Seit einem guten Jahr kann man sich online in das Organspende-Register eintragen lassen. Rund 290.200 Menschen haben diesen Service bereits genutzt, teilt das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) mit, eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Das Institut hat die Aufgabe, die Bevölkerung über das Thema Organ- und Gewebespende zu informieren. „Im Fokus steht eine ergebnisoffene Aufklärung, die die gesamte Tragweite der Entscheidung abbildet“, betont die Behörde.
Wer sich eintragen möchte, benötigt die elD Funktion des Personalausweises, ein Smartphone- oder einen Computer mit Kartenlesegerät. Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (kurz: Organspende-Register) ist ein zentrales Online-Verzeichnis. Hier kann man seine Entscheidung für, aber genauso gegen eine Organ- und Gewebespende online eintragen. Der Eintrag ist kostenlos und kann jederzeit geändert oder werden.
Das Organspende-Register bietet eine digitale Möglichkeit, die Entscheidung rechtlich verbindlich zu dokumentieren. Sie wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt.
Um das Register (organspende-register.de ) zu nutzen, muss man sich online ausweisen über die Online-Ausweisfunktion (eID). Alternativ hat man über die App der Krankenkasse Zugriff auf das Register. Hier weist man sich mit der Gesundheitskarte beziehungsweise der GesundheitsID aus. Für die Eintragung benötigt man den Personalausweis, die sechsstellige PIN für die Online-Ausweisfunktion (falls vergessen, kann man eine neue beim Bürgeramt anfordern), die Krankenversichertennummer (steht auf der Vorderseite der Gesundheitskarte), die Email-Adresse und ein sogenanntes NFC-fähiges Smartphone mit installierter Ausweis-App des Bundes.
Im Organspende-Register kann man sich für verschiedene Varianten entscheiden:
* Ja - vollständige Zustimmung
* Ja - Ausschluss bestimmter Organe und Gewebe von der Entnahme
* Ja - Begrenzung der Entnahme auf bestimmte Organe und Gewebe
* Übertragung der Entscheidung auf eine andere namentlich zu benennende Person
* Nein - Widerspruch
Damit bietet das Register dieselben Entscheidungsmöglichkeiten wie der Organspendeausweis. Zum Abschluss bekommt man an seine Email-Adresse eine „Erklärungs-ID“. Sie benötigt man, falls man einmal seine Erklärung ändern möchte.
Erschienen im Tagesspiegel am 10.04.2025