Nicht immer sterben Menschen zuhause, haben aber bereits im Vorfeld ihren Wunsch in der Heimaterde beerdigt zu werden, geäußert. Oder es ist der Wunsch der Angehörigen ihr Familienmitglied heimzuholen, beispielsweise weil es ein Familiengrab gibt oder religiöse Gründe vorliegen. Um Verstorbene an den gewünschten Beerdigungsort zu bringen, ist eine sogenannte Überführung nötig. Dafür gelten gesetzliche Regeln, die je nach Land unterschiedlich sein können. Der Bundesverband Deutscher Bestatter hat die Erfahrung gemacht, dass die Zahl der Überführungen stetig wächst. Das liegt auch an der mobilen Gesellschaft. Manche Verstorbene haben bereits im Vorfeld in Bestattungsvorsorgen bestimmt, dass sie in ihrem ursprünglichen Heimatort beigesetzt werden möchten „Überführungen von Verstorbenen innerhalb von Deutschland unterliegen mit wenigen Ausnahmen keiner besonderen Genehmigung“, wissen die Bestatter. Vor dem Transport vom Sterbeort beispielsweise ins Bestattungsinstitut oder in ein Krematorium muss der Todesfall aber beim Standesamt angemeldet worden sein. Diese Aufgabe übernehmen oft die Bestatter.
Sarg kommt in einen neutralen Transportbehälter
Für eine internationale Überführung aus oder ins Ausland müssen auf alle Fälle Bestatter oder Überführungsunternehmen beauftragt werden. Sie haben spezielle Bestattungsfahrzeuge, in denen der Sarg entweder auf der Straße, dem Schiff oder per Flugzeug transportiert werden kann. Privatpersonen dürfen Tote nicht transportieren. Einfacher ist die Überführung einer Urne. Sie kann auf dem Postweg oder als Gepäck eines Flugpassagiers geschickt werden und bedarf keines Leichenpasses. Allerdings muss die Urne gekennzeichnet werden. „Der Bestatter vor Ort kennt die jeweiligen Einzelheiten“, versichert der Bundesverband.
Für einen Transport im Flugzeug wird der Verstorbene in einen Zinksarg gebettet, der Über- oder Unterdruck in der Luft verhindert, dieser wird in einen Holzsarg gestellt. „Anschließend wird beides in einem neutralen Transportbehältnis überführt“, erklärt der Bundesverband. Der Grund dafür sind Pietäts- und Diskretionsgründe. Denn der Sarg wird in der normalen Gepäckabteilung von Passagierflugzeugen transportiert und soll nicht neugierigen Augen beim Be- oder Entladen ausgesetzt werden.
Erschienen im Tagesspiegel am 10.04.2025