Verbote im Ausland:Nur ein Kinderfoto? Gefängnis!

Was in Deutschland legal ist, wird in anderen Ländern hart bestraft: Wo Tabletten, Muscheln sammeln oder ein Stein Gefängnis bedeuten können.

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Verbote in Urlaubsländern Ausland Gefängnis Strafen

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Was in Deutschland legal ist, wird in anderen Ländern hart bestraft: Wo Tabletten, Muscheln sammeln oder ein Stein Gefängnis bedeuten können ...

Schon das Fotografieren von Herrschersitzen, der Kauf eines antiken Mitbringsels oder ein Sonnenbad "oben ohne" am Strand kann im Ausland streng verboten sein. Daher empfiehlt Reiserechtsexperte Holger Hopperdietzel dringend, sich vor Urlaubsbeginn über die Gesetzeslage im Gastland zu informieren: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das gilt für Ausländer in Deutschland und ebenso für Deutsche im Ausland", warnt das Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht (DGfR).

Einen ersten Überblick über rechtliche Besonderheiten des Urlaubsziels bieten oft Reiseführer und Kataloge der Anbieter. Ausführlich dokumentiert sind strafrechtliche Bestimmungen aller Staaten auf der Homepage des Auswärtigen Amts.

Manchmal reicht schon der Kleiderwechsel am Strand, um sich strafbar zu machen ...

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Andere Länder, andere Sitten

Insbesondere in islamischen Staaten und den USA gelten äußerst strenge Sittengesetze. Schon das Umziehen am Strand oder ein nackt am Meer spielendes Kleinkind wird in Amerika oft als Erregung öffentlichen Ärgernisses aufgefasst und kann eine Anzeige nach sich ziehen.

Unbedingt unterlassen sollten Eltern dort auch, Urlaubsfotos von ihrem nicht vollständig bekleideten Nachwuchs zu machen. Solche Aufnahmen gelten in den USA schnell als Kinderpornografie. Bei Anzeigen drohten langwierige Ermittlungsverfahren, im schlimmsten Fall sogar Gefängnisstrafen, warnt das Auswärtige Amt.

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Verteidigung wird teuer

Anders als manche Touristen glauben, übernimmt die Botschaft nicht die Kosten für den Verteidiger. Das kann durchaus ein Problem sein - denn in vielen Ländern sind gute Anwälte eben auch teuer.

Die Botschaften achten aber darauf, dass zumindest ein Pflichtverteidiger und ein Dolmetscher zur Verfügung stehen.

Zu den häufigsten Delikten, die zu Anklagen führen, zählen Drogenbesitz und Drogenschmuggel. Vor allem Jugendliche sind in dieser Hinsicht oft blauäugig.

Doch auch mit in Deutschland legalen Medikamenten kann man plötzlich als Schmuggler verhaftet werden.

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Drogen tabu, Medikamente manchmal auch

Der Besitz von Rauschmitteln ist zwar auch hierzulande verboten, aber anders als in Deutschland können im Ausland schon kleinste Mengen weicher Drogen zu härtesten Strafen führen.

Dies gilt etwa für Norwegen, die USA oder die Türkei. "Was bei uns nur als leichtes Vergehen geahndet wird, ist woanders schon Schwerstkriminalität", sagt Anwalt Hopperdietzel. In Asien und in etlichen islamischen Staaten droht mitunter sogar die Todesstrafe.

Auch wer Medikamente einnimmt, sollte sich vorab informieren. In Deutschland legale Schmerzmittel oder Psychopharmaka könnten bei der Einreise etwa in den USA und im Oman als illegale Drogen angesehen werden.

Daher sollten Urlauber für unverzichtbare Medikamente eine Bescheinigung ihres Arztes mitnehmen. Bei Reisen in einen europäischen Schengen-Staat wie Ungarn oder Malta genüge ein Dokument, das vom Arzt ausgefüllt und von der obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigt wurde, erklät das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Auch wer in andere Länder fährt, nimmt am besten eine ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache mit. Darin sollten Wirkstoff und Dosierung der Arznei sowie Dauer der Reise vermerkt sein. International gebe es keine Abkommen über das Mitführen notwendiger Medikamente, so das BfArM. Vor den Ferien müssten sich Reisende deshalb bei der zuständigen Botschaft erkundigen, welche Bestimmungen am Urlaubsziel gelten.

