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Vom Abstellraum zum Lieblingsort

SO SCHÖN HELL KANN EINE EINLIEGER WOHNUNG IM KELLER SEIN. FOTO: ADOBE STOCK

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Vom Abstellraum zum Lieblingsort

Clever genutzte Kellerräume haben große Wohnqualität

In vielen Häusern gehört der Keller nach wie vor zu den unattraktivsten Räumen: Abstellkammer, Getränkelager oder einfach der Ort, an dem die Heizung steht - ein ganzes Geschoss im Schattendasein. Und das in Zeiten, in denen Wohnraum so knapp ist wie nie. 

Daher kann man es sich eigentlich kaum leisten, einem so großen Bereich im eigenen Zuhause so wenig Beachtung zu schenken. Aus Kellerräumen lässt sich so viel machen: vom Fitness- oder Hauswirtschaftsbereich über die "Man Cave“ als Rückzugsort für Männer bis hin zur kleinen Einlieger-Wohnung zum Vermieten oder als Wohnort für eine Pflegekraft.

 All das ist möglich, wenn man bei der Planung gleich an vier Dinge denkt: Um einen Keller zum Wohlfühlort zu machen, braucht es Luft, gutes Raumklima, Tageslicht und Wärme. Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, kann es an die konkrete Umsetzung der individuellen Bedürfnisse gehen. Dabei ist es sinnvoll, auch langfristig zu denken. Soll der Keller etwa zunächst zum neuen Wohnbereich für die Kinder werden, lohnt es sich auch gleich, an die spätere Nutzung denken, wenn die Kids flügge geworden sind und ausziehen.

TAGESLICHT FÜR DEN MODERNEN HAUSWIRTSCHAFTSRAUM IM KELLER. FOTO: ADOBE STOCK
TAGESLICHT FÜR DEN MODERNEN HAUSWIRTSCHAFTSRAUM IM KELLER. FOTO: ADOBE STOCK

 Sind Leitungen für Bad und Küche dann schon vorhanden oder zumindest vorbereitet, fällt eine weitere Nutzungsänderung umso leichter. Ein Kellerausbau ist kein Projekt für Laien. Gerade im Alt-Bestand können Maßnahmen zur Dämmung oder auch zur Beseitigung von Feuchtigkeit nötig werden, für die man auf jeden Fall Fachleute an seiner Seite braucht. Das gilt erst recht, wenn Genehmigungen seitens der Baubehörden eingeholt werden müssen. Wenn ein Lagerraum zum Wohnbereich wird, liegt eine Nutzungsänderung vor und auch die Geschossflächenzahl kann beim Umbau wichtig werden, da sie die Anzahl der Quadratmeter regelt, die auf dem Grundstück maximal verbaut werden darf.



KAI-UWE DIGEL 

Er­schie­nen im Ta­ges­spie­gel am 07.07.2025

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