Süddeutsche Zeitung

Internet:OLG: Hygienesiegel für Sextoys sind in Onlinehandel zulässig

Hamm (dpa) - Wer im Internet Sexspielzeug gekauft hat und das angebrachte Hygienesiegel öffnet, kann die Ware nicht zurückgeben. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm. Hintergrund war der Streit zwischen zwei Firmen, die beide über das Netz Sexspielzeug vertreiben. Das Unternehmen aus Bielefeld hatte den Konkurrenten aus Berlin verklagt, der Artikel "zur Anwendung am oder im Körper" mit einem entsprechenden Schutz und der Aufschrift "Hygienesiegel - kein Umtausch bei beschädigtem oder entferntem Siegel" vertreibt. Die Bielefelder hielten das für wettbewerbswidrig.

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Hamm (dpa) - Wer im Internet Sexspielzeug gekauft hat und das angebrachte Hygienesiegel öffnet, kann die Ware nicht zurückgeben. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm. Hintergrund war der Streit zwischen zwei Firmen, die beide über das Netz Sexspielzeug vertreiben. Das Unternehmen aus Bielefeld hatte den Konkurrenten aus Berlin verklagt, der Artikel „zur Anwendung am oder im Körper“ mit einem entsprechenden Schutz und der Aufschrift „Hygienesiegel - kein Umtausch bei beschädigtem oder entferntem Siegel“ vertreibt. Die Bielefelder hielten das für wettbewerbswidrig.

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