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Wieder im alten Glanz

AN ALTBAUFASSADEN MIT STUCKELEMENTEN SIND DIE MALERARBEITEN BESONDERS AUFWÄNDIG. FOTOS: PIXABAY

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Wieder im alten Glanz

Gesetzliche Regelungen stellen hohe Anforderungen bei der Restaurierung und Sanierung für die Eigentümer. Fachfirmen mit entsprechenden Wissen im Denkmalschutz sind besonders wichtig bei der Auftrag

Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“, so steht es in Artikel 14 des Grundgesetzes. Denkmalgeschützte Gebäude stellen oft hohe Anforderungen bei der Restaurierung und Sanierung an die Eigentümer. Das Gebäude muss - soweit möglich - im Originalzustand erhalten bleiben.

Auf den richtigen Ton kommt es an
DEN RICHTIGEN FARBTON DENKMALGESCHÜTZTER GEBÄUDE MUSS DAS LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE ABNEHMEN.FOTOS: PIXABAY
DEN RICHTIGEN FARBTON DENKMALGESCHÜTZTER GEBÄUDE MUSS DAS LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE ABNEHMEN.FOTOS: PIXABAY

Doch wer sanieren möchte, muss im Vorfeld erst eine Genehmigung einholen. Ein hohes Buẞgeld und eine Verfügung zum Rückbau können bei Missachtung der gesetzlichen Regelungen die Folge sein. Für die oft kostspieligen Sanierungen denkmalgeschützter Gebäude sind steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten von bis zu neun Prozent pro Jahr möglich. Beim Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege können auch direkte Zuschüsse beantragt werden. Besonders wichtig für die Restaurierung und Sanierung ist es, Fachfirmen mit dem entsprechenden Wissen im Denkmalschutz zu beauftragen. 

Sie wissen meist genau, was man verändern darf und was nicht. Der Münchner Malerbetrieb Sammer etwa existiert seit rund hundert Jahren und hat langjährige Erfahrungen mit den Vorgaben der Denkmalschutzbehörden. „Für uns ist die genaue Abstimmung von Farbtönen und Materialien, die in allen optischen Bereichen verwendet werden, am wichtigsten. In der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde steht, ob der Bestandston verwendet werden muss oder der ursprüngliche Farbton“, erklärt Constantin Sammer, der den Malerbetrieb bereits in der vierten Generation führt. 

Beim sogenannten Bestandston reiche oft ein Muster mit dem neuen Anstrich, der von der Denkmalschutzbehörde freigegeben wird. „Für den Fall, dass der ursprüngliche Ton verwendet werden muss, läuft das meist über den Architekten, das ist aufwändiger“, erklärt Constantin Sammer. „Oft wird eine Probe entnommen vom Putz bis zur ersten Schicht runter und anschließend genauer untersucht, welcher Farbton ursprünglich da war. Teilweise gibt es auch Aufzeichnungen von früher, die zu Rate gezogen werden können. Die Abnahme läuft dann über Bemusterungen an der Fassade. Manchmal müssen wir noch nachtönen und eine Zwischenstufe finden.“ 

Bei einer denkmalgeschützten Villa an der Landsberger Straße in München mussten etwa ein Dutzend verschiedene Muster aufgetragen werden, bis der exakt richtige Farbton getroffen wurde. Immerhin bekam Sammer für die Malerarbeit den Fassadenpreis der Stadt verliehen. Aufwändig seien auch die Arbeiten an der Fassade beim Forum am Viktualienmarkt Ende 2021 gewesen: „Da war die Denkmalschutzbehörde recht genau. Wir mussten noch Zwischentöne finden, die wir selber anmischten und ins Labor schickten, damit man den Farbton für die Fassade wieder reproduzieren konnte.“ Für die deckende Beschichtung von Fassaden und Innenräumen denkmalgeschützter Gebäude empfiehlt Sammer, hoch diffusionsfähige Anstrichstoffe zu verwenden. Um die Bausubstanz zu schützen seien Dispersions-Silikat und auch Silikonharzfarben zu empfehlen.

