Touristen in Thailand:Verschärfter Sicherheitshinweis

Bisher gibt es zwar keine Reisewarnung für Thailand. Das Auswärtige Amt rät Bangkok-Touristen aber, Menschenansammlungen zu meiden.

Thailand-Urlauber müssen wegen der anhaltenden Massenproteste in Bangkok mit Einschränkungen rechnen.

Touristen in Thailand: Auch die Backpacker auf der beliebten Touristenmeile Khao-San-Road in Bangkok sind vom Ausnahmezustand betroffen.

Auch die Backpacker auf der beliebten Touristenmeile Khao-San-Road in Bangkok sind vom Ausnahmezustand betroffen.

(Foto: Foto: AP)

Wegen des am Dienstag über die thailändische Hauptstadt verhängten Ausnahmezustands sei dort vermehrt mit Militär- und Polizeikontrollen zu rechnen, teilt das Auswärtige Amt in Berlin mit, das seinen Sicherheitshinweis zu Thailand wegen der Proteste verschärft hat.

Trotz des Ausnahmezustands gibt es bisher keine Reisewarnung.

Das Auswärtige Amt empfahl aber dringend, in Bangkok "Demonstrationen und sonstige größere Menschenansammlungen zu meiden, auch um sich nicht dem Risiko eventueller Sprengstoffanschläge auszusetzen".

Regierungsviertel und Menschenansammlungen meiden

Außerdem sollten Reisende das Regierungsviertel meiden, da sich dort die Demonstrationen konzentrierten. Ein Sprecher des Amtes sagte, man habe "einen genauen Blick auf Thailand" und werde die Reise- und Sicherheitshinweise gegebenenfalls schnell anpassen.

Bei blutigen Zusammenstößen zwischen Anhängern und Gegnern von Ministerpräsident Sundarajev Samak war am Dienstag ein Mensch ums Leben gekommen, 43 wurden verletzt. Über die Zahl deutscher Urlauber in dem Land hat das Auswärtige Amt keine Angaben.

Bereits am Freitag hatten Demonstranten den zweitgrößten Flughafen des Landes auf der Ferieninsel Phuket und zwei weitere Flughäfen im Süden Thailands gestürmt. Mehr als 50 Flüge mussten abgesagt werden, 15 000 Touristen saßen zeitweise fest.

Reiseveranstalter lockern Storno-Regeln

Seit Dienstag bieten Meier's Weltreisen und Dertour, die Marken von Thomas Cook Deutschland (Neckermann, Thomas Cook Reisen) und die Rewe-Pauschaltouristik (ITS, Jahn Reisen und Tjaereborg) besondere Kulanzregeln an. So dürfen Urlauber etwa bei Meier's Weltreisen und Dertour bis Freitag (5. September) von gebuchten Reisen zurücktreten, wenn mindestens eine Übernachtung in Bangkok geplant war.

Bei den Rewe-Pauschalmarken und bei Thomas Cook gelten ähnliche Regeln bis Freitag. Allerdings kommen bei den Stornierungen eventuell Gebühren von Fluggesellschaften und Hotels auf die betreffenden Reisenden zu.

Die TUI dagegen verzichtet bislang auf pauschale Storno-Regeln. Es gebe bislang auch nur wenige Anfragen von Thailand-Reisenden, sagte Firmensprecher Michael Blum in Hannover, "die lösen wir dann im Einzelfall." Das Reiseprogramm in Bangkok sei fast wie immer - als einzige Einschränkung seien derzeit Stadtrundfahrten abgesagt.

Derzeit halten sich den Angaben zufolge mit Dertour und Meier's Weltreisen 1077 Urlauber in der Region Bangkok auf. Weitere 3754 haben bis Ende September eine Thailand-Reise gebucht, teilten die beiden Veranstalter in Frankfurt/Main mit.

Mit Thomas Cook sind rund 400 Gäste in der Region, die nach Angaben von Sprecherin Nina Kreke in Oberursel (Hessen) allerdings oft von Bangkok aus zu Rundreisen starten. Die TUI verzeichnet derzeit 85 Feriengäste in der Stadt.

Kein genereller Anspruch auf Rücktritt

Solange es keine Reisewarnung gibt, sind Touristen auf die Kulanz ihrer Reiseveranstalter angewiesen, wenn sie den Flug nicht mehr antreten und ihr Geld zurück haben wollen. "Grundsätzlich können Pauschaltouristen von ihrem Reisevertrag zurücktreten, wenn eine Reise unsicher ist. Allerdings reicht es nicht, sich einfach nur zu fürchten", sagt Birgit Zandke-Schaffhäuser, die juristische Leiterin der Schlichtungsstelle Mobilität.

Gute Argumente hätten Urlauber nur, wenn es eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für ein Land oder eine Region gebe. "Dann können sich Urlauber auf höhere Gewalt berufen und den kompletten Preis zurückverlangen."

Thailand-Urlauber, die bereits in den Startlöchern stecken und nicht mehr fliegen möchten, sollten laut Empfehlung der Schlichtungsstelle mit ihrem Reiseveranstalter über eine Umbuchung zu verhandeln. "Wenn man kopfscheu die ganze Reise cancelt, ärgert man sich wahrscheinlich hinterher. Deshalb sollte man fragen, ob der Veranstalter nicht ein anderes schönes Ziel zu bieten hat."

Kein Rücktrittsrecht für Individualtouristen

Individualtouristen haben dagegen grundsätzlich kein Reiserücktrittsrecht - auch nicht, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung erlässt. "Sie haben schließlich nur die Beförderung gebucht", betont Zandke-Schaffhäuser. Reisende hätten also nur die Wahl, den Flug anzutreten oder zu stornieren, wobei für Stornierungen leicht Gebühren von 150 Euro oder mehr anfallen könnten.

Besonderes Pech haben Urlauber, deren Flüge in eine Krisenregion komplett wegfallen: "Dann kann sich die Airline auf höhere Gewalt berufen, und die Reisenden gucken in die Röhre." Auch Individualtouristen, die nicht mehr nach Thailand fliegen möchten, empfiehlt die Expertin: "Fragen Sie doch einfach bei Ihrer Fluggesellschaft an, ob eine Umbuchung zu einem anderen Ziel möglich ist."

Informationen zum Sicherheitshinweis unter www.auswaertiges-amt.de

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