Dachziegel mit Solar-Funktion auf einer jahrhundertealten Kirche, PV-Module auf einem ehrwürdigen Bürgerhaus oder eine großflächige Anlage zur Nutzung der Sonnenindustrie auf einem Industriedenkmal. All das wäre vor nicht allzu langer Zeit bei Gebäuden mit Denkmalschutz noch fast undenkbar gewesen. Seit Klimaschutz und Energiewende aber immer mehr ins Bewusstsein rücken, sind Photovoltaik und Solarthermie nun auch im geschützten Altbestand leichter umzusetzen. Und zwar unabhängig davon, welche Zukunftsziele die jeweilige Bundesregierung gerade verfolgt, denn Denkmalschutz ist Sache der Länder. Im Detail gibt es zwar eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen, eine Bereitschaft, das Nutzen der Sonnenenergie auch auf diesen besonderen Bauwerken zu ermöglichen, lässt sich aber flächendeckend vernehmen.
So wurden in Nordrhein-Westfalen bereits vor drei Jahren neue Leitlinien erarbeitet, die es Eigentümerinnen und Eigentümern erleichtern sollen, entsprechende Projekte möglichst unkompliziert umzusetzen, Hessen hat für deren Planung und Umsetzung eine eigene Broschüre erstellt und Baden-Württemberg hat den "denkmalfachlichen Belang seit April 2023 im Vergleich zu den Leitlinien zuvor sogar „stärker zurückgestellt. Die „Deutsche Stiftung Denkmalschutz formuliert auf ihrer Web-Präsenz: "Klimaschutz ist unabdingbar und kein Widerspruch zu Denkmalschutz‘, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass "nur rund drei bis vier Prozent des Gesamtgebäudebestands in Deutschland‘ unter Denkmalschutzstehen. Entsprechend gering sei der „Hebeleffekt“ für den Klimaschutz, „selbst wenn man auf allen Denkmälern Solaranlagen platzieren würde“. Es zählt aber dennoch der Einzelfall, wenn es
Es zählt aber dennoch der Einzelfall, wenn es neben der Verbesserung der Klimabilanz eines Gebäudes auch schlicht darum geht, Strom- und Heizungskosten einzusparen. Schließlich leben mitunter Mieterinnen und Mieter in denkmalgeschützten Häusern, es wird oft darin gearbeitet, und darüber hinaus können die Kosten für die Energiegewinnung ja durchaus bedeutsam für die künftige wirtschaftliche Tragfähigkeit eines klerikalen oder kulturell wertvollen Bauwerks sein. Aber wie geht man am besten vor? Hierzu hat das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege „Strategien zur Herstellung der Denkmalverträglichkeit“ ausgearbeitet, an denen man zumindest ablesen kann, worauf es zunächst ankommt: Demnach sollen die Anlagen möglichst so angebracht werden, dass sie vom öffentlichen Raum aus "nicht einsehbar sind und das Erscheinungsbild des Baudenkmals nicht beeinträchtigen“, sie sollten eine einheitliche, ruhige und "der Umgebung angepasste“ Gestaltung aufweisen und sich „harmonisch in das Gesamterscheinungsbild des Baudenkmals oder Ensemblebaus“ einfügen.
Dem Denkmalschutz geht es vor allem um den Erhalt des Originalzustands eines Gebäudes, und so empfiehlt auch die Stiftung, geplante PV-Anlagen "minimalinvasiv und reversibel“ auszuführen.
Leichte Umsetzung

Konkret heißt das, mit möglichst geringem Eingriff in die Substanz und auch mit der Möglichkeit, die Technik bei Bedarf wieder einfach deinstallieren zu können. Ermutigende Beispiele für eine gelungene Umsetzung von PV im Denkmalschutz gibt es in der Zwischenzeit zunehmend, hier mal drei aus dem öffentlichen Raum: Die Photovoltaik auf dem Dach des Nürnberger Rathauses ist farblich so clever angepasst, dass sie von der historischen Eindeckung optisch kaum zu unterscheiden ist, die PV-Anlage auf dem Kongregationshaus der Würzburger Erlöserschwestern ist durch seine Finesse in der Umsetzung ein wegweisendes Projekt für Großdenkmale, bei dem 20.000 Solarziegel verlegt worden sind und die „In-Dach-Module“ unterhalb des Firsts der katholischen Kirchengemeinde „Frieden und Hoffnung“ in Dresden geben dem historischen Gebäude einen zeitgemäßen Touch. Trotz der Erleichterung bei den Vorgaben bleibt aber eines zentral: PV-Anlagen auf Baudenkmälern sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, es empfiehlt sich also immer ein frühzeitiger und enger Kontakt mit den zuständigen Behörden.
Erschienen im Tagesspiegel am 07.07.2025