Streik bei der Lufthansa:Die Rechte der Passagiere

Von Montag an streiken die Lufthansa-Piloten und ein Großteil der Flieger bleibt am Boden - die Rechte der betroffenen Passagiere im Überblick.

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Der geplante Pilotenstreik trifft die Lufthansa und ihre Passagiere hart: Die größte europäische Fluggesellschaft kann nach am Freitag veröffentlichten Planungen nur jeden dritten Flug bedienen. Statt täglich 1800 Flügen heben demnach jeweils nur rund 600 Flieger ab. Aufgerufen sind mehr als 4000 Kapitäne und Copiloten.

Die Arbeitsniederlegungen sollen am Montag um null Uhr beginnen und bis Donnerstag um eine Minute vor Mitternacht dauern, wie die Pilotenvereinigung Cockpit (VC) mitteilte.

Im Kern geht es der Gewerkschaft um die Sicherung der Arbeitsplätze der deutschen Piloten. Cockpit fürchtet, Jobs könnten verloren gehen, weil die Lufthansa künftig mehr Strecken von ihren Auslandstöchtern bedienen lässt, bei denen das Lohnniveau für den Konzern günstiger ist. Zu den Auslandstöchtern zählen unter anderem Swiss, Austrian Airlines (AUA) und British Midland (bmi). Im Gegenzug für eine Zusicherung zum Erhalt der deutschen Jobs ist VC eigenen Angaben zufolge zu Zugeständnissen bei den Gehaltsforderungen von bislang 6,4 Prozent bis hin zu einer Nullrunde bereit.

Welche Rechte Passagiere bei einem Streik haben, lesen Sie auf den folgenden Seiten.

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Lufthansa-Streik: Das sollten Passagiere wissen, ddp

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Stornierung

Fallen Flüge wegen eines Streiks aus, können Kunden die Buchung stornieren. Dies ist auch möglich, wenn durch den gestörten Flugplan der Reisegrund für den Fluggast hinfällig ist. Stornieren kann man an einem Flughafenschalter oder von zu Hause aus mit einem Anruf bei einem Call-Center. Auch bei einer Verspätung von fünf Stunden oder länger ist eine Stornierung möglich. Der gezahlte Preis wird erstattet.

Die Lufthansa hat eine kostenlose Rufnummer eingerichtet, unter der sich Passagiere über ihre Buchungen und Stornierungen informieren können: 0800 - 8 50 60 70.

Wenn das Ticket direkt bei der Lufthansa gekauft wurde, erhalten die Kunden das Geld dafür von der Airline zurück (Telefon 0180 - 5 805 805). Wer das Ticket über ein Reisebüro geordert hat, muss dieses kontaktieren.

Zudem bietet die Lufthansa kostenlose Umbuchungen an: Wer schon ein Ticket für Montag bis Donnerstag gekauft hat, kann es gegen einen Flug zu einem anderen Zeitpunkt eintauschen.

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Umsteigen auf die Bahn

Wollen Passagiere nicht stornieren und auch nicht auf andere Flüge umgebucht werden, bleibt ihnen bei innerdeutschen Strecken noch das Umsteigen auf die Bahn. Kunden mit elektronischen Tickets müssen sich dafür einen Gutschein (Reise-Voucher) an einem Lufthansa Check-In-Automaten am Flughafen besorgen. In Frankfurt ist dies auch am Lufthansa-Schalter im Fernbahnhof möglich.

Wer nicht extra zum Flughafen fahren will, kauft sich einen Bahnfahrschein für die Strecke, die er eigentlich fliegen wollte, und reicht es mit einem Beleg über das gekaufte Flugticket bei der Lufthansa zur Erstattung ein.

Es sei nicht gestattet, sich einfach mit dem Flugticket in die Bahn zu setzen, hatte Lufthansa bereits beim Streik des Bodenpersonals Anfang 2009 mitgeteilt.

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Unterstützung und Betreuung

Ab einer zweistündigen Verspätung eines bis zu 1500 Kilometer weiten Flugs haben wartende Passagiere nach einer EU-Verordnung Anspruch auf "Unterstützung". Die Lufthansa spricht von "Betreuungsleistungen", die dann gewährt würden. Dazu gehören beispielsweise Essen und Getränke sowie zwei kostenfreie Telefonate. Gegebenenfalls kommt die Lufthansa auch für eine Übernachtung in einem Hotel auf. Dies sei etwa der Fall, wenn absehbar sei, dass der Flug nach einer Umbuchung erst am nächsten Tag angetreten werden kann.

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Entschädigung

Nach der EU-Verordnung haben Passagiere bei einer Annullierung oder Überbuchung eines Flugs zwar Anspruch auf eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro. Dies gilt aber nur für den Fall, dass kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.

Die Lufthansa zahlt bei einem Streik daher keinen Ausgleich, weil sie ihn - ähnlich wie einen technischen Defekt an einer Maschine und extrem schlechtes Wetter - für "ein außergewöhnliches Ereignis im Sinne von höherer Gewalt" hält. Verbraucherschützer teilen diese Auffassung.

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Allerdings stehen den Gästen laut EU-Verordnung bei Flugunregelmäßigkeiten diese Leistungen zu:

Bei Verspätungen ab zwei Stunden oder einer Annullierung Betreuungsleistungen wie Essen und kostenlose Telefonate, ab fünf Stunden gegebenenfalls die Erstattung des Flugpreises, eine Alternativbeförderung oder aber der Rücktransport zum Ausgangsort.

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Beschwerden

Mit Beschwerden können sich Fluggäste an das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig wenden. Dieses hat die Aufgabe, gemeldete Problemfälle zu überprüfen und eventuell tätig zu werden. Die Webseite (www.lba.de) des Amtes informiert auch über die Rechte von Passagieren. Pauschaltouristen können zudem beim Reiseveranstalter vorstellig werden.

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(sueddeutsche.de/Reuters/dd/kaeb/juwe)

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