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Abschied in Würde

Im Rahmen einer Feuerbestattung können Angehörige am Sarg Abschied nehmen. Nach der Einäscherung kann die Urne beigesetzt werden. Foto: Adobe Stock

Die letzten Dinge regeln

Abschied in Würde

Feuerbestattungen folgen klaren Regeln. Ein pietätvoller Verlauf steht dabei an erster Stelle

Feuerbestattungen werden – besonders in Städten – immer beliebter. Dabei gehe der Beisetzung in einer Urne immer eine Einäscherung in einem Holzsarg voraus, so der Bundesverband Bestattungsbedarf. Einen großen Stellenwert nehme dabei der persönliche Abschied vom Verstorbenen im Rahmen einer würdevollen Zeremonie ein. Die Trauerfeier am Sarg sei immens wichtig und helfe bei der Bewältigung dieser schweren Situation ungemein. Besonders bei einer Feuerbestattung biete die Abschiednahme am Sarg noch einmal die Möglichkeit, intensiv Lebwohl zu sagen. Der geliebte Mensch im geschmückten Sarg macht auch bei einer Kremation den Abschied für Angehörige, Verwandte, Freunde und insbesondere für Kinder besser greifbar, so der Verband.

Zwischenzeitlich bieten auch einige Krematorien Räumlichkeiten an, in denen eine Trauerfeier abgehalten werden kann. Nach der Abschiednahme vom verstorbenen Menschen wird dieser durch das ausgewählte Bestattungsunternehmen vom Friedhof in das Krematorium gebracht, wo seine Daten erfasst und gespeichert werden. Das sei laut Verband unumgänglich, um mögliche Verwechslungen auszuschließen. Für die Einäscherung können die gleichen Särge, wie sie auch für die Erdbestattung Verwendung finden, ganz nach dem Wunsch der Angehörigen ausgesucht werden. Holzsärge sind bei der Feuerbestattung vorgeschrieben, denn der Sarg soll nicht nur den würdevollen Transport des Verstorbenen in das Krematorium ermöglichen. „Das nachhaltig gewonnene Holz, aus dem die Särge gemacht sind, leistet bei der Feuerbestattung auch einen für den Energieaufwand der Kremation wesentlichen und gleichzeitig umweltfreundlichen Beitrag”, erläutert der Verand. Bis zur eigentlichen Kremierung wird der Verstorbene in den Kühlräumen des Krematoriums aufbewahrt.

Nach einer vorgeschriebenen zweiten Leichenschau durch einen Amtsarzt und der erneuten Überprüfung der personenbezogenen Daten wird dem Sarg ein feuerfester „Schamottestein“ mit Einäscherungsnummer und Krematoriumsnamen beigefügt. Es besteht in manchen Krematorien die Möglichkeit, der Einäscherung beizuwohnen. Nach der Kremation wird schließlich die Asche des geliebten Familienmitglieds oder Freundes gemeinsam mit dem Stein in die Urne gegeben, die ebenfalls zuvor von den Angehörigen ausgesucht wurde. Anschließend kann die Beisetzung der Urne im engen Familienkreis durch den Bestatter oder im Rahmen einer Trauerfeier erfolgen. Mehr Infos zu dem Thema gibt es unter
www.bundesverband-bestattungsbedarf.de.

Er­schie­nen im Ta­ges­spie­gel am 15.05.2024

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