Schon lange ist bekannt, dass sich aus alten Bleileitungen unter Umständen Fragmente lösen und dadurch zu einer nicht zu unterschätzende Gesundheitsgefahr werden: Ins Trinkwasser gelangt können die Partikel beispielsweise das Nervensystem schädigen. Besonders gefährdet sind vor allem Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder, bei denen das Blei im Gegensatz zu Erwachsenen weder ausgeschieden noch eingelagert wird, sondern sich eventuell folgenreich im Blut anreichert. Seit dem Jahr 1973 ist die Verlegung von Bleirohren im Trinkwasserbereich in Deutschland darum gesetzlich untersagt. Dennoch gibt es nach Schätzungen des Umweltbundesamtes immer noch an die 38.000 Gebäude, in denen Bleileitungen verbaut sind.
Vor allem im Norden und Osten der Republik ist das ein Problem, in großen Teilen Süddeutschlands werden diese Art Rohre indes schon seit dem Ende des 19. Jahrhunderts nicht mehr verwendet. Längst gelten strenge Grenzwerte für den Bleigehalt im Trinkwasser, die im Zuge einer novellierten Trinkwasserverordnung noch verschärft werden. Ab Januar 2028 liegt der Grenzwert dann bei 0,005 Milligramm pro Liter, und schon zwei Jahre zuvor, ganz genau ab dem 12. Januar 2026, gilt ein generelles Verbot von Bleileitungen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen diese von Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern ausgetauscht oder stillgelegt werden - und das gilt auch für Teilstücke im Rohrsystem. Wer sich unsicher über das Material seiner Rohrleitungen ist, sollte sein Trinkwasser untersuchen lassen. Labore und Wasserversorger bieten dafür Analysen an. Erste Hinweise kann auch ein Blick auf die sichtbaren Leitungen liefern: Solche aus Blei lassen sich leicht anschaben und glänzen dann in Silbergrau. Steht dann tatsächlich eine komplette Neuinstallation im Haus an, gehen Experten von Kosten zwischen 40 und 70 Euro pro Quadratmeter aus.
KAI-UWE DIGEL
Erschienen im Tagesspiegel am 05.10.2024