Anzeige

„Richtig. Wichtig. Lebenswichtig.“

Die Entscheidung für oder gegen eine Organund/oder Gewebespende kann online, per Spenderausweis oder per Patientenverfügung dokumentiert werden. Foto: Adobe Stock

Tag der Organspende

„Richtig. Wichtig. Lebenswichtig.“

Der Tag der Organspende ist ein Aufruf, sich vorurteilsfrei mit diesem hochsensiblen Thema auseinanderzusetzen

Heute ist Tag der Organspende - mit ihm wollen Selbsthilfeverbände, Dialyse- und Transplantationszentren sowie Menschen, die mit einem Spenderorgan leben, Ängste und Vorurteile getreu dem Motto Richtig. Wichtig. Lebenswichtig“ abbauen und über eine Organspende aufklären. Wie notwendig dieser Aufruf ist, zeigen die Zahlen: Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 3020 Organe gespendet, darunter vor allem Nieren, Lebern, Herzen und Lungen. 2025 gab es bis Ende April 348 und bis April 2026 bereits 368 postmortale Organspender. In den 43 Transplantationszentren wurden 3256 Organe an 3150 Patienten übertragen. Gleichzeitig warteten zum Jahresende 2025 noch 8199 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan. Die Zahl der verfügbaren Organe reicht also weiterhin nicht aus, jede und jeden, für den es buchstäblich um Leben oder Tod geht, mit einem Spenderorgan zu versorgen.

Für potenzielle Spenderinnen und Spender ist es oft nicht einfach, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, weil es bei vielen immer noch mit einem Tabu behaftet ist. Zudem macht die gerade wieder aktuelle Diskussion um „Widerspruchslösung“ oder „Entscheidungslösung“ mit all ihren ethisch-moralischen Fragestellungen die eigene Entscheidung womöglich nicht einfacher, selbst wenn man zu den laut einer Umfrage des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) 40 Prozent der „gut Informierten“ über Organ- und Gewebespenden gehört.

Unternehmen aus der Region

Seit 2022 gilt die 2020 verabschiedete Änderung des Transplantationsgesetzes: das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft. Es soll, wie der Name schon sagt, mehr Menschen zu potenziellen Organspendern machen. Im Gesetz ist geregelt, dass in Deutschland die sogenannte „Entscheidungslösung“ gilt. Sie besagt, dass eine Organ- oder Gewebeentnahme nur möglich ist, wenn die verstorbene Person zu ihren Lebzeiten dem zugestimmt hat. Stellvertretend können Angehörige in besonderen Fällen diese Zustimmung erteilen. Um die Entscheidungsfindung zu erleichtern, ist im Gesetz eine Aufklärungspflicht vorgesehen. Sie muss die gesamte Tragweite der Entscheidung abbilden und ergebnisoffen sein: Deswegen sind damit spezifische Stellen betraut“, schreibt das BIÖG. Aufklärungsmöglichkeiten gibt es beispielsweise bei Ärztinnen und Ärzten sowie den Krankenversicherungen. Eine weitere Änderung des Transplantationsgesetzes betrifft die Einführung eines „Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende“, vereinfacht OrganspendeRegister genannt. Seit 2024 ist das Register online.

Die Widerspruchslösung geht von anderen Voraussetzungen aus: Sie besagt, dass Organe prinzipiell entnommen werden können, sofern die oder der Verstorbene zu Lebzeiten einer Organspende nicht ausdrücklich widersprochen hat. Im Ausland hat der deutsche Organspendeausweis übrigens normalerweise keine Gültigkeit. Es gilt das jeweilige Landesrecht.

Organspende-Register oder -ausweis?

Organspendeausweis und -Register geben Auskunft über die individuelle Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende. Sie beinhalten jeweils Zustimmung oder Widerspruch für respektive gegen die Organentnahme im Fall des eigenen Todes. Das Organspende-Register ist (noch) als Ergänzung zum Ausweis zu sehen. Es hat mittlerweile nach eigenen Angaben 559.095 Einträge (Stand 31.5.2026). Es steht allen Bundesbürgerinnen und -bürgern im Alter von 16 Jahren an offen. Eine weitere Nutzungsvoraussetzung ist die Online-Ausweisfunktion elD. 

Alternativ gibt es über die jeweilige Krankenkassen-App Zugriff auf das Register. Register und Ausweis erlauben laut organspende-info.de die Festlegung auf „vollständige Zustimmung“, „Ausschluss bestimmter Organe und Gewebe von der Entnahme“, “Begrenzung der Entnahme auf bestimmte Organe und Gewebe“ „Übertragung der Entscheidung auf eine andere namentlich zu benennende Person“ sowie den Widerspruch gegen eine wie auch immer geartete Organ- und/oder Gewebeentnahme. Die so dokumentierte persönliche Entscheidung kann jederzeit geändert werden, entweder durch einen neuen Spenderausweis oder online. Beides sollte immer aktuell sein; gerade das Register ermöglicht Ärztinnen und Ärzten im Fall des Falles einen schnellen Zugriff.

Eine dritte Möglichkeit, die eigene Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu dokumentieren, ist die Patientenverfügung. Sie regelt bekanntlich, ob und wie man ärztlich behandelt werden möchte - oder auch nicht - falls man nicht mehr entscheidungsfähig ist. Wichtig ist, dass die individuelle Entscheidung in Sachen Organspende eindeutig formuliert ist und dass das Dokument eigenhändig unterschrieben ist. Auch die Patientenverfügung kann jederzeit geändert werden. Organspendeausweis und Patientenverfügung sind zwei gleichwertige, rechtlich verbindliche Dokumente, die im Ernstfall berücksichtigt werden müssen. Dorothea Friedrich

Er­schie­nen im Ta­ges­spie­gel am 06.06.2026

Das könnte Sie auch interessieren