Verbote im Ausland:Briefmarke falsch geklebt? Hochverrat!

Mit der Queen ist nicht zu spaßen, Sandburgen zerstören Sylt und dann ist da noch die Sache mit dem Alkohol - eine Verbotskunde für Reisende.

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Wer glaubt, im Urlaub die totale Freiheit genießen zu können, liegt nicht ganz richtig. Andere Länder, andere Sitten, heißt ein altes Sprichwort, an das sich auch die deutschen Touristen im Sommer 2009 gelegentlich erinnern mögen. Manchmal stößt man im In- und Ausland auf Verbote, deren Sinn nicht sofort verständlich ist.

Die Süddeutsche Zeitung hat ungewöhnliche Verhaltensregeln in beliebten Urlaubsregionen gesammelt - und gibt Empfehlungen, wie man sich im Zweifelsfall verhalten sollte.

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Die heilige Ruhe von Capri

Ihre Ruhe ist den Bewohnern von Capri heilig. Doch wenn im Sommer Touristenhorden der Insel im Golf von Neapel einen Besuch abstatten, ist diese ernsthaft in Gefahr - und mit ihr die wohlverdiente Ruhe.

Schon Anfang der sechziger Jahre hat die Gemeinde deshalb nicht nur öffentliches Radio- und Schallplattenhören verboten, sondern auch das Tragen von Zoccoli. Wer trotzdem mit Holzschuhen durch die Gassen klappert, muss 50 Euro Strafe zahlen.

Foto: ddp, Illustration: Christiane Büch

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Fuselfrei unter Palmen

Die meisten Urlauber, die auf den Malediven landen, sind in Champagnerlaune. Viele sind in den Flitterwochen, und da kann der Blick auf Einfuhrverbote vernebelt sein. Dass Alkohol nicht mit auf die Inseln gebracht werden darf, ist offenbar nicht allen bekannt, denn die Zöllner am Flughafen in Male fischen derart viele Flaschen aus Koffern, dass sie eine gut sortierte Bar aufmachen könnten.

Dürfen sie aber nicht, denn auf den Malediven ist Alkohol wie in vielen muslimischen Ländern verboten. Nur auf Touristeninseln ist er erlaubt. Beim Rückflug darf man sich den Fusel gleichwohl wieder abholen. Oder noch welchen dazu kaufen. Im Duty Free Shop gibt es nämlich reichlich davon.

Foto: AFP, Illustration: Stefan Dimitrov

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Fahrräder unerwünscht

Helgoland ist in vielfacher Hinsicht bemerkenswert, auch, was die Fortbewegung angeht. Gemäß einer in Paragraph 50 der Straßenverkehrsordnung festgehaltenen Sonderregelung gilt Radeln auf der Insel als Ordnungswidrigkeit. Das wundert allerdings nur Festlandbewohner, die sich noch nie von Hunderten Butterfahrern aus einem der Schnäppchen-Dampfer haben spülen lassen.

Zwischen Hummerbuden und Langer Anna haben Fahrräder schlichtweg keinen Platz. Nur Kinder dürfen ab und zu radeln, damit sie es lernen - für den Fall, dass sie mal aufs Festland kommen.

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Keine Witze über Bhumibol

Thailand gilt als Land des Lächelns. Das vergeht den Thais allerdings sehr schnell, wenn ihr König Bhumibol beleidigt wird. Da sein Antlitz auch auf Geldscheinen prangt, ist es verboten, darauf herumzutrampeln. Im Jahr 2007 wurde ein Schweizer zu zehn Jahren Haft verurteilt, weil er Porträts des Königs mit Farbe beschmiert hatte.

Selbiger begnadigte den Übeltäter jedoch und verwies ihn des Landes. In Internetforen rätseln Thailand-Reisende, was wohl passiert, wenn man öffentlich eine Briefmarke mit Bhumibol-Darstellung ableckt.

