Süddeutsche Zeitung

Streikaufruf von Verdi:Diese Rechte haben Passagiere im Streik-Fall

  • Auf den Flughäfen München, Frankfurt, Köln und Bremen müssen sich Reisende an diesem Dienstag auf lange Wartezeiten und annullierte Verbindungen einstellen. Allein die Lufthansa streicht etwa 800 Flüge, das betrifft etwa 90 000 Passagiere.
  • Die Gewerkschaft Verdi hat im Tarifstreit um die Bezahlung im öffentlichen Dienst zu einem Warnstreik aufgerufen. Unter anderem werden Sicherheitskontrollen, Bodenverkehrsdienste und Flughafenfeuerwehren bestreikt.
  • Betroffene Passagiere haben Ansprüche auf Betreuung und Ersatzleistungen, jedoch nicht auf Entschädigung.

Was gilt, wenn am Flughafen gestreikt wird? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Welche Flüge werden bestreikt?

Erste Ansprechpartner an Streiktagen sind die Fluggesellschaften, bei Pauschalreisen die Reiseveranstalter. Auch der jeweilige Flughafen bietet auf seiner Internetseite ausführliche Informationen über die aktuellen Abflug- und Ankunftszeiten. Da es sich bei Frankfurt/Main und München um Flughäfen mit Drehkreuz-Funktion handelt, sollten sich auch Passagiere auf anderen Flughäfen vorab über ihren Flugstatus informieren. Bei Daten aus dem Internet ist es sinnvoll, sich diese auszudrucken, um später einen Beleg zu haben.

Welche Ansprüche haben Passagiere, wenn ihr Flug verspätet abfliegt?

Wer wegen des Streiks auf dem Flughafen festsitzt, muss von der Airline betreut werden. Das können Betroffene gemäß der EU-Richtlinie 261/2004 erwarten: Ab zwei Stunden Verspätung haben sie Anspruch auf Leistungen wie zwei Telefonate, zwei E-Mails, Getränke, Essen und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Die zweistündige Wartezeit gilt für Flüge von bis zu 1500 Kilometern. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es nach drei Stunden Unterstützung, ab 3500 Kilometern Strecke nach vier Stunden.

Ab einer Wartezeit von fünf Stunden können Passagiere vom Beförderungsvertrag zurücktreten und eine Erstattung des Flugpreises verlangen.

Müssen Passagiere für die Betreuungskosten zunächst selbst aufkommen?

Die EU-Richtlinie sieht vor, dass die Betreuung kostenlos bereitgestellt wird. Das klappt aber oft nicht. Sollte die Airline trotz Nachfrage keine Betreuung bereitstellen können, muss sich der Fluggast selbst um Verpflegung und möglicherweise ein Hotelzimmer kümmern. Dann ist es wichtig, alle Belege aufzubewahren, um die Kosten anschließend der Fluggesellschaft in Rechnung stellen zu können. Diese Kosten sind verschuldensunabhängig. Die Airline muss dem Fluggast also helfen, egal ob die Verspätung durch eine Aschewolke, einen Sturm oder eben einen Streik entstanden ist.

Was gilt im Streikfall für Stornieren, Umbuchen oder Umsteigen?

Einen streikbedingt gestrichenen Flug kann der Fluggast stornieren, er bekommt dann sein Geld zurück. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug. Das kann aber dauern, bis der Streik vorbei ist - und auch länger, weil ein Rückstau entstehen kann. Bei langen Ausständen muss die Fluggesellschaft eine Ersatzbeförderung organisieren, zum Beispiel mit der Bahn oder mit Bussen. Zum Beispiel können Lufthansa-Fluggäste mit Tickets für Inlandsflüge diese am Dienstag gegen Bahnkarten umtauschen.

Bekommen Fluggäste eine Entschädigung für annullierte Flüge?

Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung von drei Stunden oder mehr haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. Der BGH hat entschieden, dass dazu auch Streiks zählen und Airlines daher nicht zur Entschädigung verpflichtet sind.

Muss ich trotz Streik pünktlich am Flughafen sein?

Auch bei einer großen absehbaren Verspätung sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abflugzeit am Flughafen sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft kurzfristig einen Ersatzflug anbieten kann - und der Reisende ihn dann verpasst.

Welche Regelungen gelten bei Pauschalreisen?

Pauschalreisende können zwar keinen Schadenersatz für einen entgangenen Urlaub geltend machen, falls ihr Flieger wegen eines Streiks erst am nächsten Tag abhebt. Doch der Reiseveranstalter ist in der Gewährleistungspflicht, da der Flug Teil des Vertrags ist. Der verhinderte Urlauber kann daher den Reisepreis anteilig um den entgangenen Urlaubstag mindern.

Urlauber, die Flug, Hotel und Mietwagen nicht als Paket bei einem Veranstalter sondern selbst und einzeln gebucht haben, haben schlechte Karten. Sie können weder beim Hotel noch bei der Mietwagenfirma eine Leistungsminderung wegen des verspäteten Fluges geltend machen.

Gibt es Anspruch auf Schadenersatz, wenn durch den verspäteten Abflug der Start einer Kreuzfahrt verpasst wird?

Wenn der Flug isoliert von der Kreuzfahrt gebucht worden ist, erleidet der Passagier zwar einen materiellen Schaden, weil er seine Kreuzfahrt nicht pünktlich antreten kann. Doch diesen Schaden bekommt der Fluggast nicht von der Airline ersetzt, weil diese an der verhinderten Beförderung nicht ursächlich schuld ist. Wurden aber Flug und Kreuzfahrt als Paket gebucht, dann wird die unterbliebene Beförderung zum Schiff juristisch als Reisemangel betrachtet - zu Lasten des Veranstalters.

Welche Rechte haben Reisende, deren Urlaub sich verkürzt?

Entgehen dem Pauschalreisenden durch den Streik Urlaubstage, muss der Veranstalter den Anteil des Reisepreises für diese Tage zurückerstatten, erklärt Rechtsanwalt Paul Degott. Verkürzt sich der Urlaub massiv - kommt der Betreffende also bei einem einwöchigen Urlaub zum Beispiel erst drei Tage später an -, seien außerdem die Chancen auf Schadenersatz gut: Dann gibt es nicht nur das Geld für die Tage zurück, an denen der Urlaub ausgefallen ist, sondern auch eine Entschädigung dafür, dass der Urlaub insgesamt beeinträchtigt war.

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