Die Erbschaftssteuer kann gerade bei Immobilien zu unerwartet hohen Zahlungen führen und damit den eigentlichen Wert des Erbes erheblich schmälern. Eine Stiftung bietet ein effizientes Werkzeug, um die Erbschaftssteuer zu minimieren, erklärt Sascha Drache, Experte im Bereich Stiftungsberatung und Stiftungsmanagement in Deutschland.
In der Regel ermittelt ein unabhängiger Gutachter oder das Finanzamt den Verkehrswert einer Immobilie. Wie errechnet sich daraus die zu zahlende Erbschaftssteuer?
Sascha Drache: Entscheidend sind dabei die variablen Freibeträge, abhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen. Bei Ehepartnern beträgt dieser 500.000 Euro, bei Kindern 400.000 Euro. Der Freibetrag wird vom Verkehrswert abgezogen, der verbleibende Betrag bildet die Bemessungsgrundlage für die Steuer. Die Steuersätze variieren zwischen 7 und 50 Prozent. Wenn etwa ein Kind eine Immobilie im Wert von 600.000 Euro erbt, bleibt nach Abzug des Freibetrags eine zu versteuernde Summe von 200.000 Euro.
Um das geerbte Vermögen komplett ohne Staatsabgabe nutzen zu können, welche Möglichkeiten bieten sich dem Erbempfänger?
Nießbrauch und Wohnrecht sind hier effektive Instrumente. Der Nießbrauch ermöglicht dem Schenkenden weiterhin Nutzen aus der Immobilie zu ziehen – sei es durch Wohnen oder Vermieten. Der Wert des Nießbrauchs mindert die Bemessungsgrundlage für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Das Wohnrecht gewährt dem Schenkenden das Recht in der Immobilie zu wohnen, auch nach deren Übergabe. Schenkungen zu Lebzeiten unter Ausnutzung der Freibeträge können ebenfalls vorteilhaft sein.
Auch eine Stiftung vermag die Erbschaftssteuerhöhe zu reduzieren. Wie ist das möglich?
Stiftungen, insbesondere gemeinnützige und Familienstiftungen, eröffnen effektive Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer zu senken oder gänzlich zu vermeiden. Gemeinnützige Stiftungen befreien das Vermögen von der Erbschaftssteuer, indem es dem persönlichen Nachlass entzogen wird. Familienstiftungen hingegen zielen darauf ab, privates Familienvermögen zu verwalten und bieten durch die Erbersatzsteuer, die nur alle 30Jahre anfällt, eine spürbare Steuererleichterung. Sie profitieren von einem Freibetrag und günstigeren Steuersätzen. INTERVIEW: KELLY KELCH
Erschienen im Tagesspiegel am 20.01.2024