Streit um den Grand Canyon Skywalk:Investor unterliegt vor Gericht

Im Streit um die Gewinne aus der Touristenattraktion Grand Canyon Skywalk ist der Investor von einem Bundesgericht abgewiesen worden. Zunächst sei das Stammesgericht der Hualapai zuständig.

Falscher Ansprechpartner: Mit diesem Argument fertigte ein Bundesrichter in Flagstaff (Arizona) den Bauunternehmer David Jin ab. Jin hatte sich in einem Streit mit dem Stamm der Hualapai an das Gericht gewandt. Und genau dorthin adressierte Richter David Campbell die Klage: Zuerst müsse der Bauunternehmer aus Las Vegas sich an das Stammesgericht wenden. Bis es dort eine Entscheidung gebe, ruhe das Verfahren.

Der Streit zwischen dem Bauunternehmer aus Las Vegas und den Indianern vom Stamm der Hualapai schwelt bereits seit Jahren. 2003 hatte man miteinander einen Vertrag geschlossen. Jin wollte umgerechnet knapp 23 Millionen Dollar in den Bau einer spektakulären Aussichtsplattform auf dem Stammesgebiet der Hualapai am Westrand des Grand Canyon investieren. Außerdem unterschrieb er eine Vereinbarung über die Aufteilung der Profite und der Managementaufgaben rund um die 2007 eröffnete Touristenattraktion. Nun behauptet Jin, dass ihn der Stamm nicht angemessen an den Gewinnen aus Eintrittsgeld, Souvenirverkauf und Rundflügen beteilige. Etwa 30 bis 37 Millionen Euro sollen das inzwischen sein - jährlich. Die Hualapai hingegen werfen ihm unter anderem vor, ein Besucherzentrum, durch das die gläserne, hufeisenförmige Plattform betreten werden kann, nicht fertiggebaut zu haben.

Tatsächlich ruhen die Bauarbeiten dort sei Jahren. Touristen gelangen durch einen Gang aus unschönen Bretterzäunen auf die über den Canyonrand hinausragende gläserne Plattform. Von dort aus können sie einen Blick in die mehr als 1200 Meter tiefe Schlucht des Grand Canyon werfen. Nachdem auch in einigen Schlichtungsrunden kein Einvernehmen über die strittigen Punkte erzielt werden konnte, zogen die Hualapai einen radikalen Schlussstrich - und kündigten einseitig den Vertrag mit dem Investor.

"Das ist ein einmaliger Vorgang", schäumte einer von Jins Anwälten auf der Nachrichtenseite arizonacentral.com. "Es ist mir bisher kein anderer Fall bekannt, in dem ein Stamm die Vertragsrechte eines Nicht-Indianers auf diese Art gebrochen hätte." Ein Sprecher der Hualapai entgegnete, dass der Richterspruch das Stammesgericht als zulässigen Austragungsort für den Rechtsstreit anerkannt habe. Die Vorwürfe der Gegenseite nannte er "unseriös".

Wann der Rechtsstreit vor dem Stammesgericht, das in der dem Skywalk nächstgelegenen Ortschaft Peach Springs abgehalten werden soll, weitergeht, ist noch nicht klar. Für David Jin geht es zunächst einmal darum, die einstweilige Verfügung der Hualapai gegen sein Betreten des Skywalk-Geländes rückgängig zu machen. Die Hualapai dagegen blicken bereits in die Zukunft: Sie suchen nach einem neuen Investor, der die Fertigstellung des Besucherzentrums übernimmt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: