Das bestätigten die Experten des Bundes der Versicherten in Henstedt-Ulzburg: Die Unfallversicherung muss nicht bei Schäden zahlen, die unter Alkoholeinfluss verursacht werden. Eine Unfallversicherung zahlt im Normalfall, wenn eine Person nach einem Unfall dauerhafte Schäden davonträgt.
Eine Auslandsreisekranken-Versicherung sei ebenfalls im Skiurlaub unverzichtbar. Sie übernimmt zum Beispiel beim Rücktransport nach Deutschland die Kosten.
Wer einen Skiunfall verursacht, den schützt außerdem eine Privathaftpflicht-Versicherung, so die Experten. Wenn andere Menschen zu Schaden kommen, trägt die Privathaftpflicht die Kosten.
Vom Abschluss einer Wintersportgeräte- oder Skibruchversicherung raten Experten dagegen ab: Gegen den Verlust der Skier durch Raub und Diebstahl schütze auch die Hausratversicherung.