt beraten und erstmals auch konkrete Präventionsmaßnahmen empfehlen. Förderung neuer Wohn‑ und Pflegeformen: Gemeinschaftliche Wohnformen werden rechtlich gestärkt. Neue Regelungen sollen mehr Anreize für innovative Wohnkonzepte und flexiblere Versorgungsmodelle schaffen.