Foto: dpa, Illustration: Stefan Dimitrov

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Nackt in Innerrhoden

Viele Menschen lieben die Schweizer Natur. Aber manche Naturisten lieben sie nach Ansicht der Schweizer nicht so, wie es sich gehört. Wer im Kanton Appenzell Innerrhoden nackt wandert, zahlt 130 Euro Geldbuße wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Das Kantonsparlament sah sich zur Einführung eines weltweit einmaligen Paragraphen gezwungen, weil immer mehr Nackte ihre Seele und anderes auf Gebirgswegen baumeln ließen. Spezielle FKK-Trekking-Seiten im Internet hatten Appenzell als Nacktwanderparadies mit Vollkontakt zu Wind und Sonne empfohlen.

Foto: AP, Illustration: Stefan Dimitrov

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Illegale Mohnbrötchen

Die Reise nach Dubai dauert lang. Da muss man etwas im Magen haben, dachte wohl ein Schweizer. Am Flughafen in London-Heathrow biss er in ein Mohnbrötchen. Dass er mit den Krümeln, die an seiner Kleidung hafteten, nach Ansicht der Vereinigten Arabischen Emirate Drogen ins Land schmuggeln wollte, war dem Mann nicht bewusst. Er wurde verhaftet.

Ebenso wie der 31-jährige Deutsche, der ein Medikament gegen Schlafstörungen im Gepäck hatte. Auch diese galten als Droge. Schon bei der Einfuhr leichter Drogen drohen dort vier Jahre Gefängnis.

Foto: iStock, Illustration: Christiane Büch

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Badetücher weg von der Brandung

Bislang galten, was den Strandbesuch in Valencia anbelangte, regionale Vorschriften. Anfang Juli aber wurde bekannt, dass die Stadt Valencia eine Gemeindeverordnung für seine acht Strände erlassen hat. Strengstens prohibido: Mit dem Sonnenschirm einen Sonnenbadeplatz zu markieren.

Aber es gibt noch andere Verbote: Das Badetuch der Besucher muss mindestens sechs Meter von der Brandung entfernt sein. Nur so sei gewährleistet, dass Spaziergänger am Strand flanieren können. Auch körperliche Ausscheidungen und "risikoreiches Baden" werden geahndet, mit Geldbußen von bis zu 3000 Euro.

Foto: dpa, Illustration: Christiane Büch

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Bei Anruf: Blaulichtsteuer

In Deutschland ist es nicht ungewöhnlich, bei jedem kleinen Kratzer am eigenen Auto die Polizei zu rufen, die den Unfallhergang dann möglichst präzise protokolliert. Die Nachbarn in Österreich machen da zwar mit, verlangen aber 36 Euro "Blaulichtsteuer".

Die Polizei in Frankreich und Italien kommt dagegen nur noch, wenn es Verletzte gegeben hat; für kleine Blechschäden bewegt sich kaum ein Carabiniere mehr. In der Slowakei muss man den Schaden selbst schätzen: Liegt der Unfallschaden unter 4000 Euro, dann verlangen die Beamten stolze 170 Euro fürs Ausrücken.

Foto: AFP, Illustration: Stefan Dimitrov

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Hochverrat, der kleben bleibt

In Großbritannien kann es als Hochverrat gewertet werden, wenn man eine Briefmarke mit dem Porträt der Königin auf dem Kopf stehend aufklebt.

Und der Kopf der Queen ziert jede britische Marke. Grundlage ist der Treason Felony Act von 1848, mit dem Monarch und Krone geschützt werden sollten und der nie widerrufen wurde. Als Strafe droht im Höchstfall lebenslange Haft.

Foto: AP, Illustration: Stefan Dimitrov

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Eine sündhaft teure Massage

15 Euro für 20 Minuten Thai-Massage am Strand - die Preise sind verlockend. Wer in Italien Urlaub macht, sollte darauf allerdings lieber verzichten. Denn das italienische Gesundheitsministerium hat der illegalen Massage den Kampf angesagt. In Diano Marina etwa, einem kleinen Touristenort in Ligurien, geht in diesem Sommer der Chef der Feuerwehr höchstpersönlich auf Masseurjagd - in Badeshorts und Bermudahemd.

Wen er am Strand beim Rückenkneten erwischt, der muss bis zu 2000 Euro zahlen. Und der Kunde? Der kommt meist mit einem schlechten Gewissen davon.