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Nicht zu liebevoll

Vorsichtig sollten Touristen gerade in islamisch geprägten Urlaubsländern sein: Was in Deutschland als normaler Austausch von Zärtlichkeiten gilt, ist etwa in Dubai ein Affront: Hier kann nach Angaben der Tourismusbehörde bereits Küssen oder Umarmen als anstößige Handlung geahndet werden. In Hotelanlagen und Ferienclubs spielten solche Verbote zwar meist keine Rolle, sagt Reiserechtsexperte Hopperdietzel. Aber in der Öffentlichkeit sollten Urlauber sich besser daran halten.

Auch Homosexuelle, die offen ihre Zuneigung zeigen, setzen sich in etlichen Staaten noch immer der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung aus, warnt das Auswärtige Amt.

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Sex als Straftat

Sex kann im Urlaub heikel sein. Käufliche Liebe ist in vielen Bundesstaaten der USA und in Schweden strafbar.

Aufpassen müssen aber auch Jugendliche in den USA. In einigen Bundesstaaten wird Sex zwischen Minderjährigen wegen weit gefasster Gesetze gegen Kindesmissbrauch strengstens bestraft: Ein 18-Jähriger mit 17-jähriger Freundin kann dort unter Umständen sogar als Sexualstraftäter verurteilt werden.

In Deutschland gilt Sex mit unter 14-Jährigen als Kindesmissbrauch. Bei Teenagern über 14 Jahren müssen die Eltern mit den sexuellen Kontakten einverstanden sein.

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Unvergessliche Andenken

Schon ein vermeintlich harmloser Souvenir-Einkauf kann Urlauber etwa in Griechenland oder der Türkei mit dem Gesetz in Konflikt bringen. Die Behörden dort achten penibel darauf, dass archäologische Fundstücke nicht außer Landes geschafft werden. Besonders die Türkei legt den Begriff Antiquität dabei sehr weit aus.

"Auch alte Münzen, Fossilien, ja schon bearbeitete Steine von geringem Wert fallen darunter und sollten keinesfalls ungefragt im Reisegepäck mitgenommen werden", warnt das Auswärtige Amt. Daher sollten sich Urlauber vor Erwerb und Ausfuhr ausgefallener Andenken stets vorab beim Zoll informieren.

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Stein gestohlen, Sand geklaut

Sonst ergeht es ihnen wie einem Berliner, dem ein antiker Stein zum Verhängnis wurde: Am Flughafen in Antalya wurde er festgenommen, weil Zollbeamten das Stück eines Säulenkapitells in seinem Gepäck entdeckt hatten. Der Urlauber hatte den Stein für 60 Euro gekauft, angeblich im Glauben, ein Imitat erworben zu haben. Doch in der Türkei wird der Schmuggel archäologisch wertvoller Kulturgüter mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft. Der Mann musste 15.000 Euro für seine Kaution und den Anwalt bezahlen.

Auch wer nur ein Fläschchen Sand als Andenken etwa an die Malediven einsteckt, riskiert Strafen. Foto: iStock

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Vorsicht, eine Majestät!

In Thailand genügt es, König Bhumibol Adulyadej zu beleidigen um ins Gefängnis zu kommen - es genügt, auf eine heruntergefallene Münze mit seinem Antlitz zu treten. In Thailand gilt auch Nacktbaden als schweres Delikt.

In Singapur drohen ebenfalls drakonische Strafen, etwa für das Ausspucken eines Kaugummis auf die Straße oder wenn man vergisst, auf einer öffentlichen Toilette zu spülen (jeweils 500 Euro Strafe).

Strafverfahren im Ausland können langwierig sein. Wenn gegen einen Deutschen im Ausland Anklage erhoben wird, kann sich das Verfahren monatelang hinziehen. "Viele glauben, es sei kein Problem, dann einfach nach Deutschland überstellt zu werden", erklärt ein Sprecher des Auswärtigen Amtes. "Aber das ist eine Fehleinschätzung."

