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DER DRINGENDE ABBAU BÜROKRATISCHER HÜRDEN

DIE ANZAHL DER BAUGENEHMIGUNGEN GEHT STETIG ZURÜCK. DIE URSACHEN SIND KOMPLEX UND BEDÜRFEN EINER SCHNELLEN GEGENSTEUERUNG, UM DEN DRINGEND BENÖTIGTEN WOHNRAUM ZU SCHAFFEN. FOTO: SANDY MILLAR / UNSPLASH

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DER DRINGENDE ABBAU BÜROKRATISCHER HÜRDEN

Das „SCHNELLER-BAUEN-GESETZ“ ist nur eine Maßnahme für zügiges Bauen

Hohe Bürokratiehürden, lang andauernde Genehmigungsverfahren und zusätzliche Erschwernisse durch langsame Lieferketten führen unter anderem zur alljährlichen Erkenntnis: Wir bauen zu langsam und nicht genug. Sven Häberer, Experte für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Müller Radack konkretisiert die Ursachen und gibt gleichermaßen Empfehlungen, mit welchen Maßnahmen es deutlich schneller ginge.

In 16 Bundesländern gelten ebenso viele Bauordnungen. Wie lange dauert im Durchschnitt der Genehmigungsprozess in Deutschland?

Sven Häberer: Im Grunde sollten es zwischen ein und drei Monate sein, je nach Verfahrensart. Tatsächlich sind Genehmigungsdauern von bis zu 12 Monaten keine Seltenheit. Einzelfälle dauern sogar noch länger.

Welches Bundesland macht es gut und welches steht am Ende der Genehmigungskette?

Wegen der Fülle der Genehmigungsbehörden gibt es keine verlässliche Statistik über die einzelnen Verfahrensdauern. Laut Bundesamt für Statistik liegt Bayern bei der Zahl erteilter Genehmigungen vorn, Berlin recht weit hinten. Das spiegelt auch meine Erfahrung in Bezug auf die Genehmigungsdauern wider. Repräsentativ lässt sich das aber nicht feststellen, weil die Art des Verfahrens und das jeweilige Vorhaben entscheidend ist.

Die Gründe für die zähen Genehmigungen verorten Sie unter anderem bei den Behörden. Was zieht das Abwicklungsprozedere derart in die Länge?

Ganz oben steht aus meiner Sicht die nicht ausreichende Ausstattung mit Fachpersonal, ihre Anzahl sinkt beständig. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen in den Ruhestand, ausreichend Nachwuchs ist nicht vorhanden. Auch werden Fachkräfte aus den Bauabteilungen zur Bewältigung anderer Aufgaben abgezogen, so dass sich die Fülle an Bauanträgen von den verbleibenden Kräften nicht zeitnah bearbeiten lässt. Nicht zuletzt raubt die Abstimmung von bis zu sechs verschiedenen Stellen für eine Baugenehmigung sehr viel Zeit.

Eine Maßnahme für eine schnellere Genehmigung sollte der digitale Bauantrag sein. Kann man resümieren, dass er sein Ziel verfehlte?

SVEN HÄBERER, PARTNER DER KANZLEI MÜLLER RADACK, FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT UND EXPERTE FÜR VERWALTUNGSRECHT. FOTO: DAVID SONNTAG FÜR MÜLLER RADACK
SVEN HÄBERER, PARTNER DER KANZLEI MÜLLER RADACK, FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT UND EXPERTE FÜR VERWALTUNGSRECHT. FOTO: DAVID SONNTAG FÜR MÜLLER RADACK

Der digitale Bauantrag ist bisher nicht die Regel, da die Einführung noch nicht überall umgesetzt wurde. Dennoch überzeugt die Idee, weil alle beteiligten Kreise zeitgleich die eingereichten Unterlagen kontrollieren und auswerten können. Zudem übernehmen Logarithmen teilweise Rechercheaufgaben und verweisen auf Unkorrektheiten oder fehlende Angaben. Die Ergebnisse fließen nicht nur bei der führenden Stelle zusammen, sie sind obendrein für den Bauherrn jederzeit einsehbar. Unterm Strich vereinfacht und beschleunigt es das Verfahren doch erheblich und wird die derzeit noch weit verbreitete Papierakte sukzessive ablösen.

Ein weiteres Instrument ist das „Schneller-Bauen-Gesetz“. Was darf man sich darunter vorstellen?

Die Straffung und Standardisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, die klarere Regelung von Kompetenzen zwischen Land und Bezirken und die gezieltere Information der Bauherren über den Stand ihrer Genehmigungen.

Seit Kurzem erfolgt die Genehmigungsfreistellung für Dachgeschossbauten und die Erleichterung von Aufstockungen in Berlin. Was heißt das für die Bauherren?

Er spart die Vorbereitung und Einreichung von etlichen Unterlagen und vor allem Zeit für das gewöhnliche Genehmigungsverfahren. Überdies wurden die bauordnungsrechtlichen Folgen einer Aufstockung für das Bestandsgebäude deutlich abgemildert. So muss etwa die Barrierefreiheit nicht mehr vollständig nachgerüstet werden.

Wird bei solchen Bauvorhaben die Genehmigung beschleunigt und mehr Wohnraum geschaffen?

Das wird die Praxis zeigen. Die Gesetzesänderung ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten. Ziel ist es, die Verfahrensdauer deutlich abzukürzen, Personal zu entlasten und mehr Wohnraum in kürzerer Zeit zu schaffen.

Was müsste geschehen, damit die Baugenehmigungsverfahren eine deutlich kürzere Bearbeitungszeit erfahren?

Der Weg der digitalen Bauantragsverfahren ist richtig. Ziel muss sein, Verwaltungsvorschriften zu reduzieren und zu vereinfachen, was unter anderem mit Typengenehmigungen versucht wird. Nicht zuletzt bleibt der Faktor Mensch virulent. Ohne ausreichend fachkundige Bearbeiterinnen und Bearbeiter kann man eine Genehmigung nicht effektiv erreichen.                          INTERVIEW: KELLY KELCH

Er­schie­nen im Ta­ges­spie­gel am 09.06.2024

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