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Ein Doppelhaus muss kein Zwillingspaar sein

Die energetisch optimale Lösung ist mit einem kompakten Zwilling am besten zu erreichen. Wie dieses Beispiel in Solln aus der Architekturwerkstatt Vallentin zeigt, ist ein solcher Bau nicht zwangsläufig langweilig. Foto: Architekturwerkstatt Vallentin

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Ein Doppelhaus muss kein Zwillingspaar sein

Doppelhaushälften dürfen individuell gestaltet werden

Doppelhäuser sind aufgrund der baulichen Anlage in der Regel die günstigere Alternative zum freistehenden Einfamilienhaus. Wer jetzt gleich die Vision eines langweiligen Zwillingpaares vor Augen hat, über dessen Erscheinung man sich im Normallfall mit wildfremden Mitbauherren einig werden muss, liegtfalsch. Aber wer eine Doppelhaushälftebauen will, sollte sich dennoch mit seinen Wand-an-Wand-Nachbarn vertraut machen. Schließlich soll diese Nachbarschaft lange und möglichst harmonisch bestehen. Außerdem müssen viele Entscheidungen gemeinsam getroffen werden, etwa über den Baubeginn, Hausanschlüsse, Pflege und Entwässerung des Daches et cetera. Die kostengünstigste Variante ist baulich und in der Nutzung natürlich ein kompaktes Haus, das von der inneren Struktur symmetrisch gespiegelt ist. So werden Außenwände auf ein Minimum reduziert und die Bauweise am Stück ist sowieso die günstigste. Aber meist auch langweilig.

Wer individuell gestalten will, muss erhöhte Kosten in Kauf nehmen, ist aber in der Gestaltung lediglich an die örtlichen Bauvorgaben gebunden, die allerdings etwa mit der Geschosszahl oder Dachform durchaus bestimmend einwirken können. Einigen sich beide Parteien auf einen gemeinsamen Architekten, kann trotz unterschiedlicher Gestaltung dennoch eine stimmige Einheit entstehen. Effizient ist auch eine Einigung auf Dienstleister, da dadurch manche Kosten nicht doppelt anfallen.

Das Grundstück muss übrigens nicht geteilt werden. Bei einer ideellen Teilung können mehrere Eigentümer auf eigenen Grundbuchblättern mit der gleichen Flurstücknummer eingetragen werden. Die Realteilung, bei der zwei separate Grundstücke eigenständige Grundbuchblätter erhalten, ist allerdings im Verkaufsfall die bevorzugte Variante.
Reinhard Palmer

Er­schie­nen im Ta­ges­spie­gel am 06.09.2025

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