Urteil in Frankreich:Easyjet wegen Diskriminierung behinderter Passagierin verurteilt

Ein Flugzeug der Linie Easyjet auf dem Londoner Flughafen Luton (Foto: Bloomberg)

Weil sich die Billigflug-Linie Easyjet geweigert hatte, eine behinderte Frau von Paris nach Nizza zu fliegen, muss das Unternehmen jetzt zahlen: Ein Gericht verhängte eine Geldstrafe von 50.000 Euro.

Es ist wieder eine Entscheidung gegen Easyjet: Die britische Billigflug-Linie ist in Frankreich zum wiederholten Male wegen Diskriminierung von behinderten Fluggästen verurteilt worden. Ein Berufungsgericht in in Paris verhängte eine Geldstrafe von 50.000 Euro und ging damit weit über die 5000 Euro aus erster Instanz hinaus, blieb aber unter den von der Anklage geforderten 70.000 Euro. Zudem erhält die betroffene Passagierin 5000 Euro Schadensersatz.

Flug verweigert

Der im Rollstuhl sitzenden Frau, die ohne Begleitung reisen wollte, war im März 2010 der Flug von Paris nach Nizza verweigert worden. Sie war bereits an Bord und ein Pilot, der mit demselben Flugzeug reiste, hatte sich als Begleiter angeboten. Doch nach Rückfrage bei der Zentrale musste die Frau das Flugzeug wieder verlassen. Die Frau hatte am Vortag den Hinflug ohne Probleme zurücklegen können.

Die Fluglinie war bereits vor einem Jahr in einem Berufungsverfahren zu einer Geldstrafe von 70.000 Euro wegen der Diskriminierung von drei behinderten Passagieren verurteilt worden. Die drei Kläger, die unabhängig voneinander mit der Fluglinie reisen wollten, waren am Pariser Flughafen Roissy-Charles de Gaulle zwischen November 2008 und Januar 2009 abgewiesen worden.

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