Das neue Jahr bringt zahlreiche neue Gesetze und Vorgaben, ein besonders wichtiges ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, kurz Wärmeplanungsgesetz. Es bildet die Grundlage für klimafreundliches Heizen und ist am 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden im Bestand ist wichtig: Erst wenn die geforderte kommunale Wärmeplanung vorliegt, sind sie verpflichtet, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien (65-%-EE-Vorgabe) zu heizen, sobald die alte Heizung kaputtgeht. Nur für Neubauten gilt das gemäß GEG bereits ab Januar 2024. Die Kommunen müssen in ihren Plänen angeben, in welchen Straßen eine Fernwärmeversorgung geplant ist, wo Nahwärme beispielsweise über Biomasse verfügbar sein wird oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll.
Das Gesetz verpflichtet die Bundesländer sicherzustellen, dass bis zum 30. Juni 2026 für Gemeindegebiete mit über 100.000 Einwohnern respektive bis zum 30. Juni 2028 für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden. Diese Verpflichtung können die Länder auf die Kommunen übertragen. Ausgangspunkt der Wärmeplanung ist eine Bestands- und Potenzialanalyse der lokalen Gegebenheiten, auf deren Basis ein Zielszenario, die Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete und eine Umsetzungsstrategie hin zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie klimaneutralen Wärmeversorgung, erstellt wird, wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen schreibt. Die Wärmeplanung ist technologieoffen. Die ermöglicht also eine zentrale Versorgung mittels Fernwärme oder klimaneutraler Gase sowie eine dezentrale Wärmeversorgung, beispielsweise mittels Wärmepumpe. Neben der Wärmeplanungspflicht ist im Gesetz das ehrgeizige Ziel festgeschrieben, bis zum Jahr 2030 im bundesweiten Mittel die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Hiermit korrespondiert die Vorgabe, jedes Wärmenetz bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder au sunvermeidbarer Abwärme zu speisen. DOROTHEA FRIEDRICH
Erschienen im Tagesspiegel am 11.02.2024