Süddeutsche Zeitung

Urlaub in der Pandemie:Was Reisende beachten müssen

Urlaub ist durch Corona kompliziert geworden, in Deutschland und im Ausland. Welche Fragen muss man klären, bevor man sich auf den Weg macht? Eine Checkliste.

Von Eva Dignös und Irene Helmes

2 G, 3 G, Tests, Quarantäne: Reisen ist trotz Pandemie zwar nach wie vor möglich, aber erfordert mehr Vorbereitung - vor allem, weil die geltenden Regeln sich immer wieder ändern.

Mindestens die folgenden Fragen sollte man sich schon vor der Abreise stellen:

Welche Regeln gelten an meinem Urlaubsziel für Einreise und Übernachtungen?

Für Deutschland hält der Tourismus-Wegweiser des Bundes detaillierte und aktuelle Informationen zu den Vorgaben in den einzelnen Bundesländern bereit.

Wenn die Reise ins Ausland führen soll, lohnt ein Blick auf die aktuelle Risikoliste des RKI - dort steht, welche Regionen und Länder momentan als besonders riskant gelten. Ob zudem eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht, hat vor allem reiserechtliche Konsequenzen: Eine Pauschalreise kann meist storniert werden, wenn eine Reisewarnung ausgesprochen wird - und das bei der Buchung nicht absehbar war. Und einige Auslandskrankenversicherungen zahlen nicht, wenn eine Reisewarnung vorliegt.

Über die derzeitigen Corona-Regeln und Einreise-/ Quarantänebestimmungen in einzelnen Ländern informiert das Auswärtige Amt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen. Die Regeln in Europa stellt auch die Europäische Union auf dem Portal Re-open EU dar. Die Infektionslage weltweit lässt sich unter anderem bei der Johns-Hopkins-Universität abrufen.

Wie viel finanzielles Risiko will ich auf mich nehmen?

Stornierungsbedingungen sind seit der Pandemie noch relevanter als zuvor. Es lohnt in jedem Fall ein Blick ins Kleingedruckte von Buchungsangeboten und Reiseverträgen. Relevante Punkte sind dabei unter anderem: Muss ich zahlen, wenn ich oder ein Mitreisender wegen eines positiven Tests nicht anreisen kann? Und wenn ja, wie viel? Bekomme ich mein Geld zurück, wenn vor Ort ein Beherbergungsverbot die Reise kurzfristig unmöglich macht? Und was geschieht, wenn das Reiseziel zum Hochrisikogebiet erklärt wird? Pauschalreisende sind besser abgesichert als Individualreisende, über die Rechte und Ansprüche bei Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen informiert die Europäische Kommission. Auch bei annullierten Flügen greift europäisches Recht.

Entspricht unsere Reisegemeinschaft den Regeln?

Dass ein Ferienhaus nach langem Lockdown wieder buchbar ist, bedeutet nicht, dass man dort automatisch mit großem Freundeskreis sämtliche Schlafzimmer füllen darf. Mancherorts können Kontaktbeschränkungen in Kraft gesetzt werden, oft spielt dabei auch der Impfstatus eine Rolle. Die Bundesregierung stellt eine Linkliste mit den Bestimmungen in den Bundesländern bereit.

Was ist eigentlich mein aktueller Status?

Geimpfte und Genesene haben vielerorts wieder mehr Freiheiten, im Inland wie im Ausland. Ab wann genau jemand als "geimpft" gilt, unterscheidet sich jedoch je nach verwendetem Impfstoff und Reiseziel durchaus erheblich. Am besten informiert man sich direkt beim Reiseland, Links zu den jeweiligen Einreisebestimmungen sind meistens in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts zu finden. Ähnliches gilt für Genesene: Wer eine Corona-Infektion überstanden hat, ist oft von Testpflichten ausgenommen - muss sich aber ebenfalls mit einer Vielzahl unterschiedlicher Regelungen auseinandersetzen. Besonders wichtig sind hier Informationen über die Art des erforderlichen Nachweises.

Welche Corona-Tests werden akzeptiert?

Viele Staaten setzen für die Einreise ein negatives Testergebnis voraus. Vorab informieren sollte man sich, ob ein PCR-Test vorgeschrieben ist oder ob ein Antigen-Schnelltest genügt. Selbsttests, bei denen man sich eigenhändig das Wattestäbchen in die Nase schiebt, werden nicht akzeptiert. Der Test muss aktuell sein, die Zeitspannen variieren je nach Land zwischen 24 und 72 Stunden. Maßgeblich ist immer der Zeitpunkt, zu dem die Probe entnommen wurde, und nicht, wann das Ergebnis mitgeteilt wurde. Für einen PCR-Test muss deshalb ausreichend Vorlauf eingeplant werden. Und: Nicht alle Testzentren haben am Wochenende geöffnet.

Was gilt für mein Kind?

(Klein-)Kinder sind meistens von Masken- und Testpflichten oder Kontaktbeschränkungen ausgenommen: Das wissen Eltern im Prinzip. Aber bis zu welchem Lebensjahr gelten die Erleichterungen genau? Das kann je nach Urlaubsland stark variieren.

Habe ich alles Nötige im Gepäck?

Kofferpacken ist etwas sehr Persönliches. In Pandemiezeiten gibt es aber über Reisepass und Ladegeräte hinaus ein paar Dinge, die auf jeden Fall dabei sein sollten. Dazu gehören: ausreichend Masken, Desinfektionsmittel für unterwegs, gegebenenfalls der Impfpass oder ein digitales Impfzertifikat auf dem Handy.

Wie komme ich hin und vor Ort voran?

Wer etwa Fähren, Zug oder öffentlichen Nahverkehr nutzen möchte, sollte sich jeweils möglichst auf den Webseiten der Anbieter oder Urlaubsziele über Transportbedingungen und Hygieneregeln informieren - nicht zuletzt zum eigenen Schutz.

Sind die Urlaubsaktivitäten überhaupt möglich?

Viele freuen sich im Urlaub auf einen Museums- oder Konzertbesuch, aufs Essengehen oder einen abendlichen Drink in einer Bar. Das kann am Zielort durchaus möglich sein, ist aber nicht garantiert - oder geht vielleicht nur mit negativem Test und/oder Voranmeldung. Wenn möglich, also direkt auf den Webseiten von Sehenswürdigkeiten oder Lokalen die Bedingungen nachlesen.

Was kann mich bei der Rückreise nach Deutschland erwarten?

Je nach Risikostatus des Urlaubslandes und je nach Verkehrsmittel kann bei der Rückkehr nach Deutschland ein Test oder sogar eine Quarantäne erforderlich sein. Was in welchem Fall nachzuweisen ist, erklärt hier das Bundesgesundheitsministerium.

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