Berlin (dpa/tmn) - Manche Frage traut man kaum zu stellen - nicht einmal dem Partner, und auch nicht einem Arzt oder Anwalt. Denn das Thema ist unangenehm. Doch wie gut, dass einen Freund gerade ganz genau dasselbe Problem beschäftigt. Fragen wir also doch mal für ihn...
Die Frage heute: Darf ich eigene Getränke und Snacks versteckt in der Tasche oder im Rucksack mit ins Kino nehmen?
Die Antwort: In der Regel nicht. Kinos haben Hausrecht und können die Mitnahme eigener Snacks und Drinks untersagen - und tun dies auch. Kinos könnten es sich nicht leisten, die Gäste mitgebrachte Speisen und Getränke verzehren zu lassen, sagt Kim Ludolf Koch, Geschäftsführer von Cineplex Deutschland. Daher sei dies in den Kinos unerwünscht und auch nicht gestattet.
„Dabei geht es natürlich nicht um einen Schokoriegel, Bonbons oder Kaugummi, sondern vor allem um größere Gebinde von Getränken“, sagt Koch. Die Umsetzung dieses Teiles der Hausordnung geschehe in inhabergeführten Betrieben unterschiedlich. „Stichprobenartige Kontrollen sind daher möglich“, so Koch. Kinos sind schließlich auch behördlich genehmigte Gastronomiebetriebe.
Auch der Hauptverband der deutschen Filmtheater (HDF Kino) empfiehlt seinen Mitgliedern, das Mitbringen von Speisen, Snacks und Getränken nicht zu gestatten. Wer diese Regelung nicht akzeptieren will, der müsse damit rechnen, dass ihm der Zutritt verwehrt wird.