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Stipendien gegen den Fachkräftemangel

Für viele Berufe sind spezielle IT-Kenntnisse erforderlich. Um mit den rasanten Entwicklungen Schritt zu halten, gibt es für talentierte junge Menschen das Weiterbildungsstipendium oder das Aufstiegsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB). Die Voraussetzungen sind allerdings hoch. Fotos Adobe Stock (Kl-generiert: oben)

BILDUNG AKTUELL

Stipendien gegen den Fachkräftemangel

Das Bundesbildungsministerium und die Kammern unterstützen talentierte Berufstätige bei Weiterbildungen und beim Hochschulstudium - doch die Anforderungen sind hoch

Bildung kostet Geld. Nicht nur die schulische und berufliche Ausbildung, die vor allem Staat und Eltern finanzieren, sondern auch die berufliche Weiterbildung, für die in der Regel die Bildungswilligen selbst aufkommen müssen. Keine einfache Aufgabe, gerade bei den oft geringen Einstiegsgehältern nach einem Ausbildungsabschluss. Zwei spezielle Stipendienprogramme helfen in dieser Situation: das „Weiterbildungsstipendium“ und das „Aufstiegsstipendium“, die von der Bonner Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) vergeben werden. Träger der SBB ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag, dem Deutschen Handwerkskammertag und dem Bundesverband der Freien Berufe. Das BMBF finanziert die Stiftung aus Bundesmitteln. Das SBB und das BMBF verfolgen mit den beiden Stipendien ein wichtiges Ziel: Für die Gesellschaft „zusätzliche Potenziale angesichts des Fachkräftemangels zu erschließen“, wie es auf der SBB-Internetseite www.sbb-stipendien.de heißt.

Anspruchsvolle Voraussetzungen

Zunächst zum Weiterbildungsstipendium: Es fördert talentierte junge Menschen, die sich nach einer „besonders erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung“ zusätzlich in ihrem Beruf qualifizieren wollen. Etwa in einem Handwerksberuf oder in einem Fachberuf im Gesundheitswesen. Jedes Jahr werden mehr als 6000 Stipendiatinnen und Stipendiaten neu in das Programm aufgenommen. Derzeit würden bundesweit rund 18.000 Berufstalente gefördert, betont die Stiftung. Die Voraussetzungen sind allerdings anspruchsvoll: So müssen bei der Berufsabschlussprüfung mindestens 87 Punkte oder ein Notendurchschnitt von mindestens 1,9 erreicht werden. Wer bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb auf dem Siegestreppchen stand, hat ebenfalls gute Chancen auf ein Stipendium. Gegebenenfalls reicht auch ein gut begründeter Vorschlag des Ausbildungsbetriebs oder der Berufsschule. Gefördert werden zum Beispiel spezielle Kurse, etwa ein Schweißer-Lehrgang bei einem Kfz-Mechaniker oder Lehrgänge zum Wundmanagement in den Pflegeberufen. Meisterprüfungs-Vorbereitungskurse werden ebenfalls finanziell unterstützt, ebenso Fremdsprachen- und Software-Weiterbildungen. Besonders wichtig: Die Stiftung fördert auch berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.

Die Stiftung hat angesichts des großen Fachkräftemangels zudem die Gesundheitsfachberufe besonders im Fokus. Sie hat daher ein spezielles Weiterbildungsstipendium für Berufseinsteiger in diesem Bereich aufgelegt. 
Die Stiftung hat angesichts des großen Fachkräftemangels zudem die Gesundheitsfachberufe besonders im Fokus. Sie hat daher ein spezielles Weiterbildungsstipendium für Berufseinsteiger in diesem Bereich aufgelegt. 

„Förderung“ bedeutet. Die SBB übernimmt 90 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten. Etwa Kursgebühren, Fahrt- und Aufenthaltskosten - letztere allerdings nur mit einem Pauschalbetrag von 24 Euro pro Tag und bis maximal 60 Euro pro Nacht. Zudem gibt es einen „IT-Bonus“ von 250 Euro für die Anschaffung eines Notebooks oder Tablets. Insgesamt stehen einer Stipendiatin und einem Stipendiaten maximal 8700 Euro zur Verfügung, innerhalb eines Zeitraums von bis zu drei Jahren. In dieser Form gibt es das „Weiterbildungsstipendium“ übrigens erst seit zwei Jahren.

Das „Aufstiegsstipendium“ ist in seiner jetzigen Ausgestaltung hingegen brandneu, es gilt seit dem 1. August. Es richtet sich an „Berufserfahrene“, wie die Stiftung schreibt, die erstmals ein Hochschulstudium aufnehmen wollen, in Vollzeit oder berufsbegleitend.

Gefördert werden Menschen, die ihre Ausbildung mit sehr guten Noten abgeschlossen haben (mindestens 87 Punkte oder eine Note von 1,9 oder besser) und anschließend ihren Beruf wenigstens zwei Jahre erfolgreich ausgeübt haben. Wie beim Weiterbildungsstipendium gilt auch eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb als Nachweis oder ein gut begründeter Vorschlag eines Betriebs. Pro Jahr kann die SBB rund 1000 Aufstiegsstipendien vergeben. Aktuell gibt es rund 4500 Stipendiatinnen und Stipendiaten an mehr als 300 Hochschulen. „Damit ist das Aufstiegsstipendium eines der größten Studienstipendien in Deutschland“, hebt die Stiftung hervor.

Nachweis über den Studienfortschritt

Stipendiatinnen oder Stipendiaten im Vollzeitstudium erhalten eine Pauschale in Höhe von 992 Euro und ein Büchergeld in Höhe von 80 Euro im Monat. Wer mit einem oder mehreren eigenen Kindern (unter 14 Jahren) in einem Haushalt lebt, erhält zudem eine monatliche Betreuungspauschale von 160 Euro pro Kind. Wer ein berufsbegleitendes Studium aufnehmen will, erhält pro Kalenderjahr maximal 3045 Euro. Die Dauer der Förderung richtet sich nach der in der entsprechenden Studienordnung festgelegten Regelstudienzeit für einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Nach jedem Studienjahr müssen die Stipendiatinnen oder Stipendiaten Nachweise über ihre Studienfortschritte vorlegen. Beim Aufstiegsstipendium gibt es im Gegensatz zum Weiterbildungsstipendium keine formale Altersgrenze. Die Neuaufnahmen des vergangenen Jahres hatten sehr unterschiedliche schulische Voraussetzungen: 2,5 Prozent konnten einen Hauptschul-/ Mittelschulabschluss nach Klasse 9 oder nach Klasse 10 vorweisen, 35,3 Prozent die mittlere Reife. Die Hochschulreife hatten 60,5 Prozent erreicht, also Abitur, Fachabitur oder die fachgebundene Hochschulreife. Wer die Amtlichen Bekanntmachungen zu den Förderrichtlinien beider Stipendien genau studiert, findet allerdings noch einen Pferdefuß: „Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel“, heißt es unter dem Punkt 5.3 beim Aufstiegsstipendium, beim Weiterbildungsstipendium findet sich unter 2.4. der Satz: „Eine Förderung kann nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgen.“
kram

Weitere Infos unter www.sbb-stipendien.de

Er­schie­nen im Ta­ges­spie­gel am 27.09.2024

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