Trinkgeld an Bord:Vorwiegend freiwillig

Trinkgeld ist ein Streitthema, das die Gerichte immer wieder beschäftigt. Nach deutschem Reiserecht sind Zwangstrinkgelder aber unzulässig - der Sternchenregelung kann widersprochen werden.

Von Ingrid Brunner

Was viele Deutsche als rein freiwillige Zugabe für besonders guten Service betrachten, hat an Bord von Kreuzfahrtschiffen schon für allerhand Ärger gesorgt - bis hin zum Schock über teils beträchtliche Nebenkosten am Ende der Reise. Die Praxis von Reedereien, pro Tag und Passagier eine bestimmte Summe einzubehalten, ist nicht nur deutschen, sondern europäischen Verbrauchern insgesamt schwer zu vermitteln. Auf deutschsprachigen Schiffen verzichten deshalb die Veranstalter mittlerweile weitgehend auf diese Zwangsabgabe.

Der Würzburger Anwalt Kay Rodegra ist auf Reiserecht spezialisiert und stellt klar: "Zwangstrinkgeld ist nicht zulässig. Man kann es zurückfordern, wenn es sich um einen Reisevertrag aus Deutschland handelt." Auch ein Sternchen-Hinweis am Reisepreis, der dann klein gedruckt auf ein zusätzliches Service-Entgelt an Bord hinweist, sei nicht bindend, sagt Rodegra. In seiner Tabelle zum Reiserecht bei Kreuzfahrten, die auf www.würzburger-tabelle.de kostenfrei heruntergeladen werden kann, listet Rodegra viele Probleme und Konflikte auf, die wegen einer Kreuzfahrt vor Gericht kamen.

Die Trinkgeldfrage beschäftigte die Gerichte schon öfter, zuletzt im vergangenen Jahr. Im verhandelten Fall hat das Landgericht Koblenz die Aldi-Ausschreibung einer Reise des Veranstalters Berge & Meer auf der Costa Luminosa für rechtswidrig erklärt (Az.: 15 O 36/17): Eine Klausel wies auf die automatische Abbuchung von zehn Euro Trinkgeld pro Person und Nacht hin, die der Gast aber an der Rezeption kürzen oder streichen könne. Wohl als Reaktion auf das Urteil hat Costa seine Trinkgeldpraxis geändert. Hanja Maria Richter, Sprecherin bei Costa, erklärt auf Anfrage: "Costa Kreuzfahrten inkludiert das Trinkgeld auf allen Kreuzfahrten und Schiffen bereits in den Reisepreis. Es werden keine Trinkgelder an Bord erhoben. Wir arbeiten mit diesem Preissystem seit März 2017."

Auch andere Reedereien verzichten mittlerweile auf Zwangstrinkgeld. So gibt es bei NCL seit Einführung des "Premium-all-inclusive"-Konzepts im Jahr 2015 keine Trinkgeldgebühren mehr. Auch Hapag-Lloyd, Aida, Tui Cruises und Arosa erheben keine Trinkgelder. Tenor: Man stelle es den Gästen frei, ob und wie viel Geld sie einem bestimmten Mitarbeiter oder der gesamten Crew zukommen lassen möchten.

MSC Cruises empfiehlt seinen Gästen, je nach Zielgebiet zehn Euro beziehungsweise 12,50 US-Dollar pro Tag und Passagier zu zahlen. Wettbewerbsrechtlich sei das korrekt, erklärt MSC, es biete den Kunden eine saubere Ausschreibung der Trinkgeldempfehlung - einen Sternchen-Hinweis am Reisepreis gebe es nicht. Bei Nicko Cruises sind auf Flussreisen fünf bis sieben, auf Hochseekreuzfahrten in der Regel zehn bis zwölf Euro pro Gast und Tag fällig. Auch Cunard erhebt außer auf Weltreisen Trinkgeld. In der Kabinenkategorie Britannia und Britannia Club sind 11,50 US-Dollar, in der Kategorie Princess und der Queens Grill 13,50 Dollar üblich.

Amerikanische Gesellschaften, zu denen auch Cunard gehört, langen besonders kräftig zu. So erhebt Royal Caribbean stolze 14,50 US-Dollar, in den Suiten 17,50 Dollar. Bei Celebrity Cruises sind es 14,50 beziehungsweise 18 Dollar in den Suiten. Da kommt in sieben Tagen, der üblichen Dauer einer Kreuzfahrt, allerhand zusammen - de facto eine Erhöhung des Reisepreises durch die Hintertür. Besser, man informiert sich vorher, damit die Urlaubsfreude am Ende der Reise nicht getrübt ist.

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