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RÄUMEN, BEVOR ETWAS PASSIERT

WEGE MÜSSEN SO GERÄUMT WERDEN, DASS KEINE RUTSCHGEFAHR BESTEHT. FOTO: PIXABAY

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RÄUMEN, BEVOR ETWAS PASSIERT

Schneeräumen und Streuen gehört zu den PFLICHTEN VON HAUSEIGENTÜMERN

Die einen freut es, andere graut es davor: Wenn die weiße Pracht rieselt und die Welt über Nacht in ein Winterwunderland verwandelt, sollten sich Hauseigentümer den Wecker stellen und die Schneeschaufel parat haben, um Gehwege vor dem eigenen Haus morgens von Schnee und Eis zu befreien, bevor die ersten Passanten auftauchen. Schneeräumen auf dem Grundstück und angrenzenden Gehwegen sowie das Vermeiden von Gefahren durch Eiszapfen oder Dachlawinen gehört nämlich zu den gesetzlich verankerten Pflichten von Hauseigentümern. Diese können die Räumpflicht an ihre Mieter durch einen Eintrag im Mietvertrag oder in der Hausordnung abtreten. Passiert ein Unfall, kann das für die Verantwortlichen teuer werden. Bußgelder können bis zu 50.000 Euro betragen, die nicht von der Versicherung abgedeckt werden. Für Schadensersatzforderungen kommt die privater Haftpflichtversicherung auf.

Gemeinden und Kommunen legen im Detail fest, wann und wie die Wege bei Eis und Schnee freigehalten werden müssen. Üblicherweise besteht eine Schneeräum- und Streupflicht werktags von 7 bis 20 Uhr, an den Wochenend- und Feiertagen von 8 bis 20Uhr. Ein befestigter Gehweg muss in der Regel mindestens auf 1,20 Meter Breite geräumt und gestreut werden. Ob dafür auch Streusalz, das schädlich für Pflanzen und Bäume ist, verwendet werden darf, wird jeweils von Gemeinden und Kommunen festgelegt. Hauseigentümern, die ohne Genehmigung Streusalz verwenden, droht ein Bußgeld. Als Alternativen zum Salz gelten Splitt oder Sand, die eine rutschfeste Oberfläche bilden. Allerdings ist die Herstellung von Splitt teuer und energieaufwändig und Sand und Splitt müssen nach dem Abtauen wieder zusammengefegt werden. Winterdienste sind daher mancherorts zu ausgefallenen Lösungen gekommen. Im niederbayerischen Dingolfing etwa wird die Salzsole aus dem Abwasser einer örtlichen Gurkenfabrik verwendet. Früher musste das salzhaltige Gurkenwasser aufwendig in der firmeneigenen Kläranlage entsorgt werden. Heute erhält die Stadt günstig das Salz und die Firma spart sich die teure Entsorgung. WOLFRAM SEIPP

Er­schie­nen im Ta­ges­spie­gel am 11.02.2024

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