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Das Klassenziel (nicht) erreicht
Das Klassenziel (nicht) erreicht

Versetzung gefährdet oder nicht? Foto: Adobe Stock

BILDUNG AKTUELL

Das Klassenziel (nicht) erreicht

Zahl der Wiederholenden ist im vergangenen Schuljahr gesunken

Das Statistische Bundesamt veröffentlichte kürzlich eine erfreuliche Mitteilung: Im Schuljahr 2022/2023 wiederholten weniger Kinder und Jugendliche eine Klassenstufe als im Schuljahr zuvor. Rund 148.800 Schülerinnen und Schüler waren im Sommer 2023 nicht versetzt worden oder drehten freiwillig eine Ehrenrunde - nur 2,3 Prozent aller Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen erreichten somit das Klassenziel nicht. Das waren 7000 weniger als im Schuljahr 2021/2022, die Wiederholungsquote lag damals bei 2,4 Prozent.

Allerdings fehlen in der Bestandsaufnahme des vergangenen Schuljahres die Schülerinnen und Schüler aus dem Saarland. Warum, teilten die Bundesstatistiker leider nicht mit. Im zweitkleinsten deutschen Bundesland mit 996.000 Einwohnern (hinter Bremen mit 685.000 Einwohnern) mussten sich im Schuljahr 2021/2022 zirka 1500 Kinder und Jugendliche ein zweites Mal den Stoff des Vorjahres zu Gemüte führen. Vermutlich habe sich die Zahl im vergangenen Schuljahr in einer ähnlichen Größenordnung bewegt, vermuten die Wiesbadener Statistik-Profis und gehen davon aus, dass die konkreten Zahlen das Gesamtergebnis nicht beeinflussen.

Interessanter ist das Länder-Ranking der Wiederholer: Diese Tabelle führt der Freistaat Bayern mit einer Quote von 4,1 Prozent deutlich an, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern mit 3,8 Prozent und Sachsen-Anhalt mit 2,7 Prozent. Im oft gescholtenen Berlin ist der Anteil an Klassenstufe-Wiederholenden mit genau 1,0 Prozent hingegen am niedrigsten. Relativ niedrige Quoten wiesen auch Schleswig-Holstein mit 1,2 Prozent und Bremen mit 1,4 Prozent auf. Bayerns Nachbarland Baden-Württemberg liegt mit 1,7 Prozent im unteren Drittel.

Ob der Wiederholungs-Prozentsatz ein Zeichen für ein besonders erfolgreiches Schulsystem ist, lassen die Statistik-Experten offen. Sie halten stattdessen lapidar fest: „Die Versetzung wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.“                             kram

Er­schie­nen im Ta­ges­spie­gel am 21.06.2024

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