Süddeutsche Zeitung

Urteil zu Reiserecht:EuGH stärkt Rechte von Fluggästen bei Verspätungen

  • Auch im Falle von Verspätungen oder Annulierungen durch unerwartete technische Defekte müssen Airlines laut EuGH Entschädigungen zahlen.
  • Die Richter stärken damit einmal mehr die Rechte von Flugpassagieren.

Rechte der Passagiere gestärkt

Fluggesellschaften müssen Passagieren auch im Falle von unerwarteten technischen Problemen eine Entschädigung bei Verspätung oder Annulierung zahlen.

Ausgenommen davon sind nicht erkennbare Konstruktionsfehler, welche die Flugsicherheit gefährdeten, Sabotageakte oder Terrorangriffe, urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH).

Fluggäste hätten davon abgesehen aber je nach Entfernung das Recht auf Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro (C-257/14).

Darum ging es im konkreten Fall

Im vorliegenden Fall hatte eine Niederländerin gegen KLM geklagt, weil ihr Flug von Quito nach Amsterdam 29 Stunden verspätet war. KLM hatte für die Verspätung außergewöhnliche Umstände, nämlich mehrere defekte Teile an der Maschine geltend gemacht. Diese Teile hätten erst aus Amsterdam nach Quito geliefert werden müssen.

Der EuGH entschied, dass die Wartung und der reibungslose Betrieb der Flugzeuge Aufgabe der Airline seien, unabhängig davon, ob das technische Problem vorhersehbar gewesen sei.

Diese Rechte haben Passagiere, wenn sich ein Flug stark verspätet:

  • Ausgleichszahlung nach EU-Recht

Wenn ein Flug ausfällt oder sich um mehr als drei Stunden verspätet, steht Passagieren laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigung zu. Je nach Strecke sind das 250, 400 oder 600 Euro - vorausgesetzt, es liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor. Was in der Theorie gut klingt, ist in der Praxis häufig schwierig durchzusetzen.

"Die Mehrheit der Airlines antwortet dem Kunden erst einmal gar nicht oder lässt Monate vergehen und bietet dann einen Gutschein an", sagt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Oder die Fluggesellschaft erweckt den Anschein, gar nicht zahlen zu müssen. "Viele Airlines legen gar nicht dar, warum sich ein Flug verspätet hat. Die meisten Kunden bekommen ein vorgefertigtes Schreiben, in dem selten auf den Einzelfall eingegangen wird." Für Reisende heißt es: hartnäckig bleiben. Verbraucherzentralen und die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) helfen, die Rechte des Urlaubers außergerichtlich durchzusetzen. "Allerdings muss man der Airline etwa acht Wochen Zeit geben, selbst aktiv zu werden", sagt Fischer-Volk.

  • Reisepreisminderung

Verspätet sich der Flug im Rahmen einer Pauschalreise deutlich, können Urlauber den Reisepreis mindern. "Wenn man einen Tag später im Urlaub ankommt, ist das ein Reisemangel", erklärt Fischer-Volk. Die Höhe der Preisminderung richtet sich dann nach der Reisedauer: Der Reisepreis wird durch die Zahl der Urlaubstage geteilt, daraus ergibt sich der konkrete Anspruch. Auch die verspätete Ankunft in der Heimat schmälert das Urlaubserlebnis, eine Preisminderung ist dann ebenso gerechtfertigt. Reisemängel müssen innerhalb eines Monats reklamiert werden.

  • Schadenersatz

Bei einer Pauschalreise können Urlauber im Fall einer deutlichen Flugverspätung zusätzlich Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden geltend machen. Das gilt allerdings nicht, wenn ein Streik der Grund für die Verzögerung war - denn in diesem Fall liegt höhere Gewalt vor.

Wo bekomme ich die günstigsten Tickets, wie finde ich den besten Platz im Flieger, was darf ich an Bord mitnehmen, wie arrangiere ich mich mit meinen Mitreisenden? Und welche Rechte haben Passagiere, wenn wegen Streiks, Wetter oder technischer Probleme der Flug verspätet startet oder gar ausfällt? Antworten rund um Flugreisen finden Sie hier in unserem Ratgeber.

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