Haben Sie etwas zu verzollen? Hand aufs Herz: Wer bitteschön hat auf diese Frage stets die Wahrheit geantwortet? Das bisschen Alkohol, die paar Stangen Zigaretten, selbst die teure Uhr, die man sich auf der Geschäftsreise gegönnt hat – das fällt doch eigentlich alles noch, mag es das Gesetz auch anders vorsehen, in den Bereich des Tolerierbaren. Warum also Aufhebens darum machen? Das hielte bloß alle auf, zumal angesichts des aktuellen Personalmangels, der auch Flughäfen längst erfasst hat. Und die Staatsfinanzen kämen trotzdem nicht ins Lot.
Kritisch beäugt wird man als Passagier von den Behörden allerdings nicht erst bei der Rückkehr in die Heimat. Ähnlich kleinkariert wie die Zollbestimmungen bei der Einfuhr sind die Regeln bereits bei der Ausreise. Da hat man einen tollen Urlaub verbracht, irgendwo weit weg, auf einem anderen Kontinent. Hat viele Erinnerungen an diese eben erlebten glücklichen Tage dabei, nicht nur im Kopf, sondern auch im Koffer. Erschreckend vieles davon dürfte man je nach Land allerdings gar nicht mit sich führen. Kulturschätze zum Beispiel oder bestimmte Pflanzen. Mancherorts darf man nicht einmal ein Beutelchen voll Sand mit nach Hause nehmen.
Souvenirs:Was vom Urlaub übrig bleibt
Andenken sind oft Ramsch, manchmal viel zu teuer, schnell peinlich – und doch etwas Wunderbares. Über den Reiz von Erinnerungen zum Anfassen.
Die Grenzen zwischen Kavaliersdelikt und einem zu ahndenden Verstoß einerseits sowie zwischen einem solchen Verstoß und einer tatsächlichen Straftat andererseits mögen nach dem allgemeinen Dafürhalten fließend sein, das liegt in der Natur der Sache. Bei jedem von uns sind sowohl das Unrechtsbewusstsein als auch das Vorteilsstreben unterschiedlich ausgeprägt, weshalb man eine potenziell heikle Angelegenheit argumentativ eben so hinbiegt, dass sie für einen passt.
Relativ einhellig dürfte allerdings das Urteil über einen Südkoreaner und dessen aufsehenerregende Schmuggelabsichten ausfallen. Nämlich: Geht gar nicht! Wobei sich die Motive für dieses Scherbengericht wahrscheinlich sehr voneinander unterscheiden. Je nachdem, ob der innere Tierschützer oder der Arachnophobiker die Oberhand behält. Der besagte Mann wollte aus Peru 320 Vogelspinnen – davon 35 ausgewachsene und also handgroße Tiere –, außerdem 110 Tausendfüßler und neun 24-Stunden-Ameisen mit nach Hause nehmen.
Neben der Frage nach der Sinnhaftigkeit dieses Handelns stellt sich die ganz praktische: Wohin mit all diesen Viechern während des Fluges? Nun, der Spinnenfreund hat sie an seinem Oberkörper getragen. Unter seinem Shirt hatte er Dutzende Plastiktüten und weitere Behältnisse verborgen, in denen seine Beute aus dem Amazonasgebiet kreuchte und fleuchte. Der Passagier flog am Flughafen von Lima allerdings bei der Sicherheitskontrolle auf, er wurde verhaftet. Was mit den Spinnen und den Ameisen passierte, ist nicht bekannt.
Sollte den Behörden, nicht nur in Peru, tatsächlich an einer ernsthaften Bekämpfung illegaler Ein- und Ausfuhren gelegen sein, fände sich durchaus Verwendung für die Tiere. Man müsste sie dafür lediglich in den Staatsdienst aufnehmen. Und statt Bußgelder zu verhängen gegen Menschen, denen man an Flughäfen ihre Krokoledertaschen, Blutdiamanten oder seltenen Orchideen abnimmt, könnte man sie dazu verdonnern, mit einer Vogelspinne im Brustbeutel nach Hause fliegen zu müssen. Bei den meisten Menschen hätte das gewiss kurierende Wirkung, die lebenslang anhält.