Gutes tun und damit bei der Nachwelt in Erinnerung bleiben, der Gesellschaft etwas als Dank für ein erfülltes und erfolgreiches Leben zurückgeben, sein Vermögen, Lebenswerk beziehungsweise seinen Nachlass sinnvoll investiert wissen und damit bleibende Werte schaffen – es gibt viele Gründe, die Menschen bewegen, eine Stiftung zu gründen oder einer beizutreten und über das Erbe für die eigene Familie hinaus nach dem Tod auch eine gemeinnützige Organisation oder einen Verein zu unterstützen. Ohne Stiftungen könnten viele sozialen Aufgaben in der Gesellschaft gar nicht gestemmt werden. Mit Stiftungen wird deswegen auch der Zusammenhalt der Bürger gestärkt und Krisen können abgemildert werden. Dabei sind die einzelnen Stiftungen so individuell und unterschiedlich, wie die Menschen selbst. Es gibt eine ganze Reihe an Stiftungen, die verschiedene Ziele haben (Kinder und Jugendliche unterstützen, Tier- oder Umweltschutz, Kultur, Denkmalschutz, Forschung, Vereine…), denen man sich anschließen kann oder aber man gründet seine eigene Stiftung.
Damit der Stifterwille auch berücksichtigt werden kann, müssen einige rechtliche Hürden beachtet werden. Deswegen sollte man sich beizeiten beraten lassen. Zum Beispiel gibt es verschiedene rechtliche Formen wie „rechtsfähige“ oder „treuhänderische“ Stiftungen, erklärt die DSZ (Deutsche Stifterzentrale). Bei der rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts handelt es sich um eine eigenständige Rechtsperson mit eigenen Organen (Vorstand, Kuratorium). Sie unterliegt der behördlichen Aufsicht, die garantiert, dass der Stifterwille erfüllt wird. Die Treuhandstiftung benötigt keine staatliche Anerkennung, sondern einen Treuhänder, der die Geschäfte führt und das Stiftungskapital verwaltet. Sie bietet sich an, wenn der Verwaltungsaufwand möglichst gering sein soll, etwa weil die Stiftung überwiegend fördernd tätig ist, erklärt die DSZ. Dabei kann man auch mit kleinem Vermögen stiften, so der Deutsche Stifterverband. Es gibt verschiedene Möglichkeiten wie Zustiftung oder Stiftungsfonds. Durch eine Zustiftung, das ist eine Art Spende in das Grundstockkapital einer Stiftung, kann man sich engagieren, ohne den Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung. Das Geld muss nicht – wie eine Spende – ausgegeben werden, sondern kann das Vermögen erhöhen und damit die Stiftung stärken. Der Stiftungsfonds wird, anders als eine reine Zustiftung, separat verwaltet und fördert die vom Stifter bestimmten Zwecke, die allerdings mit denen der Stiftung übereinstimmen müssen. Ein Stiftungsfonds darf sogar einen Namen tragen, das nutzen viele, um damit dauerhaft in Erinnerung zu bleiben.
Zustiftungen oder Stiftungen wirken sich auch positiv auf die Erbschaftssteuer aus, denn wenn sie nach einem Todesfall über ein Testament veranlasst werden, fällt auf die Zustiftung keine Erbschaftssteuer an. Bei der Abfassung eines Testaments muss allerdings an etwaige Pflichtteilsansprüche aus der Familie gedacht werden, aber das kann zu Lebzeiten geklärt werden. Wer rechtzeitig tätig geworden ist, kann außerdem zehn Jahre lang die Zuwendungen als Privatperson steuerlich absetzen.
Erschienen im Tagesspiegel am 12.06.2024