Urlauber in der EU:Das Recht der Reisenden

Touristen haben nicht nur die Pflicht, für ihre Reise zu zahlen - sie haben auch etliche Rechte. Ein Überblick über die Ansprüche bei Reisen mit Flugzeug, Bahn, Bus und Schiff.

Die Bahn hat Verspätung, der Flug fällt aus oder der Koffer verschwindet - manchmal beginnt der Urlaub nicht so reibungslos, wie sich das Touristen erhoffen. In diesen Fällen hat die EU genau festgelegt, welchen Anspruch Reisende haben. Von 2013 an werden auch für Fernbusse europaweit verbindliche Regeln gelten, für Schiffsreisen von Herbst 2012 an. Alle Unternehmen in der EU müssen sich daran halten - auch Billiganbieter.

Wer Ansprüche geltend machen will, muss bei der Gesellschaft einen Antrag auf Erstattung stellen. Verweigert diese die Zahlung, kann er sich bei den nationalen Behörden beschweren.

Flugreisen

Ist ein Flug überbucht oder wird kurzfristig gestrichen, haben Passagiere die Wahl, sich ihr Ticket erstatten zu lassen oder auf einen anderen Flug umzubuchen. Bei der Erstattung erhalten sie den kompletten Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren. Falls der Flug überbucht ist, können Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro haben - das hängt von der Entfernung ab.

Bei einer Wartezeit von mehr als zwei Stunden muss die Airline Mahlzeiten, Getränke und wenn nötig eine Hotelübernachtung stellen. Geht der Koffer verloren, bekommt der Passagier maximal 1220 Euro.

Bahnreisen

Auch Bahnreisende erhalten bei großen Verspätungen Geld zurück. Kommt der Zug 60 Minuten später an, muss das Unternehmen dem Kunden 25 Prozent des Fahrpreises erstatten, ab 120 Minuten sogar 50 Prozent.

Dies kann in Form von Gutscheinen oder Geld geschehen. Bei einer Wartezeit von mehr als einer Stunde hat der Bahnkunde Anspruch auf Erfrischungen und bei Bedarf auf ein Hotelzimmer. Fällt die Fahrt ganz aus, muss die Bahn einen anderen Transport organisieren.

Busreisen

Von März 2013 an sollen nun auch Reisende im Fernbus garantierte Rechte bekommen - allerdings nur für grenzüberschreitende Fahrten innerhalb der EU. Zudem gelten alle Entschädigungsregeln nur ab einer Strecke von 250 Kilometern. Bei einer verspäteten Abfahrt von mehr als zwei Stunden kann der Reisende den vollen Fahrpreis zurückverlangen. Falls sich die Abfahrt um mehr als 90 Minuten verzögert und kein Anschluss möglich ist, muss das Busunternehmen bis zu zwei Hotelübernachtungen von maximal 80 Euro bezahlen.

Storniert das Busunternehmen die Fahrt oder ist der Fernbus überbucht, sollen Kunden ohne Mehrkosten eine andere Route wählen oder ihr Geld zurückverlangen können. Bietet ein Unternehmen keine alternative Route zum geplanten Reiseziel an, hat der Kunde Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Ticketpreises. Die Busunternehmer sind von der Entschädigungspflicht allerdings entbunden, wenn der Ausfall oder die verspätete Abfahrt auf Naturkatastrophen oder "extreme Wetterbedingungen" zurückzuführen sind. Wer später ankommt als angekündigt, etwa wegen Stau, hat keinerlei Ansprüche auf eine Preisminderung.

Bei Verlust oder Beschädigung eines Gepäckstückes sind Entschädigungen von bis zu 1200 Euro vorgesehen. Gestärkt werden die Rechte behinderter Passagiere: So sollen künftig Rollstühle und andere Behelfsgeräte sowie Blindenhunde kostenlos mitgenommen werden.

Für Fahrten innerhalb eines Mitgliedlandes oder von der EU in einen Drittstaat, etwa die Türkei, haben die Regierungen bis zu acht Jahre Zeit, um die Neuregelung in nationales Recht umzusetzen. Für Urlaubsreisen mit Charterbussen sowie der regionale Busverkehr fallen nicht unter die neuen Regeln.

Schiffsreisen

Von Herbst 2012 an gilt eine neue EU-Verordnung für Schiffsreisende. Wenn das Schiff später als angekündigt ablegt, bekommen Passagiere den Ticketpreis teilweise oder ganz zurückgezahlt. Bei längeren Verzögerungen muss der Anbieter maximal drei Übernachtungen bezahlen oder einen alternativen Transport organisieren. Doch Achtung: Kleine Boots- und Schiffsunternehmen sowie Kreuzfahrtschiffe sind von der Regelung ausgenommen.

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