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Ansprüche geltend machen

Ansprüche geltend machen

Foto: Pixabay

Zunächst steigen Sachleistungen und Pflegegeld ab Januar 2024 um jeweils fünf Prozent. Ein Jahr später werden auch die Ansprüche auf Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege ab Januar 2025 um je 4,5 Prozent angehoben. So sieht es das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) vor. Um sich dieses „Mehr“ an Sachleistungen zum Beginn des neuen Jahres zu sichern, berät Home Instead kompetent und informiert, welches Leistungsplus Ihnen eine noch bessere häusliche Betreuung und Pflege sichert.

Mehr Leistung aus professioneller Hand

Aktuelle Zahlen aus dem Bundesgesundheitsministerium machen deutlich: Viele anspruchsberechtigte Personen nutzen ihr Budget an Sachleistungen keinesfalls zu 100 Prozent aus. So nutzten im Jahr 2022 lediglich 23 Prozent der Versicherten in Pflegegrad 2 ausschließlich Sachleistungen der Pflegeversicherung. Und auch in höheren Pflegegraden zeigt sich diese Zurückhaltung: In Pflegegrad 3 waren es sogar nur 19 Prozent der Versicherten, die ausschließlich auf Sachleistungen kompetenter Betreuungs- und Pflegedienste setzten.

Die Leistungserhöhung zu Jahresbeginn 2024 ist deshalb ein guter Zeitpunkt, sich beraten zu lassen, und so ein Mehr an Lebensqualität zu erhalten und pflegende Angehörige zu entlasten. Kompetente Beratung zu diesen Fragen bieten Ihnen die Pflegeberater von Home Instead Landkreis München und Isartal. In einem vertrauensvollen Gespräch erhalten Sie wichtige Informationen rund um das Thema häusliche Betreuung und Pflege, die Ihnen unsere professionelle Dienstleistung bietet.

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