Unfallversicherung:Keine Kohle bei Pisten-Rausch

Betrunkene Skifahrer verlieren unter Umständen den Leistungsanspruch ihrer Unfallversicherung.

Das bestätigten die Experten des Bundes der Versicherten in Henstedt-Ulzburg: Die Unfallversicherung muss nicht bei Schäden zahlen, die unter Alkoholeinfluss verursacht werden. Eine Unfallversicherung zahlt im Normalfall, wenn eine Person nach einem Unfall dauerhafte Schäden davonträgt.

Eine Auslandsreisekranken-Versicherung sei ebenfalls im Skiurlaub unverzichtbar. Sie übernimmt zum Beispiel beim Rücktransport nach Deutschland die Kosten.

Wer einen Skiunfall verursacht, den schützt außerdem eine Privathaftpflicht-Versicherung, so die Experten. Wenn andere Menschen zu Schaden kommen, trägt die Privathaftpflicht die Kosten.

Vom Abschluss einer Wintersportgeräte- oder Skibruchversicherung raten Experten dagegen ab: Gegen den Verlust der Skier durch Raub und Diebstahl schütze auch die Hausratversicherung.

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