Süddeutsche Zeitung

USA: Einreise mit dem Flugzeug:Zwei sind einer zu viel

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Passagiere dürfen nicht mehr in Gruppen im Flugzeug stehen: Die Anweisung einer US-Behörde reglementiert die Bewegungsfreiheit von Fluggästen - nicht die einzige Neuerung im Auftrag der Sicherheit.

Daniela Dau

Seit Mitte Oktober diesen Jahres müssen sich Passagiere auf dem Weg in die USA mit einer neuen Regelung für das Verhalten an Bord arrangieren. Eine Anweisung der zuständigen US-Behörde Transportation Security Administration (TSA) besagt, dass sich Passagiere vor dem Start und während des Fluges nicht innerhalb der Flugzeugkabine und im Speziellen nicht im Bereich der Waschräume versammeln dürfen. Flugbegleiter aller Airlines im Flugverkehr mit den USA müssen dieses emergency amendment mittels Borddurchsagen oder persönlicher Ansprache publik machen: "Advise passengers, prior to departure and as necessary during the flight, not to congregate in any area of the aircraft cabin, especially around lavatories", heißt es im TSA-Dokument.

Offensichtlich hapert es in der Anfangsphase der neuen Anweisung aber mit der Umsetzung: Lufthansa-Passagiere hatten selbst nach der Information durch die Flugbegleiter den Eindruck, dass ihnen das Aufstehen während der gesamten Dauer des Fluges untersagt sei - mit Ausnahme des WC-Besuchs. Lufthansa-Sprecher Jan Bärwalde widerspricht auf sueddeutsche.de: "Das Aufstehen ist den Passagieren weiterhin erlaubt und natürlich dürfen sie sich auch während des Fluges die Beine vertreten, etwa um Thrombosen vorzubeugen."

Die Crux liege in der undeutlichen Formulierung seitens der Behörde TSA, die jegliche Gruppenbildung in der Flugzeugkabine untersage. "Doch ab wann sind genug Passagiere beinander, um eine Versammlung zu bilden", fragt sich nicht nur der Lufthansa-Sprecher ratlos, "ab zwei Personen?" Auch der Zuwachs an Sicherheit erschließe sich nicht unmittelbar aus der TSA-Ansage. Begründet würden solche Anordnungen nie. Und den Airlines bleibt keine andere Wahl, als sie umzusetzen.

Konfliktlösung im Gespräch

Es gibt keinen Sanktionen-Katalog, wie sich Lufthansa-Flugbegleiter im Falle der Zuwiderhandlung verhalten sollen. Sprecher Bärwalde glaubt allerdings, dass man zum Beispiel während Nachtflügen schlaflose Passagiere, die sich auf einen Plausch in der Nähe der Bordküche aufhalten, mit einem freundlichen Hinweis zur Rückkehr zum Platz bewegen kann - so wie andere Konfliktsituationen auch gelöst würden. Die TSA verweist darauf, dass sich bei verdächtigem Passagierverhalten Sky Marshalls einschalten könnten. Wann und auf welchen Flügen diese eingesetzt werden, wird den Airlines nur kurzfristig bekanntgegeben.

Die Versammlungs-Regelung gilt solange, bis sie von der TSA widerrufen wird - übrigens genauso wie die Bestimmung, die nach dem versuchten Bombenattentat im Dezember 2009 auf einem Flug von Amsterdam-Shiphol nach Detroit eingeführt worden ist. Eine Stunde vor der Landung haben Passagiere auf ihren Plätzen zu verbleiben und sollten keine Decken, Kissen oder Taschen auf ihrem Schoß halten.

Eine weitere Neuerung im US-Reiseverkehr lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Ablehnung seiner Flugbuchung rechnen.

Im Rahmen des " Secure Flight Program" sind Airlines im Flugverkehr mit den USA ab dem 1. November verpflichtet, bei jeder Buchung personenbezogene Daten ihrer Passagiere einzuholen und an die Transportation Security Administration (TSA) weiterzugeben. Die TSA gleicht die Daten mit ihren aktuellen Fahndungslisten ab.

Die Mindestangaben bei der Buchung im Reisebüro, direkt bei der Airline oder im Online-Portal sind: Der vollständige Name wie im Reisepass angegeben, das Geburtsdatum, das Geschlecht und gegebenenfalls die Redress-Nummer. Eine Redress-Nummer muss beantragen, wer fälschlicherweise bereits einmal beim Datenabgleich in den USA als Person auf einer Fahndungsliste identifiziert worden ist. Dies erfolgt mit dem sogenannten DHS Travel Redress Inquiry Program (DHS Trip).

Spätestens 72 Stunden vor Abflug

Alle diese Angaben müssen - unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung - künftig bis spätestens 72 Stunden vor Abflug an die US-amerikanische Transportsicherheitsbehörde (TSA) übermittelt werden. Die Regelung gilt für alle internationalen Flüge in die und aus den USA, für alle weltweiten Flüge aller US-amerikanischen Fluggesellschaften sowie für inneramerikanische Strecken.

