Süddeutsche Zeitung

31. Juli 2009:Frage zum Alkoholverbot

Gehört das Trinken auf öffentlichen Plätzen verboten? Das war die Frage der vergangenen Woche. Eine SZ-Leserin hat geantwortet.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das Alkoholverbot in Freiburgs Innenstadt wieder aufgehoben. Auch in anderen deutschen Städten wird über den Sinn von "alkoholfreien Zonen" diskutiert. Sollte das Trinken auf öffentlichen Plätzen verboten sein?

Pro

"Von einigen wenigen wird die Möglichkeit, auf öffentlichen Plätzen zu trinken, in erheblichem Maße missbraucht. Das schränkt die Freiheit einer Vielzahl von Menschen ein. Zum einen sind es Besucher von Gaststätten, die einen netten Abend verbringen wollen, zum anderen die Anwohner, die neben einer extremen Lärmbelästigung auch das Erbrochene aus ihren Eingängen beseitigen müssen. Die Flaschen, die im Rausch auf den Plätzen zerschlagen werden, sind eine Gefahrenquelle. Dazu kommen die Exzesse durch die proportional zum Alkohol ansteigende Gewaltbereitschaft. Alle Gewalttaten Jugendlicher, die in den letzten Monaten die Zeitungen gefüllt haben, sind unter Alkoholeinfluss begangen worden. Ich frage mich, warum die Freiheit einzelner über dem Schutz eines wesentlich größeren Bevölkerungsteils steht. Dazu kommt der Jugendschutz, denn es sind überwiegend Jugendliche unter 18, die nur auf den Plätzen und nicht in Lokalen trinken."

Astrid Radtke Reutlingen

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Quelle:
SZ vom 31.07.2009
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