Dachau
Der Rechtstipp: Schriftform bei Ausübung einer „Turboklausel“
Als „Turboklausel“ bezeichnet man im Arbeitsrecht eine Vereinbarung, die Arbeitnehmende dazu berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden und trotzdem das Gehalt bis zur eigentlichen Beendigung als Abfindung zu erhalten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, d.h. sie muss auf einem...