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Wintersport:Kein Freilauf für Rowdys

Skifahrer haften selbst für Unfälle, wenn sie auf der Piste die Verhaltens- und Sorgfaltsregeln missachten.

Skifahrer haften selbst für Unfälle, wenn sie auf der Piste die Verhaltens- und Sorgfaltsregeln missachten. Zu den so genannten FIS-Regeln gehört die Rücksichtnahme auf andere Wintersportler, erläutert die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig.

Auch sollte die Fahrweise der Sicht und den Pistenverhältnissen angepasst sein.

In einigen Fällen komme bei Pauschalreisen zwar auch eine Haftung des Reiseveranstalters in Betracht. Dies gelte beispielsweise dann, wenn der Veranstalter die Reise nicht so organisiert, dass eine Gefährdung der Reiseteilnehmer ausgeschlossen werden kann. Darunter seien allerdings nur Risiken zu verstehen, die über die allgemeine Gefährdung bei Skiabfahrten hinaus gehen.

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dpa
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