Die Bürokräfte des öffentlichen Dienstes haben viele Namen: Im höheren Beamtendienst arbeiten studierte Bachelor- oder Diplom-Verwaltungswirte, im mittleren Dienst sind ausgebildete Verwaltungswirte tätig. Ihre nicht-verbeamteten Kollegen mit vergleichbarem Aufgabenprofil sind Verwaltungsfachangestellte, die sich durch eine Zusatz-Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt fortbilden können. Da Verwaltungsfachangestellte während ihrer Ausbildung viel kaufmännisches Know-how erwerben, haben sie später auch in der Privatwirtschaft gute Einstiegschancen.
Verwaltungsfachwirte arbeiten hauptsächlich in Abteilungen der kommunalen Verwaltungen sowie bei Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Behörden als Dienstleistungsbetriebe für Bürger ebenso wie Bereiche der öffentlichen Hand, die privatisiert oder als selbstständige Einheiten mit Ressourcenverlagerung und -verantwortung geführt werden, verlangen ein am Gemeinwohl orientiertes Management mit betriebswirtschaftlichem Know-how. Verwaltungswirte/-wirtinnen tragen diese Entwicklungen maßgeblich mit und gestalten sie aus. Betriebs- und volkswirtschaftliche, rechtliche und sozialwissenschaftliche Kenntnisse sowie vertieftes Spezialwissen in Rechnungswesen und Controlling, Wirtschaftsförderung, Stadt- und Regionalplanung, Unternehmensführung, Steuerwesen oder Sozialmanagement gehören dazu und finden in jeder Dienststelle der öffentlichen Verwaltung Anwendung.
Die dualen Studiengänge bzw. Ausbildungen zum (Diplom-)Verwaltungswirt, -fachangestellten oder -fachwirt orientieren sich an weitgehend ähnlichen Lehrinhalten: dienst relevante Rechtsfächer, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie die Grundlagen der Verwaltungsorganisation und des Personalmanagements. Ausbildung (meist 2-jährig) und Studium (3-jährig) vermitteln nicht nur fachliche Kenntnisse, sondern auch organisatorische und soziale Kompetenzen. Ziel ist es, auf einen verantwortungsvollen, serviceorientierten und vielfältigen Beruf vorzubereiten. Sachbearbeiter im öffentlichen Dienst können ohne weiteres zwischen einzelnen Aufgabengebieten oder zu anderen Behörden wechseln.