Handwerk - Erfurt:Gewerkschaft: Bäckernachwuchs kann Vergütung nachfordern

Erfurt (dpa/th) - Viele Bäckerlehrlinge in Thüringen haben nach Einschätzung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Anspruch auf die Nachzahlung von Ausbildungsvergütungen. Grund dafür sei, dass die bundesweite Regelung zu den Ausbildungsvergütungen vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt worden sei, teilte Thüringens NGG-Geschäftsführer Jens Löbel am Dienstag in Erfurt mit.

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Erfurt (dpa/th) - Viele Bäckerlehrlinge in Thüringen haben nach Einschätzung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Anspruch auf die Nachzahlung von Ausbildungsvergütungen. Grund dafür sei, dass die bundesweite Regelung zu den Ausbildungsvergütungen vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt worden sei, teilte Thüringens NGG-Geschäftsführer Jens Löbel am Dienstag in Erfurt mit.

Damit habe der Bäckernachwuchs auch in Thüringen, wo es derzeit keinen Tarifvertrag für das Bäckerhandwerk gebe, Anspruch auf die Zahlung von monatlich 565 Euro im ersten Ausbildungsjahr. 670 Euro seien es im zweiten und 800 Euro monatlich im dritten Ausbildungsjahr.

Diese Regelung gelte rückwirkend von September 2018 an. Sollten Arbeitgeber die höhere Azubi-Vergütung bisher nicht gezahlt haben, könnte sie noch bis Ende Juli für die vergangenen zehn Monate eingefordert werden.

"Damit können Azubis bis zu 650 Euro nachträglich bekommen", erklärte Löbel. Jeder Lehrling habe nach der Allgemeinverbindlichkeitserklärung einen Anspruch auf die tarifliche Bezahlung, auch wenn sein Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden sei. In Thüringen erlernen derzeit etwa 400 junge Leute das Bäckerhandwerk.

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