Sicherheit, Stornierungen, Umbuchungen:Was Reisende zu "Irma" wissen sollten

  • Hurrikan Irma hat teils katastrophale Schäden in der Karibik und Florida hinterlassen, nun beginnen die Aufräumarbeiten (eine erste Schadensbilanz aus den USA lesen Sie hier).
  • Was das Auswärtige Amt Touristen rät, die sich derzeit in den betroffenen Gebieten aufhalten.
  • Was Urlauber bezüglich Umbuchungen und Stornierungen beachten müssen - mit Blick auf Flugreisen, Pauschalreisen und Kreuzfahrten.

Gibt es offizielle Reisewarnungen?

Nein, wohl aber detaillierte Sicherheitshinweise durch das Auswärtige Amt (AA) für Menschen, die sich derzeit vor Ort befinden. Diese Informationen finden Sie hier zu Florida, hier zu den Bahamas, zu Kuba und der Dominikanischen Republik.

Die vom Wirbelsturm heimgesuchten Gebiete in den USA und der Karibik erwachen derweil langsam aus der Schockstarre. In Florida reparieren Arbeiter Strom- und Gasleitungen. Ausgangssperren werden aufgehoben, Einwohner kehren in ihre Häuser zurück. Das Tourismusamt von Miami hat hier für Reisende in der Gegend Notfall-Informationen samt Links zusammengestellt. Auf der Inselkette Florida Keys sei "im Prinzip jedes Haus auf den Keys betroffen", sagte Brock Long von der Katastrophenschutzbehörde Fema. Reparaturtrupps setzen nun den Overseas Highway instand, der die Keys über zahlreiche Brücken mit dem Festland verbindet.

Auf Kuba liegt die Infrastruktur in vielen Regionen brach. Vor Ort gibt es oft noch Stromausfälle. Auch der Zugang zu mobilen Netzwerken ist unzuverlässig und nicht überall im Norden Kubas möglich. Die "Carribean Hotel and Tourism Association" bietet hier eine Linksammlung zu Meldungen und ersten Schadensbilanzen von einzelnen Inseln, Katastrophenschutzbehörden und mehr.

Wie kulant verhalten sich die großen Reiseanbieter?

Die deutschen Veranstalter buchen Reisen in Richtung Karibik seit der vergangenen Woche kostenlos um oder stornieren sie. Dabei gelten jedoch unterschiedliche Fristen für verschiedene Regionen, die teils verlängert worden sind. Im Einzelnen:

Bei Thomas Cook holt Gäste von der schwer betroffenen kubanischen Nordküste zurück und hat zahlreiche Reisen abgesagt - eine Auflistung für Kuba und Florida findet sich hier. Alle Florida-Reisen bis einschließlich 18. September sind abgesagt, auf die Florida Keys sogar bis Ende des Monats. In der Dominikanischen Republik sei seit Montag hingegen wieder ein normaler Betrieb gewährleistet.

Auch Tui gibt für die Dominikanische Republik Entwarnung. Sie rät ihren Kunden jedoch noch bis 14. September explizit von Reisen nach Florida ab. Kostenlose Umbuchungen und Stornierungen seien dort bis 18. September weiter möglich. Kuba-Reisen bis 18. September fallen aus. Alle Details hat das Unternehmen hier veröffentlicht.

DER Touristik hat am Dienstag erste Zusammenfassungen der Lage für Kuba sowie für Florida auf seiner Website veröffentlicht. So seien Irmas Folgen etwa auf den Florida Keys so massiv, dass hier kostenlose Umbuchungen und Stornierungen bis zum 25. September angeboten würden.

Wie reagieren Fluggesellschaften auf Irma?

Lufthansa hat aufgrund des Hurrikans Flüge nach Miami, Tampa und Orlando bis einschließlich 12. September gestrichen. Seit Mittwoch werden die Verbindungen wieder aufgenommen, Passagiere sollen aber ihren Flugstatus überprüfen. Eurowings bietet Passagieren nach Havanna, Varadero, Punta Cana, Puerto Plaza, Miami oder Orlando mittlerweile bis einschließlich 15. September eine kostenlose Umbuchung an - hier finden Sie die geltenden Bedingungen.

