Drogen tabu, Medikamente manchmal auch
Der Besitz von Rauschmitteln ist zwar auch hierzulande verboten, aber anders als in Deutschland können im Ausland schon kleinste Mengen weicher Drogen zu härtesten Strafen führen.
Dies gilt etwa für Norwegen, die USA oder die Türkei. "Was bei uns nur als leichtes Vergehen geahndet wird, ist woanders schon Schwerstkriminalität", sagt Anwalt Hopperdietzel. In Asien und in etlichen islamischen Staaten droht mitunter sogar die Todesstrafe.
Auch wer Medikamente einnimmt, sollte sich vorab informieren. In Deutschland legale Schmerzmittel oder Psychopharmaka könnten bei der Einreise etwa in den USA und im Oman als illegale Drogen angesehen werden.
Daher sollten Urlauber für unverzichtbare Medikamente eine Bescheinigung ihres Arztes mitnehmen. Bei Reisen in einen europäischen Schengen-Staat wie Ungarn oder Malta genüge ein Dokument, das vom Arzt ausgefüllt und von der obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigt wurde, erklät das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Auch wer in andere Länder fährt, nimmt am besten eine ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache mit. Darin sollten Wirkstoff und Dosierung der Arznei sowie Dauer der Reise vermerkt sein. International gebe es keine Abkommen über das Mitführen notwendiger Medikamente, so das BfArM. Vor den Ferien müssten sich Reisende deshalb bei der zuständigen Botschaft erkundigen, welche Bestimmungen am Urlaubsziel gelten.
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