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Gute Vorsorge beginnt früh

Patientenverfügung und Testament garantieren die Erfüllung der persönlichen Wünsche

Gute Vorsorge beginnt früh

Über ihren digitalen Nachlass machen sich viele Menschen zu Lebzeiten zu wenig Gedanken. Foto: Adobe Stock

Wie schnell ein Unfall oder eine Krankheit einen Menschen mitten aus dem Leben reißen können, hat fast jede und jeder schon einmal erlebt. Das ist ein trauriger Anlass, aber genau der richtige Zeitpunkt, um sich über die Vorsorge und die Absicherung von Angehörigen ernsthafte Gedanken zu machen. Laut dem Bundesverband der deutschen Bestatter gibt es vier zentrale Dokumente, auf die niemand verzichten sollte: das Testament, die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und Regelungen zur Betreuung. Relativ neu ist, dass mittlerweile auch die Regelung des digitalen Nachlasses von immer größerer Bedeutung wird.

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Im Testament lässt sich der Nachlass nach den eigenen Wünschen gestalten. Für Familien mit minderjährigen Kindern ist das Berliner Testament empfehlenswert. Dabei setzen sich die Eltern gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils. Bei volljährigen Familienmitgliedern kann ein Erbvertrag sinnvoller sein, um die Erbfolge genau festzulegen. Da es in bestimmten Fällen unter den Erben zu Auseinandersetzungen bezüglich des Pflichtteils kommen kann, sollte das Testament juristisch auf seine Gültigkeit hin geprüft werden.

Mit einer Patientenverfügung legt man im Voraus fest, wie bei einer schweren Krankheit oder einem Unfall die eigene medizinische Behandlung erfolgen soll, sofern man nicht mehr in der Lage ist, selbst darüber zu entscheiden. Eine Beratung durch den Arzt oder eine andere Person, der man auch in moralischen Fragen vertraut, kann bei der Entscheidungsfindung helfen. In diesen Bereich gehört auch die Vorsorgevollmacht. Sie bestimmt, wer im Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit Entscheidungen in geschäftlichen und privaten Angelegenheiten treffen darf. So lässt sich auch vermeiden, dass ein Betreuer im Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit vom Familiengericht bestellt werden muss.

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Wie bereits erwähnt, spielt die Regelung des digitalen Nachlasses inzwischen eine wichtige Rolle. Das trifft nicht nur auf Menschen zu, die in einer analogen Welt groß geworden sind, auch die sogenannten digital natives, also die jetzigen jungen Menschen, können oft nicht einschätzen, was es mit dem digitalen Erbe auf sich hat. Es umfasst alle digital verfügbaren Informationen und Inhalte einer Person, wie etwa E-Mails, Fotos, Videos, Online-Konten und Abonnements, Social-Media-Profile, Online-Banking, Einkaufskonten sowie digitale Besitztümer wie E-Books, Musikdateien, digitale Währungen und Kryptowerte wie NFTs. 

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Nach dem Tod einer Person laufen diese Konten und Abonnements weiter, was Kosten verursachen oder unbekannte Werte verbergen kann. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, eine aktuelle Übersicht digitaler Inhalte sowie Zugangsdaten der Nutzer zu haben und einer Vertrauensperson den Zugang zu diesen Daten zu ermöglichen. 

Bei der Verwaltung des digitalen Nachlasses müssen rechtliche Aspekte wie die Vererbbarkeit digitaler Daten und Datenschutzbestimmungen beachtet werden. Professionelle Anbieter und Bestattungsunternehmen können bei diesem Prozess unterstützen und helfen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Sie können zudem als digitale Nachlassverwalter tätig werden. Die Ermittlung des digitalen Nachlasses beginnt mit der Feststellung des Todesfalls (Sterbeurkunde) und der Identifizierung aller digitalen Konten und Vermögenswerte, unter anderem durch softwaregestützte Suchverfahren. Die Sicherung dieser Vermögenswerte kann einen unbefugten Zugriff verhindern und den Erben den Zugang zu den oft nicht unbeträchtlichen Werten ermöglichen.
dfr


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