Streik am Flughafen Frankfurt:Worauf Passagiere achten müssen

Fluggastrechte Verspätungen Warnstreik Verdi Flughafen Frankfurt

Verspätung oder Annullierung der Flüge? Primärer Ansprechpartner für Streikbetroffene sind die Airlines.

(Foto: dpa)

Die Gewerkschaft Verdi hat zu einem Warnstreik am Frankfurter Flughafen aufgerufen - inzwischen ist der Airport für Passagiere weitgehend gesperrt. Die wichtigsten Infos.

Aufgrund des Streiks der Fluggast-Kontrolleure schließt der Frankfurter Flughafen für den Rest des Tages teilweise. Flugreisende sollten nicht mehr zum Flughafen kommen, da es keine Möglichkeit mehr gebe, die Flüge zu erreichen. Die Umsteigeprozesse im Transferbereich seien davon nicht betroffen.

Aufgrund von massiven Streikaktivitäten des Sicherheitspersonals fänden am Freitag keine Sicherheitskontrollen mehr für ab Frankfurt reisende Passagiere statt, teilte die Betreibergesellschaft Fraport mit.

Verdi fordert für das Sicherheitspersonal einen einheitlichen Stundenlohn von 16 Euro, in den vergangenen Tagen kam es bereits zu Streiks in Düsseldorf und Frankfurt Hahn. "Die Arbeitgeber haben bisher zwischen zehn und 13 Euro angeboten. Das ist deutlich zu wenig", sagte Verdi-Verhandlungsführer Mathias Venema. In anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bremen oder Nordrhein-Westfalen würden diese Tätigkeiten mit bis zu 15 Euro entlohnt.

Die Auswirkungen des Streiks seien momentan noch nicht abzuschätzen, sagte Fraport-Sprecher Dieter Hulick. "Wir werden alles tun, um den Betrieb aufrechtzuerhalten." Passagiere haben im Streikfall aber auch Rechte, die sie geltend machen können. Die wichtigsten Tipps für den Streik in Frankfurt:

An wen können sich Passagiere im Streikfall wenden?

Erster Ansprechpartner für Flugreisende ist immer die Fluggesellschaft, bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter. Passagiere sollten sich auf der Website ihrer Fluggesellschaft über die aktuelle Lage informieren. Auch auf der Website des Frankfurter Flughafens finden sie Informationen über die aktuellen Flug- und Ankunftszeiten. Bei Daten aus dem Internet ist es sinnvoll, sich diese auszudrucken, um später einen Beleg zu haben. Außerdem ist es ratsam, möglichst früh vor dem Abflug zum Checkin-Schalter zu kommen, oder - sofern möglich - noch am Vorabend den Online-Checkin zu nutzen, um lange Warteschlangen zu vermeiden.

Welche Ansprüche haben Passagiere bei Streik bedingten Verspätungen?

Wer wegen eines Streiks auf dem Flughafen festsitzt, muss von seiner Fluggesellschaft betreut werden. Das können Betroffene gemäß der EU-Richtlinie 261/2004 erwarten: Ab zwei Stunden Verspätung haben sie Anspruch auf Leistungen wie zwei Telefonate, Getränke, Essen und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Die zweistündige Wartezeit gilt für Flüge von bis zu 1500 Kilometern. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es nach drei Stunden Unterstützung, ab 3500 Kilometern Strecke nach vier Stunden. Ab einer Wartezeit von fünf Stunden können Passagiere vom Beförderungsvertrag zurücktreten und eine Erstattung des Flugpreises verlangen.

Auch bei einer großen absehbaren Verspätung sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abflugzeit am Flughafen sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann - und der Reisende ihn dann verpasst.

Was passiert, wenn ein Flug streikbedingt ausfällt?

Fällt ein Flug wegen eines Streiks aus, muss die Airline schnellstmöglich eine Ersatzbeförderung organisieren. Außerdem ist sie verpflichtet, gestrandete Passagiere bei längeren Verspätungen mit Essen und Getränken zu versorgen, erklärt Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung in einem Hotel übernehmen.

Welche Rechte Reisende in der EU außerdem haben, erfahren Sie hier.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: