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Kollegin App lässt grüßen

Die orthopädische Reha setzt zunehmend auf Digitalisierung – nicht zuletzt aus Kostengründen

Kollegin App lässt grüßen

Die moderne Reha setzt auf modemste Hilfsmittel, wie beispielsweise Kl-gesteuerte Exoskelette. Sie entlasten und mobilisieren gleichzeitig, etwa noch einer schwierigen Hüftoder Knieoperation, die betroffenen Gelenke und tragen so zur schnelleren Genesung bei. Foto: Adobe Stock

Allein in Deutschland machen jährlich etwa eine halbe Million Menschen eine orthopädische Rehabilitation, davon haben etliche eine Operation an Hüfte oder Knie hinter sich. Und die Zahlen steigen. Grund dafür sind nicht nur die alternde Bevölkerung, sondern auch kürzere Klinikaufenthalte und ein wachsender Bedarf an ambulanter Nachsorge. Nach einem Unfall, bei chronischen Rückenschmerzen oder nach dem Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks ist die orthopädische Rehabilitation für viele Patientinnen und Patienten der entscheidende Schritt zurück in ein selbstbestimmtes Leben. Doch die Reha-Medizin steht vor einem tiefgreifenden Wandel: Digitale Methoden, Robotik und vernetzte Therapieansätze ergänzen zunehmend die klassischen Behandlungsformen und beschleunigen die Genesung, das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und orthopädische Chirurgie (DGOOC).

Konsequente Anwendung

Was früher ausschließlich Sache von Rehakliniken war, wird heute zunehmend digital begleitet - und das nicht nur während eines stationären Aufenthalts, sondern auch zu Hause. „Die Digitalisierung eröffnet uns völlig neue Möglichkeiten, Patienten individueller und flexibler zu betreuen“, sagt beispielsweise Dr. Stefan Middeldorf, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie aus Bad Staffelstein.

So müssen sich immer mehr Patientinnen und Patienten an moderne Health-Anwendungen gewöhnen. Dazu gehören der DGOOC zufolge: Herodikos, eine App speziell für die Versorgung von Rücken- und Knieschmerzen. Kaia ist ein digitales Trainingsprogramm für Erwachsene mit chronischen Rückenschmerzen und wird als sogenannte digitale Gesundheitsanwendung (DIGA) von den Krankenkassen erstattet. Auch Vivira ist eine DiGA. Die Appdient der Behandlung unspezifischer Kreuzschmerzen oder der Arthrose der Wirbelsäule. Der Fachgesellschaft zufolge ergänzen diese Anwendungen das klassische Training, bieten Unterstützung zu Hause und entlasten so das Gesundheitssystem. Allerdings stellt sich die Frage, wie konsequent Nutzende diese Apps anwenden. 

Ein besonders vielversprechender Ansatz ist die Telerehabilitation, bei der Patienten über Videochat von Therapeuten begleitet werden. Die Plattform Caspar Health etwa kombiniert individuelle Trainingspläne mit virtueller Betreuung – und wird bereits von der Deutschen Rentenversicherung und einigen Krankenkassen finanziert. Sie ist für Patienten in der postoperativen Rehabilitation, für Menschen mit chronischen Schmerzen, beispielsweise Rückenschmerzen oder Arthrose, und für Menschen, die eine ambulante oder stationäre Reha ergänzen möchten, gedacht. Studien zeigen, dass solche Programme die klassische ambulante Nachsorge oft sogar übertreffen können.

Immer mehr Betroffene und ihre Ärzte setzen auf die sogenannte Prähabilitation: Sie steht für den gezielten Aufbau von Kraft, Beweglichkeit und Ausdauer vor einer Operation, um die Erholungszeit danach zu verkürzen. Neben körperlichem Training gehören zu dem Konzept auch weitere Komponenten, wie zum Beispiel die Optimierung der Ernährung, psychosoziale Unterstützung und Motivationstraining. Noch werden die Kosten nicht übernommen, doch Fachleute sehen hier ein großes Potenzial- und sprechen sich für eine rasche Integration in die Regelversorgung aus. Wir müssen Digitalisierung und Sektoren übergreifende Zusammenarbeit im Reha-Bereich deutlich vorantreiben“, fordert Dr. Middeldorf. Nur so lasse sich das Rehabilitationssystem zukunftsfähig gestalten und seine international herausragende Stellung bewahren.

Wer zahlt die Reha?

Die Kostenübernahme für medizinische Rehamaßnahmen richtet sich nach dem Ziel der Maßnahmen, also danach, ob die Erwerbsfähigkeit erhalten oder eine Pflegebedürftigkeit vermieden werden soll. Während des Erwerbslebens ist in der Regel die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zuständig. Ihr Grundsatz: „Reha vor Rente“. Treten Arbeits- und Wegeunfälle auf, ist die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) in der Pflicht. Bei der medizinischen, beruflichen und sozialen Wiedereingliederung steht der Leitsatz „Mit allen erforderlichen Mitteln“ im Vordergrund. Ab Rentenbeginn ist die gesetzliche Krankenkasse zuständig. Hier gilt: „Reha vor Pflege“.

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist in jedem Fall eine ärztliche Verordnung und die Zustimmung des jeweiligen Kostenträgers. Dorothea Friedrich

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