Anfang Februar sind wichtige Vorentscheidungen in der gemeinsamen Exzellenzstrategie von Bund und Ländern zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts Deutschland gefallen. Ein Expertengremium hat innerhalb von drei Tagen 41 aus 143 Antragsskizzen für die nächste Runde im Förderprogramm für Exzellenzcluster ausgewählt. Die ausgewählten 41 Skizzen stammen von 37 Hochschulen aus 13 Bundesländern; 13 von ihnen sind von mehreren Universitäten eingereicht worden, darunter sieben von drei Universitäten gemeinsam.
Aus Bayern mit dabei: Ludwig-Maximilians-Universität München LMU (Cluster Cross-Cultural Philology), die Technische Universität München - TUM - („TransforM: Münchner Zentrum für Transformative Technologien und gesellschaftlichen Wandel“), LMU und TUM gemeinsam („Biosystem-Design München“), die Julius-Maximilians-Universität Würzburg zusammen mit LMU und TUM („Cluster für Nukleinsäureforschung und -technologien“) sowie die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (mit einem eigenen Cluster „Transformation der Menschenrechte“). Zudem war die Universität Regensburg erfolgreich, die ein Cluster mit der FU Berlin und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufsetzen will („Zentrum für Chirale Elektronik“).
LMU und TUM zählen übrigens seit Einführung der Exzellenzinitiative, dem Vorgänger der Exzellenzstrategie, von 2005 an zu den mittlerweile zwölf Exzellenzuniversitäten, die aus einem separaten Bund-Länder-Topf finanziert werden. Dazu unten mehr. Klar, dass sich Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) freut: „Bayern liegt gut im Rennen: Fünf bayerische Universitäten sind in der Endausscheidung um neue Exzellenzcluster dabei. Mit diesem Ergebnis haben wir die Aussicht auf ein noch stärkeres Endergebnis bei den Auswahlsitzungen im Mai 2025 als in der laufenden Förderrunde.“
„Nahezu alle Skizzen sehen die Beteiligung von außeruniversitären Partnerinstitutionen vor“, erklären die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Wissenschaftsrat (WR), die namens Bund und Ländern die Federführung bei der Umsetzung der Exzellenzstrategie haben. Die DFG ist dabei für die Exzellenzcluster, der WR für die Exzellenzuniversitäten zuständig. Gemeinsam haben DFG und WR auch das oben erwähnte Expertengremium ausgewählt und berufen. Die Mehrzahl der Exzellenzcluster-Konzepte wird von interdisziplinären Konsortien getragen. Zehn Skizzen behandeln Forschungsfelder aus dem Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften, 15 Skizzen thematisieren Fragen der Lebenswissenschaften, acht Skizzen wurden aus den naturwissenschaftlichen Feldern eingereicht sowie weitere acht aus den Ingenieurwissenschaften.
2025-Jahr der Entscheidung für die neuen Exzellenzcluster
Die Entscheidungsfindung ist wohl nicht einfach gewesen, wie sich aus einer Stellungnahme der DFG-Präsidentin Professorin Katja Becker herauslesen lässt: „Dies waren drei Tage voller intensiver Beratungen und Entscheidungen auf höchstem Niveau.“ Sie hatte die Runde zusammen mit dem WR-Vorsitzenden Professor Wolfgang Wick geleitet. Die eingereichten Skizzen zeigten schon in ihrer Gesamtheit die große Ideenvielfalt und hohe Leistungsfähigkeit der deutschen Hochschulen und auch die außergewöhnliche Attraktivität einer Förderung in der Exzellenzstrategie“, sagte Becker und betonte: „Hier unter höchsten wissenschaftlichen Qualitätskriterien eine Auswahl zu treffen, war auch mit manchen knappen Entscheidungen verbunden.“ Klar, denn immerhin musste das Gremium 102 Anträge ablehnen. Vorhaben, die für viele junge Forscherinnen und Forscher, die immer nur mit befristeten Projektverträgen ausgestattet sind, das weitere wissenschaftliche Fortkommen bedeuten können. Oder auch eine Verzögerung oder gar ein absehbares Ende ihrer wissenschaftlichen Karriere. Wobei die Zukunft der 41 ausgewählten Cluster bei Weitem noch nicht sicher ist. Bis zum Sommer müssen die bisherigen Projektskizzen zu ausführlichen Projektanträgen ausgearbeitet werden. Ein Termin, der auch für die Fortsetzungsanträge der 57 bereits geförderten Exzellenzcluster relevant ist - die Skizzenphase mussten sie nicht mehr durchlaufen. Zwischen Oktober 2024 und Februar 2025 werden alle 98 Anträge nochmals eingehend von international besetzten Panels begutachtet.
Die Entscheidung, wer weiterarbeiten darf, fällt erst am 22. Mai 2025 durch eine Exzellenzkommission. Sie setzt sich aus Mitgliedern des Expertengremiums für Wissenschaft - alles Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler - sowie den zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder zusammen. Die schlussendlich erfolgreichen Exzellenzcluster werden dann ab 1. Januar 2026 für sieben Jahre gefördert. Die neu eingerichteten Cluster können anschließend eine zweite Förderperiode beantragen und werden im Erfolgsfall für weitere sieben Jahre gefördert. Die gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) hatte 2022 eine erhebliche Ausweitung des Exzellenzcluster-Wettbewerbs beschlossen. Künftig sollten bis zu 70 Exzellenzcluster unterstützt werden können. Die für die Förderung vorgesehenen Mittel wurden von Bund und Ländern von 385 Millionen Euro auf 539 Millionen Euro pro Jahr angehoben.