Holzrekonstruktionen erfordern Wissen und Genauigkeit
ALTE FENSTER GENAU ZU REKONSTRUIEREN, ERFORDERT LANGJÄHRIGE ERFAHRUNGEN IM SCHREINER HANDWERK.
ALTE FENSTER GENAU ZU REKONSTRUIEREN, ERFORDERT LANGJÄHRIGE ERFAHRUNGEN IM SCHREINER HANDWERK.

Neben den historisch genauen Malerarbeiten an der Fassade sei auch der Erhalt der Treppenhäuser oft eine Herausforderung, so der Fachmann. „Alte, nicht intakte Untergründe sind oft nur schwer wiederherzustellen“, weiß Sammer. Für den Eigentümer sei es oft eine Frage, wievieler investieren könne und möchte, um ursprüngliche, aufwändige Farbgestaltungen in Treppenhäusern zu rekonstruieren. Manchmal könne auch der historische Schaden erhalten bleiben und der Anstrich einfacher gestaltet werden. Das sei jedoch abhängig davon, was von der Denkmalschutzbehörde genehmigt würde, meint Constantin Sammer. Neben den Malerarbeiten sind oft auch fachgerechte Schreinerarbeiten für die Renovierung und Sanierung denkmalgeschützter Gebäude notwendig. Stefan Opperer ist Schreinermeister und geprüfter Restaurator im Handwerk. 

Mit seinen renommierten Holzwerkstätten mit Sitz im oberbayerischen Rohrdorf übernimmt er seit der Unternehmensgründung 1994 die Restaurierung von Fenstern, Türen oder Treppenhäusern und erstellt Reproduktionen von Bauteilen aus Holz für denkmalgeschützte Gebäude, wie etwa beider Renovierung des Münchner Lenbachhauses. Mit dem Einsatz eines hochmodernen 3D-Scanners werden Objekte und Räume jeder Größe direkt an der Baustelle vermessen und können am Computer dargestellt werden. „Man kann damit mittlerweile die Räume viel besser vermessen als mit Schnurgerüst und Meterstab, Profile aber werden immer noch mit der Hand aufgenommen“, erläutert Opperer. Neben dem genauen Aufmaß wird die detaillierte Bestandsaufnahme und Dokumentation eines historischen Objektes übernommen. „Wenn man in ein Gebäude kommt, sieht man meist, aus welcher Zeit es ist. Oft sind noch Baupläne und ursprüngliche Unterlagen vorhanden, anhand denen man erkennen kann, ob Fenster, Türen oder Treppenhaus zwischenzeitlich schon erneuert wurden. Meist sind es Vorgaben des Bauherrn und des Denkmalamtes, ob man eine Restaurierung mit dem Vorhandenen macht oder wieder auf den Nullzustand kommt, also vom Original abweichende Bauteile vergangener Jahrzehnte wieder zurückbaut.“

DER ANSTRICH VON TÜREN IN DENKMALGESCHÜTZTEN GEBÄUDEN ERFORDERT BESONDERE SORGFALT.
DER ANSTRICH VON TÜREN IN DENKMALGESCHÜTZTEN GEBÄUDEN ERFORDERT BESONDERE SORGFALT.

Maßnahmen, die getroffen werden können, werden in Zusammenarbeit mit dem bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt. „Auch Architekten sind bei manchen Restaurierungen zwischengeschaltet. Wir werden vom jeweiligen Bauherrn angefragt und erläutern in einer Dokumentation mit Zeichnungen die Restaurierung, machen das Aufmaß und stimmen das mit dem Denkmalamtab. 

Meistens wird das dann genehmigt, sodass der Architekt oder Bauherr damit wenig Arbeit hat. Details wie etwa eine bestimmte Farbe müssen mit dem Denkmalamt am Ende oft gesondert abgestimmt werden“, erläutert Opperer das Procedere. Normalerweise brauche die Vorarbeit, Dokumentation und Abklärung mit dem Denkmalschutz seine Zeit, bevor die Ausführung begonnen werden könne. Ein eingespieltes Team aus Schreinern und Restauratoren im Handwerk, die mit entsprechenden Arbeiten vertraut sind, seien für die Arbeiten seines Betriebes daher notwendig, meint Stefan Opperer. 

WOLFRAM SEIPP

Er­schie­nen im Ta­ges­spie­gel am 07.12.2024

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