Wird die Angabe der Daten versäumt, kann die Fluggesellschaft die Buchung streichen und die Ticketausstellung unterbinden - der Passagier wird nicht befördert. Sollte man sich kurzfristig zu einem Flug in die USA entschließen müssen, können die Daten zum Zeitpunkt der Buchung auch innerhalb der 72-Stunden-Frist von den Fluggesellschaften an die TSA zur Prüfung weitergeleitet werden.

Diese Dokumente und Genehmigungen braucht man für die Einreise in die USA:

Neben vielen anderen Ländern gehört auch Deutschland zum Visa-Waiver-Programm, das eine visumfreie Einreise in die USA für Aufenthalte bis 90 Tage ermöglicht. Dafür brauchen deutsche Staatsbürger einen gültigen Reisepass, ein gültiges Weiter- oder Rückflugticket und eine ESTA-Einreisegenehmigung. Fluggesellschaften sind verpflichtet, vor Abflug zu überprüfen, ob eine gültige ESTA-Registrierung vorliegt.

Jeder Reisende (auch Kinder) muss darin Angaben zur Person und zum Reisepass machen und einige Hintergrundfragen beantworten. Die ESTA-Genehmigung muss ebenfalls spätestens 72 Stunden vor Abflug eingeholt werden, ihre Prüfung dauert in der Regel nur wenige Sekunden.

Seit September 2010 ist die Einreisegenehmigung kostenpflichtig, die US-Behörden verlangen 14 US-Dollar. Die ESTA-Erlaubnis gilt für zwei Jahre beziehungsweise bis zum Ablaufdatum des Reisepasses und ermöglicht eine unbegrenzte Zahl von Einreisen. Eine gültige Genehmigung ist allerdings keine Garantie für die Einreise, dies entscheiden letztendlich die Zoll- und Grenzbeamten an der Einreisestelle.

Die kostenpflichtige ESTA-Registrierung gilt nur für die Einreise mit dem Flugzeug oder dem Schiff. Wer auf dem Landweg von Mexiko oder Kanada aus in die USA einreist, muss an der Grenze weder eine elektronische Einreiseerlaubnis vorlegen, noch ein Visum.

Alle Reisenden, die in einem Reisebüro gebucht haben (auch online) sollten dort ein APIS-Formular erhalten oder zugeschickt bekommen haben. Die Daten des "Advanced Passenger Information System" umfassen unter anderem neben Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und Geschlecht, die Reisepassnummer, Ausstellungsland und Ablaufdatum des Reisepasses, die Staatsangehörigkeit, das Wohnsitzland und eine vorübergehende Adresse in den USA (inkl. Hausnummer, Straße, Stadt und Kürzel für den betreffenden Staat sowie Postleitzahl). Auch diese Daten müssen von den Fluggesellschaften verpflichtend an die TSA, die Unterbehörde des Department of Homeland Security übermittelt werden.

Wer seinen Flug online direkt bei einer Airline bucht, kann die APIS-Daten zum Beispiel bei Lufthansa gleich mit eingeben. Hat man zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht alle Daten beinander oder will später noch etwas ändern, geht dies mittels Buchungsnummer in einem geschützten Bereich. Auch andere Fluggesellschaften bieten diesen Online-Service auf ihren Websites an. Falls nicht, kann man das APIS-Formular auch auf der Internet-Seite der BARIG (Board of Airline Representatives in Germany e.V.) herunterladen und ausdrucken. Um Wartezeiten beim Check-in zu vermeiden, sollte das Formular dort bereits ausgefüllt vorgelegt werden.

Erwachsene müssen einen gültigen, bordeauxfarbenen, maschinenlesbaren Reisepass haben. Familien benötigen für jedes Mitglied, einschließlich Babys und Kleinkinder, einen eigenen Pass. Seit dem 1.5.2006 sind die von Deutschland ausgestellten vorläufigen Reisepässe für Reisen in die Vereinigten Staaten im Rahmen des Visa-Waiver-Programms nicht mehr gültig. Reisende, die vorhaben, in oder über die USA zu reisen, müssen einen maschinenlesbaren Reisepass beantragen. Ein biometrischer Reisepass ist keine Voraussetzung für die Einreise in die USA. Gültige Reisepässe, die vor dem 26.10.2005 ausgestellt oder verlängert worden sind, werden weiterhin akzeptiert, auch wenn sie kein digitales Foto enthalten, sie müssen allerdings maschinenlesbar sein.

Kinderreisepässe, die vor dem 26.10.2006 ausgestellt wurden, können weiterhin für die visafreie Einreise genutzt werden. Kinderreisepässe, die am oder nach dem 26.10.2006 ausgestellt wurden, sind für die visafreie Einreise nicht zugelassen, da diese nicht als elektronische Reisepässe (e-Reisepässe) mit einem integrierten Computerchip ausgestellt wurden - ein Visum ist erforderlich, übrigens auch, wenn es für das Kind nur einen Kinderausweis gibt. Für Kinder kann jedoch ein regulärer elektronischer Reisepass beantragt werden.

Nach der Landung auf dem ersten US-Flughafen findet am Einreise-Schalter die Passkontrolle statt. In der Regel wird man nach Zweck und Länge der Reise befragt, muss einen Fingerabdruck abgeben und wird digital fotografiert.

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