Die Finanzierungsaufteilung bleibt dabei unverändert: 75 Prozent der Mittel stammen vom Bund, 25 Prozent vom jeweiligen Sitzland des Exzellenzclusters oder der Exzellenzuniversität (zu den Finanzen unten mehr).
Exzellente Universitäten
Das Expertengremium beschäftigte sich in seiner Drei-Tages-Sitzung auch mit dem weiteren Prozedere in Sachen Exzellenzuniversitäten. Die Ausschreibungsunterlagen für die neue Runden sollen am 28. März 2024 auf der Website des WR veröffentlicht werden, gemeinsam mit dem aktualisierten Evaluationsleitfaden für bereits geförderte Exzellenzeinrichtungen. Die Antragstellung für eine Förderung als Exzellenzuniversität beziehungsweise Exzellenzverbund erfolgt ohne Skizzenphase.
Bisher gibt es in Deutschland, wie oben erwähnt, zwölf Exzellenzuniversitäten: Neben LMU und TUM sind das die RWTH Aachen, der Verbund Berlin mit FU, TU und Humboldt-Universität, die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, TU Dresden, Universität Hamburg, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, das Karlsruher Institut für Technologie (KIT), die Universität Konstanz sowie die Eberhard Karls Universität Tübingen. Bayern ist wie Nordrhein-Westfalen mit jeweils zwei Unis in diesem edlen Kreis vertreten, das kleinere Nachbarland Baden-Württemberg sogar mit drei Hochschulen. Eingangsvoraussetzung für den Wettbewerb um die Neuerwerbung oder den Erhalt des Status einer Exzellenzuniversität sind mindestens zwei aktuell erfolgreiche Vorhaben in der Förderlinie Exzellenzcluster.
Dass LMU und TUM weiterhin Exzellenzuniversitäten bleiben, ist wohl sehr wahrscheinlich. Das bayerische Wissenschaftsministerium hofft sogar auf eine dritte Auszeichnung. Zumal das Expertengremium das Verfahren für Neuaufnahmen präzisiert hat: Denn sollten bisher geförderte Exzellenzuniversitäten nicht die notwendige Anzahl an Exzellenzclustern erreichen beziehungsweise im Rahmen der Evaluation Ende 2025 negativ bewertet werden, können die frei werdenden Plätze durch andere Hochschulen nachbesetzt werden. Die Kommission bekräftigte indes ausdrücklich, dass die Förderentscheidungen ausschließlich auf der Grundlage des wissenschaftsgeleiteten Verfahrens vorgenommen werde. Dieses verbale Ausrufezeichen ist mutmaßlich als Botschaft an die Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister gedacht.
Horst Kramer
„Der Elefant im Raum“
Einsparungen beim BMBF
Über den „Elefanten im Raum“ schweigen derzeit alle: Es ist der Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Es ist nur ein vergleichsweise kleines Budget, das Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) verwaltet, mit 21,46 Milliarden Euro im vergangenen Jahr. Aber gerade für die Wissenschaftswelt ist es wichtig.
Als der Bund und die Länder über die Fortsetzung des Exzellenz-Programms diskutierten, war der russische Angriffskrieg auf die Ukraine noch in weiter Ferne. Auch als die oben zitierten Beschlüsse zur Ausweitung der Exzellenzinitiative gefasst wurden, schien die Wissenschafts-Finanzwelt noch in Ordnung. Spätestens mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 hat sich die Lage geändert, wie auch bei den Haushaltsverhandlungen zum Haushalt des BMBF zu sehen war: Die Regierungsfraktionen einigten sich auf einen Etat von nur noch 21,49 Milliarden Euro. Er ist um rund vier Prozent geringer als in den ursprünglichen Planungen und fängt nicht einmal die Teuerungsrate auf. Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) bezeichnete die Aufstellung des Haushalts in der parlamentarischen Aussprache prompt als herausfordernd“. Ihr Ministerium schreibt von notwendigen Einsparungen von rund 200 Millionen Euro gegenüber den ursprünglichen Planungen. Dieser Betrag steht derzeit im Haushaltsplan, er ist aber keinem konkreten Haushaltstitel zugeordnet, sondern wird als sogenannte „Globale Minderausgabe“ (GMA) geführt. Darunter versteht man einen Ausgabetitel mit „negativer Ausgabe“, also mit einem Minuszeichen. Konkret bedeutet dies, dass man im Ministerium darauf hofft, dass diese 200 Millionen Euro aus irgendwelchen Gründen nicht fällig werden und sich der Haushalt damit quasi von selbst verschlankt.
Wenn kein haushaltspolitisches Wunder geschieht, muss die Ministerin irgendwann dennoch den Rotstift zücken. Welche Vorhaben schlussendlich gekürzt werden müssen, ist bis dahin offen. Immerhin sagte Stark-Watzinger in der Haushaltsaussprache, wo sie auf keinen Fall einsparen wolle: beim Startchancen-Programm in den Schulen, bei der frisch gegründeten Agentur für Transfer und Innovation sowie bei der Förderung von Forschung und Innovation, um mehr technologische Souveränität zu erreichen. Ob darunter auch Exzellenz-Cluster-Projekte fallen, sagte sie nicht.
kram
Erschienen im Tagesspiegel am 23.02.2024