JahreswechselViele Änderungen zum Jahreswechsel

Berlin (dpa) - Im neuen Jahr treten mehrere Gesetzesänderungen in Kraft. Der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde greift. Der Rentenbeitragssatz sinkt von 18,9 Prozent auf 18,7 Prozent. Auch der Krankenkassenbeitrag sinkt um 0,9 Punkte auf 14,6 Prozent. Kassen können einen Zusatzbeitrag erheben. Die neue elektronische Gesundheitskarte löst die alte Versicherungskarte ab. Die Hartz-IV-Regelsätze steigen um gut zwei Prozent. Autobesitzer dürfen ihr Kennzeichen bei Umzügen in ganz Deutschland mitnehmen. Außerdem muss Biomüll nun bundesweit getrennt gesammelt werden.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

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Berlin (dpa) - Im neuen Jahr treten mehrere Gesetzesänderungen in Kraft. Der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde greift. Der Rentenbeitragssatz sinkt von 18,9 Prozent auf 18,7 Prozent. Auch der Krankenkassenbeitrag sinkt um 0,9 Punkte auf 14,6 Prozent. Kassen können einen Zusatzbeitrag erheben. Die neue elektronische Gesundheitskarte löst die alte Versicherungskarte ab. Die Hartz-IV-Regelsätze steigen um gut zwei Prozent. Autobesitzer dürfen ihr Kennzeichen bei Umzügen in ganz Deutschland mitnehmen. Außerdem muss Biomüll nun bundesweit getrennt gesammelt werden.

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