Foto: Bongarts/Getty Images, Illustration: Stefan Dimitrov

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Nacktzwang und Hüllenpflicht

Wer hier unterwegs ist, sollte besser nichts anhaben, selbst wenn er die Töpfe abspült oder Brötchen holen geht. Auf dem FKK-Zeltplatz in Prerow an der Ostsee sind sogar Bikiniträger ein echtes Ärgernis für den Platzwart.

Ganz anders sind die Sitten im südfranzösischen Cannes, das eigentlich gar nicht für Prüderie bekannt ist: Wer dort nahtlos bräunt, wird seit dieser Saison mit einem Bußgeld belegt. Die Mitglieder eines noblen Yachtclubs konnten den Anblick hüllenloser Strandbesucher nicht länger ertragen, die Stadtverwaltung handelte.

In Ägypten, Tunesien und anderen muslimisch geprägten Ländern gilt indes schon ein Bikini als unanständig. Im schlimmsten Fall droht Gefängnis.

Foto: Reuters, Illustration: Christiane Büch

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Die Sandburg als Bedrohung

Auf Sylt sollten Urlauber Schippchen und Eimer lieber zu Hause lassen und sich einfach mal im Müßiggang üben. Denn Burggräben und Schutzwälle vor dem Strandkorb, verziert mit Muschel-Namenszügen, sind zwar hübsch. Sie sind für die Schönheit in der Nordsee aber lebensgefährlich.

Denn die Wellen lutschen an Sylt, die Insel wird kleiner wie ein Bonbon im Mund. Vor der Saison schaufeln Bagger Teile des verlorenen Sandes zurück. Besonders große Sylter Happen kann das Meer verschlingen, wenn es Sandburgen und deren Gräben unterspült.

Foto: iStock, Illustration: Christiane Büch

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Haft, Steine, Scherben

Im Urlaub kommt der Mensch zu sich; er wird wieder zum Jäger und Sammler. Am Strand sucht er nach Muscheln, Steinen, Scherben. Die trägt er dann stolz nach Hause. So wie der kleine Philipp aus Münster.

Es war ein schöner Stein, fand Philipp. Er wollte ihn in seiner Schule ausstellen, jedes Kind sollte etwas aus den Ferien mitbringen. Ob es denn in Deutschland keine Steine gäbe, fragte der türkische Richter, vor dem Philipps Vater sich verantworten musste.

Die Türkei versteht keinen Spaß, wenn es an ihre Substanz geht: Natur- und Kulturgüter müssen im Land bleiben. Auf eine Woche Antalya-Urlaub folgten vier Wochen Untersuchungshaft. Dann ging das Verfahren ohne ihn weiter. Auf Steinesammeln stehen in der Türkei bis zu zehn Jahren Haft.

Foto: iStock, Illustration: Christiane Büch

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Hüllenlos in Balkonien

Ein Drittel aller Deutschen bleibt im Urlaub zu Hause, und weil sie sich das irgendwie schönreden müssen, erfinden sie Namen wie Bad Meingarten oder Balkonien. Die Gedanken mögen frei sein, die Heimurlauber sind es nicht.

Wer sich in Mietwohnungen meterhohe Schilfmatten auf den Balkon setzt, um afrikanische Dörfer nachzuahmen, wirft die besser auf den Kompost - das gilt als bauliche Veränderung. Gleiches gilt für den Pool, den man sich in den Garten zur Mitbenutzung buddelt.

Ein Planschbecken ist in Ordnung, nackig machen geht auch - wenn Garten oder Balkon nicht einsehbar sind. Ansonsten kann es bis zu 1000 Euro Strafe kosten. Die Hausgemeinschaft muss den Anblick allerdings ertragen. Ein Minenfeld ist das Grillen, und jedes Gericht urteilt anders. Bayern erlaubt fünf Mal im Jahr. Wer Nachbarn einqualmt, dem drohen Strafen ab 100 Euro. Richter empfehlen Elektrogrills.

Foto: dpa, Illustration: Christiane Büch

(SZ vom 13.8.2009 / Texte: ake, bunt, from, jt, kari, ky)

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