Urlaubsplanung:Und jetzt schnell die Koffer packen?

ITB: Was bleibt nach Corona von der flexiblen Pauschalreise?

Schön wär's schon, sich wieder auf einen Urlaub zu freuen. Doch noch sind viele beliebte Ziele Corona-Risikogebiete.

(Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Mallorca geht wieder - und vielleicht bald auch andere Reiseziele. Doch kann man wirklich bedenkenlos buchen? 

Von Eva Dignös

Das verheißene Land liegt im Mittelmeer: Kaum war die Reisewarnung gefallen, hoben die ersten voll besetzten Flieger Richtung Mallorca ab, obwohl die Bundesregierung nach wie vor darum bittet, zu Hause zu bleiben. Die Urlaubssehnsucht ist groß und vielleicht auch die Angst, die möglicherweise raren Ferienmöglichkeiten in diesem Jahr zu verpassen. Doch kann man bedenkenlos auf die lockenden Angebote der Reiseveranstalter eingehen? Und worauf gilt es dabei zu achten?

Welche Risiken gibt es bei der Reiseplanung?

Corona - nach wie vor und sicher noch länger. Ein vermeintlich sicheres Reiseland kann zwei Wochen später schon wieder Risikogebiet sein. Oder der aus einem akuten Anfall von Fernweh spontan gebuchte Urlaub erscheint kurz vor der Abreise doch zu gefährlich. Wichtig sind deshalb möglichst flexible Stornobedingungen. Viele Reiseveranstalter gestatten mittlerweile den kurzfristigen Reiserücktritt oder eine Umbuchung ohne Zusatzkosten, verlangen dafür dann allerdings etwas mehr Geld für die Reise.

Pauschalreisende sind durch eine EU-Richtlinie ohnehin vergleichsweise gut abgesichert. Wenn "außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände" auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen und die bei der Buchung noch nicht absehbar waren, darf der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wäre beispielsweise ein Indiz für diese außergewöhnlichen Umstände. Auch wenn der Veranstalter die Reise absagt, gibt es das Geld zurück. Außerdem besteht bei Pauschalreisen ein Insolvenzschutz: Sollte der Veranstalter in der Corona-Krise pleitegehen, sind schon geleistete Zahlungen abgesichert.

Für Individualreisende, die Flug und Unterkunft selbst organisieren, gilt das alles nicht. Umso wichtiger ist ein Blick in die Stornobedingungen, die sich stark unterscheiden können: Bei manchen Hotels kann man noch am Anreisetag absagen, bei anderen zahlt man den vollen Preis, auch wenn man die Reise nicht antritt. Fluggesellschaften gewähren in teureren Tarifen oft mehr Flexibilität in Form von kostenlosen Umbuchungsmöglichkeiten.

Wo gibt es Informationen über die Einreiseregeln?

Viele Länder setzen im Kampf gegen die Pandemie auf Einreisebeschränkungen. Nur auf welche? Reicht ein Schnelltest? Oder muss es ein PCR-Test sein? Muss man sich vorher digital anmelden? Ist mit dem Nachweis einer Corona-Impfung alles leichter? Einen aktuellen Überblick über die jeweiligen Bestimmungen bieten die Reisehinweise des Auswärtigen Amts.

Auch am Urlaubsort ist vieles anders: Masken müssen getragen und Abstände eingehalten werden, Restaurants und Geschäfte können geschlossen sein, ebenso Pools und Wellnessbereiche im Hotel. Auf Mallorca, dem Sehnsuchtsziel vieler Osterurlauber, gilt eine Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr, die Gastronomie muss um 17 Uhr schließen. Für Pauschalreisende wichtig: Wenn der Reiseveranstalter darüber vorab informiert, können Corona-Umstände nicht als Reisemangel geltend gemacht werden. Man hat schließlich gewusst, worauf man sich einlässt.

Was bringen Reiseversicherungen?

Die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt Stornogebühren, wenn eine Reise nicht angetreten werden kann. Das gilt allerdings nicht, wenn man wegen Corona-Beschränkungen lieber doch zu Hause bleiben möchte: Gezahlt wird nur bei plötzlichen Erkrankungen, Todesfällen in der engeren Verwandtschaft, bei unerwarteter Arbeitslosigkeit oder schweren Vermögensschäden - und selbst dann nicht immer: Manche Versicherungen schließen Leistungen bei "Schäden, Erkrankungen und Tod infolge von Pandemien" aus, also auch bei einer Covid-19-Erkrankung oder einer Quarantäne vor der Abreise, manchmal muss dieses Risiko über einen Zusatzbaustein abgesichert werden. Eine private Auslandskrankenversicherung - auch ohne Corona eigentlich ein Muss - ist in Pandemiezeiten erst recht unerlässlich. Doch auch hier ist der Blick ins Kleingedruckte wichtig: Einige Anbieter verweigern die Zahlung, wenn fürs Urlaubsland eine Reisewarnung gilt.

Was gilt bei der Rückkehr nach Deutschland?

Sobald das Urlaubsland auf der Liste des Robert-Koch-Instituts steht, wird es kompliziert: Je nach Risikoeinstufung - unterschieden wird zwischen Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten - gibt es neben der Pflicht zur digitalen Anmeldung unterschiedliche Test- und Quarantäneauflagen, die sich noch dazu von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Einheitlich geregelt ist immerhin die neue Testpflicht für Flugreisende: Wer im Flieger nach Deutschland zurückkehrt, muss sich immer vorher testen lassen - unabhängig vom Risikostatus seines Urlaubslandes.

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