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MEHR LEISTUNG, WENIGER BÜROKRATIE

DIE ENERGIEWENDE ERREICHT NUN AUCH DIE MEHRFAMILIENHÄUSER. MIT DEN KÜRZLICH BESCHLOSSENEN NEUEN GESETZESREGELUNGEN SOLL VIELES EINFACHER UND BEREITS BESTEHENDES ERWEITERT WERDEN. FOTO: PIXABAY

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MEHR LEISTUNG, WENIGER BÜROKRATIE

SOLARPAKET I und WEG-REFORM führen Mehrfamilienhäuser in die Energiewende

Die Energiewende ist längst keine abstrakte Großmaßnahme mehr. Sie betrifft schon jetzt den Alltag vieler Wohngebäude. Die Modernisierungistessenziell, wenn Deutschland seine ambitionierten Klimaziele Treibhausgasneutralität bis 2045 und ein nahezu emissionsfreier Stromsektor bis 2035 - erreichen will. In den letzten Jahren wurden hierfür zentrale gesetzliche Weichen gestellt. Ein erster Meilenstein war die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Jahr 2020, um Modernisierungsvorhaben innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGS) zu erleichtern. Ende 2024 folgte eine Modifizierung, die unter anderem auf dem einige Monate zuvor auf den Weg gebrachten„ Solarpaket I“ beruhte. Ziel ist es, den Ausbau von Photovoltaik, insbesondere im Wohnumfeld, deutlich zu beschleunigen. Die rechtlichen Änderungen bedeuten für Millionen Eigentümer und Mieterin Deutschland einen tiefgreifenden Wandel. Erstmals besteht ein einklagbarer Anspruch auf bestimmte bauliche Maßnahmen, darunter die Installation von Ladesäulen für Elektroautos oder der Anbau von Steckersolargeräten, den sogenannten Balkonkraftwerken.

Erleichterte Wende

Damit einhergehend erfolgte eine Vereinfachung der Anmeldung im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur, eine zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber entfällt. Beachtung findet die Tatsache, dass die WEGS die genannten Vorhaben nicht mehr grundsätzlich ablehnen dürfen. Die Gemeinschaft kann lediglich über das „Wie“ der Umsetzung mitbestimmen, das „Ob“ hingegen steht dem jeweiligen Eigentümer gesetzlich zu. Die Kosten der Maßnahmen tragen diejenigen Eigentümer, die sie initiieren, wenn die Nutzung ihnen allein vorbehalten ist.

Stromzähler, Mieterstrommodell, Speichergeräte und Repowering

Bei Stromzählern wurden nun Übergangsregelungen vereinbart. Bestehende Geräte, selbst solche ohne Rücklaufsperre, dürfen vorübergehend weiterverwendet werden. Das bedeutet, überschüssiger Strom aus Balkonkraftwerken wird temporär ins Netz eingespeist, ohne dass dies sofort einen Zählertausch nach sich zieht. Allerdings verpflichtet das die Netzbetreiber, moderne Zweirichtungszähler zeitnah zu installieren.

Mit einer neu eingeführten Variante des Mieterstrommodells zeichnet sich bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ein echter Paradigmenwechsel ab. Hierbei wird Solarstrom direkt hinter dem Netzverknüpfungspunkt innerhalb eines Gebäudes verteilt. Die Bewohner erhalten den ihnen zugewiesenen Anteil am selbst erzeugten Strom kostenfrei, was ihre Energiekosten deutlich senken kann. Die Versorgung mit Reststrom erfolgt weiterhin über individuelle Verträge mit Stromanbietern. Intelligente Messsysteme halten den bürokratischen Aufwand minimal. Anders als beim klassischen Mieterstrom entfällt die Pflicht zur komplexen Stromlieferantenrolle für Anlagenbetreiber.

KLEINE PHOTOVOLTAIKANLAGEN FÜR DEN BALKON WERDEN IMMER BELIEBTER. SIE RÜCKEN DAHER IN DEN FOKUS DES NEUEN SOLARPAKETS I. FOTO: FRANZ BACHINGER / PIXABAY
KLEINE PHOTOVOLTAIKANLAGEN FÜR DEN BALKON WERDEN IMMER BELIEBTER. SIE RÜCKEN DAHER IN DEN FOKUS DES NEUEN SOLARPAKETS I. FOTO: FRANZ BACHINGER / PIXABAY

Selbst Stromspeicher erhalten durch das Gesetzespaket neue Impulse. Künftig dürfen sie mit Netzstrom geladen werden, ohne dass dies den Anspruch auf EEG-Vergütung für eingespeisten Solarstrom beeinträchtigt. In Kombination mit dynamischen Stromtarifen können Nutzer Strom zu günstigen Zeiten speichern und später verbrauchen, das entlastet das Netz und minimiert die Kosten.

Das sogenannte Repowering, Austausch alter Solarmodule durch leistungsstärkere - wurde ebenfalls in das Gesetzespaket aufgenommen. Hier bleibt der Anspruch auf EEG-Vergütung erhalten, solange die ursprüngliche Maximalleistung nicht überschritten wird. Für darüberhinausgehende Leistungen gelten die aktuellen EEG-Regelungen.

ÄNDERUNGEN BETREFFEN EBENSO DIE ENERGIESPEICHER-GERÄTE UND DORT GESPEICHERTEN STROM. DIE EEGVERGÜTUNG WURDE NEU GEREGELT. FOTO: LUMO SOLAR
ÄNDERUNGEN BETREFFEN EBENSO DIE ENERGIESPEICHER-GERÄTE UND DORT GESPEICHERTEN STROM. DIE EEGVERGÜTUNG WURDE NEU GEREGELT. FOTO: LUMO SOLAR

Fazit: Die jüngste Gesetzesreform will die Rolle von Wohngebäuden deutlich überarbeiten. Eigentümer und Mieter sind nicht länger nur Nutzer, sondern Mitgestalter der Energiewende. Mit klaren Rechten, vereinfachten Verfahren und neuen technischen Möglichkeiten schafft die Politikdie Voraussetzungen für mehr Klimaschutz im Quartier - dezentral, alltagsnah und zukunftsorientiert. KELLY KELCH

Er­schie­nen im Ta­ges­spie­gel am 07.07.2025

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