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Harte Haft

"Eine Überstellung kann überhaupt erst nach einem rechtskräftigen Urteil beantragt werden." Bis dahin kann der Aufenthalt in einem Gefängnis in Thailand, Singapur oder auch Italien schon sehr unangenehm werden.

Die Haftbedingungen entsprechen in vielen Ländern nicht denen in Deutschland. Das Auswärtige Amt ist zwar verpflichtet, allen Deutschen bei solchen Problemen zu helfen - und das unabhängig von der Schuldfrage -, aber die Möglichkeiten der Botschaften sind begrenzt.

"Im Fall einer Inhaftierung geht ein Konsularbeamter in die Haftanstalt und berät zum Beispiel bei der Auswahl des Anwalts", erläutert der Vertreter des Ministeriums. Der Konsularbeamte dürfe den Inhaftierten aber nicht selbst anwaltlich vertreten. Foto: Reuters

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Gefährliche Fotos

In vielen Ländern dürfen Flughäfen, Herrscherpaläste, Regierungsgebäude sowie Polizei- und Militärposten aus Sicherheitsgründen nicht fotografiert werden.

Selbst wer eine Brücke ablichtet, kann unter Spionageverdacht geraten. Auch auf Zypern und in Griechenland gibt es solche Fotografierverbote.

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Alkohol - kein Genuss

In vielen Ländern herrschen sehr viel strengere Regeln im Umgang mit Alkohol als in Deutschland. In den USA ist Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit fast überall untersagt, auch in Estland gilt auf öffentlichen Plätzen ein Trinkverbot.

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Teurer Schwips

Auch Alkohol am Steuer kommt Touristen oft teuer zu stehen. In Europa gelten unterschiedliche Promillegrenzen, Tschechien, Ungarn und die Slowakei zum Beispiel bestehen auf 0,0 Promille. In Großbritannien sind zwar 0,8 Promille erlaubt, dafür kann das Bußgeld bei einer Überschreitung bis zu 6500 Euro betragen. Foto: dpa

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Hart am Limit

Buchstäblich am schnellsten geraten Touristen im Ausland im Auto in Konflikt mit geltendem Recht. Dass der Urlaub gleich zu Beginn wegen eines Bußgelds für überhöhte Geschwindigkeit getrübt wird, gehört zu den Klassikern ärgerlicher Reiseerfahrungen. "Gar kein Tempolimit auf Autobahnen gibt es praktisch nur in Deutschland", heißt es beim ADAC. "In der Regel gilt eine Grenze von 110 oder 130 Stundenkilometern."

Einige Länder verstehen bei Verstößen absolut keinen Spaß: In Norwegen etwa zahlen Temposünder knapp 400 Euro, wenn sie 20 Stundenkilometer zu schnell waren, in Schweden ab 260 Euro und in Italien immerhin ab 155 Euro.

Auch andere Verkehrsdelikte können richtig ins Geld gehen. Foto: AFP

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Mehr Licht!

Wer in Griechland ein Überholverbot missachtet, riskiert eine Strafe ab 350 Euro.

Ein Licht aufgehen sollte Autourlaubern beim Thema Scheinwerfer: Die müssen in zahlreichen europäischen Ländern tagsüber eingeschaltet sein. Das gilt auch für Urlaubsreiseziele wie Italien, Dänemark, Schweden, Tschechien, Polen und Slowenien. Nur Österreich hat die Lichtpflicht wieder abgeschafft.

Warnwesten mit dem EU-Kontrollzeichen EN471 sind in vielen EU-Ländern bei Unfällen oder Pannen vorgeschrieben - zum Beispiel in Österreich, Italien und Spanien. Und auch in diesem Fall gilt: Die Verkehrshüter bitten zur Kasse - Verstöße werden mit bis zu 120 Euro geahndet. Und nur weil Urlaubszeit ist, drücken die wenigsten Polizisten ein Auge zu. Foto: AP (sueddeutsche.de/dpa/dd/kaeb/bgr)

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