Der Trend zu mehr allgemeinbildenden Privatschulen hält weiter an. Im Schuljahr 2023/24 waren rund 3.800 allgemeinbildende Schulen hierzulande in privater Trägerschaft. Das war knapp jede achte allgemeinbildende Schule (12 Prozent), wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte. Zugleich gab es knapp 29.000 öffentliche allgemeinbildende Schulen. Die Zahl der Privatschulen ist in den vergangenen zehn Jahren um acht Prozent gestiegen: Im Schuljahr 2013/2014 hatte es gut 3.500 Privatschulen gegeben. Im selben Zeitraum ging die Zahl der öffentlichen Schulen um vier Prozent zurück.
Der Anteil der Privatschülerinnen und -schüler blieb im Zehn-Jahres-Vergleich jedoch weitgehend konstant: Im Schuljahr 2023/24 ging wie in den Jahren zuvor seit 2013/14 knapp ein Zehntel (neun Prozent) der Kinder und Jugendlichen, welche allgemeinbildende Schulen besuchten, auf Privatschulen. Insgesamt waren das 2023/24 rund 801.100 von insgesamt knapp 8,8 Millionen Schülerinnen und Schülern. Im Schuljahr 2013/14 hatten 730.400 der insgesamt 8,4 Millionen Schülerinnen und Schüler eine Privatschule besucht. Diese Konstanz ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Privatschulen durchschnittlich kleiner als die öffentlichen sind und die Schließungen von öffentlichen Schulen durch Vergrößerungen der verbliebenen öffentlichen Einrichtungen ausgeglichen wurden. Das deutsche Bildungswesen untersteht grundsätzlich den Bundesländern, wobei die meisten Schulen in staatlicher Trägerschaft sind.
Die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) werden von freien Trägern wie Kirchen, Stiftungen, Vereinen oder Unternehmen betrieben. Ein wesentliches Merkmal privater Schulen ist ihr spezifisches Angebot. Dieses kann besondere pädagogische Konzepte, Welt anschauliche oder religiöse Schwerpunkte sowie besondere Ausstattungsmerkmale umfassen. Privatschulen gelten als Alternative zum staatlichen Schulsystem und bieten sowohl Vorteile als auch Herausforderungen. Einer der größten Vorteile von Privatschulen ist die individuelle Förderung der Schüler. Durch kleinere Klassen und einen besseren Betreuungsschlüssel können Lehrkräfte gezielter auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen. Hinzu kommt, dass Privatschulen oft über spezialisierte Bildungsprogramme, moderne Ausstattung und innovative Unterrichtsmethoden verfügen.
Dies kann die Lernmotivation und den schulischen Erfolg der Schüler erheblich steigern. Darüber hinaus genießen Privatschulen eine größere Unabhängigkeit vom staatlichen Lehrplan. Dadurch können sie Inhalte flexibler vermitteln und auf aktuelle Entwicklungen oder individuelle Schülerinteressen eingehen. Die Zulassung von Privatschulen in Deutschland unterliegt bestimmten gesetzlichen Vorgaben. Grundlage ist Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes, der das Recht zur Errichtung von Privatschulen garantiert, sofern diese keine staatlichen Vorschriften verletzen. Die konkrete Umsetzung wird durch die Schulgesetze der Bundesländer geregelt. Dabei wird zwischen Ersatzschulen und Ergänzungsschulen unterschieden.
Ersatzschulen müssen den Lehrzielen öffentlicher Schulen gleichwertig sein und die Ausbildung der Lehrkräfte muss der an öffentlichen Schulen entsprechen. Die Schule darf keine soziale Segregation fördern (keine Elitenbildung) und es muss eine ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung vorhanden sein. Ergänzungsschulen ergänzen mit speziellen Bildungskonzepte die staatlichen Lehrpläne und erfüllen damit nicht die Kriterien einer Ersatzschule. Privatschulen können unterschiedliche staatliche Anerkennungen haben.
Ersatzschulen mit öffentlichem Charakter wenden die Schulordnung öffentlicher Schulen an und haben eine entsprechende Genehmigung der Schulbehörde. Staatlich anerkannte Ersatzschulen erfüllen die gleichen Anforderungen wie öffentliche Schulen, halten dieselben Prüfungen ab und haben die gleichen Regeln zur Aufnahme und zum Schulwechsel. Staatlich genehmigte Ersatzschulen erfüllen die Anforderungen einer staatlich anerkannten Ersatzschule, dürfen jedoch keine eigenen Abschlusszeugnisse ausstellen. Schüler müssen ihre Prüfungen extern an einer staatlichen Schule ablegen.
Erschienen im Tagesspiegel am 08.02.2025