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Smart Living (WISL): Eine Investition in die Zukunft

EIN INTELLIGENT VERNETZTES ZUHAUSE IST EINE INVESTITION IN DIE ZUKUNFT UND WIRD VOM STAAT MIT VERSCHIEDENEN MASSNAHMEN GEFÖRDERT. DARSTELLUNG: IHOR SAVELIEV / UNSPLASH

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Smart Living (WISL): Eine Investition in die Zukunft

Die Wirtschaftsinitiative informiert über Fördermöglichkeiten wie etwa für den Umbau von Gebäuden, für energetische Modernisierung und mehr.

Mit der Gründung im Jahr 2017 hat die Wirtschaftsinitiative Smart Living (WISL) noch ein recht junges Vereinsleben - wenn man bedenkt, dass Smart Home schon Ende der 1950er Jahre bekannt wurde. Das zeigt, wie lang der Weg doch war, bis die intelligenten Lösungen den selbstverständlichen Zugang in die Heim- und Lebensumgebungen fanden. Inzwischen besteht die Initiative aus circa 40 Unternehmen, Allianzen sowie Verbänden und wird zudem politisch flankiert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). 

Die Beteiligung des BMWK gilt als kluger Schachzug, um verschiedene Förderprogramme zu generieren. Daher wird die WISL nicht müde, die Vorteile der Smart-Home-Technologien in die Öffentlichkeit zu tragen und die Entscheidung für entsprechende Investitionen zu erleichtern. Dazu gehören eben auch die staatlichen Fördermaßnahmen wie etwa für den Umbau von Gebäuden, die Barrieren für Kinder, Ältere oder Menschen mit Behinderung verringern soll und unter KfW 455-B geführt wird. 

SMART HOME-TECHNOLOGIEN VERMÖGEN DAS LEBEN IN DEN EIGENEN VIER WÄNDEN ZU ERLEICHTERN UND DAS DORTIGE VERBLEIBEN KOMFORTABEL ZU GESTALTEN. <br draggable="true" data-highlightable="1" id="it9ql"/>FOTO: MORITZ KINDLER / UNSPLASH
SMART HOME-TECHNOLOGIEN VERMÖGEN DAS LEBEN IN DEN EIGENEN VIER WÄNDEN ZU ERLEICHTERN UND DAS DORTIGE VERBLEIBEN KOMFORTABEL ZU GESTALTEN.
FOTO: MORITZ KINDLER / UNSPLASH

Darunter fallen zum Beispiel Smart-Home-Anwendungen für die automatische Steuerung der Zutrittskontrolle, Jalousien oder Tore. Pro Wohnung kann ein Zuschuss bis zu 6250 Euro beantragt werden. Wesentlich mehr Geld - maximal 50.000 Euro - offeriert das Programm KfW 159. Hierbei geht es um größere Umbauten, zu denen ebenso der Einbruchschutz zählt. Die Kombination aus beiden Programmen ist nicht möglich. Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) erhält der Interessent ein weiteres Förderangebot, dass im Wesentlichen der energetischen Sanierung gewidmet ist. Generell gilt, dass bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten für energetische Modernisierung steuerlich geltend gemacht werden können, maximal in Höhe bis zu 40.000 Euro.

KELLY KELCH

Er­schie­nen im Ta­ges­spie­gel am 02.03.2024

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