Beim Ferienflieger Condor, der zu Thomas Cook gehört, konnten einzelne Flüge (ohne Veranstalterpaket) in die Karibik bis 12. September kostenlos umgebucht oder storniert werden. In den kommenden Tagen sei mit Ausfällen zu rechnen (Aktualisierungen hier auf der Website).

Auch Air Berlin strich über das Wochenende zahlreiche Flüge nach Miami, Fort Myers und Orlando. Betroffene Fluggäste könnten bis einschließlich 30. September innerhalb des Air-Berlin-Streckennetzes umbuchen. Ob ihre Verbindungen betroffen sind, sehen Passagiere in der Fluginfo hier.

Finden Kreuzfahrten gerade überhaupt noch statt?

Wegen Hurrikan Irma müssen zahlreiche Reedereien Schiffsreisen komplett absagen. Bei Royal Caribbean zum Beispiel fallen Fahrten mit der Empress of the Seas (ab 9. September um Kuba) und Majesty of the Seas (ab 11. Und 15. September, Bahamas) aus. Vier Schiffe (Allure of the Seas, Harmony of the Seas, Enchantment of the Seas und Oasis of the Seas) ändern ihre Route.

MSC hat eine Reise der MSC Divina geändert sowie eine Abfahrt am 9. September komplett abgesagt. Eine Fahrt der MSC Opera wird geändert. Auch Norwegian Cruise Line hat ihre Schiffe Norwegian Sky und Norwegian Escape eine neue Route nehmen lassen. Bis November will die Reederei außerdem alle Fahrten in die östliche Karibik Richtung Westen umlenken.

Welche Rechte haben betroffene Pauschalreisende?

Wenn die Lage vor Ort besonders dramatisch ist, können Pauschalurlauber eine gebuchte Reise wegen "erheblicher Schlechtleistung" kündigen, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Dann erhalten sie den kompletten Reisepreis zurück. Das gilt etwa, wenn ein Urlauber Todesangst haben muss, weil zum Beispiel das Dach des Hotels abgedeckt wurde und das Gebäude überflutet wird. Veranstalter müssen Urlauber in solchen Fällen so schnell wie möglich ausfliegen. Dann gibt es auch Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.

Ist die Situation nicht so schlimm, die Reise aber dennoch beeinträchtigt, können Pauschalurlauber nachträglich den Reisepreis mindern, so Degott. Die Höhe der Rückzahlung hängt dann von der Schwere des Mangels ab. Und es kommt darauf an, wie viele Tage der Reise beeinträchtigt waren. Ein Beispiel: Der Urlaub ist zwar trotz des Sturms möglich, aber der im Reisekatalog versprochene schöne Strand ist nicht mehr nutzbar. Zusätzlichen Schadenersatz gibt es hier nicht unbedingt, die Gerichte entscheiden dies laut Degott unterschiedlich.

Und was, wenn ich eine Kreuzfahrt gebucht habe?

Für Kreuzfahrt-Touristen, die ebenfalls Pauschalurlauber sind, gelten im Prinzip die gleichen Rechte: "Wenn klar ist, dass reiseprägende Erlebnisse ausfallen, kann der Urlauber ohne Stornokosten vom Reisevertrag zurücktreten", erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Das heißt: Fällt ein Höhepunkt der Reise aus, kann der Kunde diese absagen - ohne Gebühren. Wird ein anderes Ziel angelaufen, kann das ein gleichwertiger Ersatz sein. "Da muss man abwägen", sagt Fischer-Volk. Wird ein Ziel jedoch ersatzlos gestrichen, ist dies ein Reisemangel. Kunden können dann nachträglich den Reisepreis etwas mindern. Wenn die Reederei bereits vor der Reise auf die Routenänderung hinweist, muss der Kunde erklären, dass er mitfährt und sich Mängelansprüche vorbehält. Wer ohne Veranstalter und Reisebüro direkt bei einer US-Reederei bucht, für den gilt allerdings amerikanisches Reiserecht.

Wird eine Kreuzfahrt komplett abgesagt, erhalten Passagiere den Reisepreis zurück. Weiteren Schadenersatz können sie jedoch nicht anmelden. Wichtig zu beachten: Wurden Flüge separat von der Kreuzfahrt gebucht, können diese in der Regel nicht kostenlos bei der Airline storniert werden.

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