Sicherheit im Flugverkehr:273 Laser-Attacken auf Piloten

Deutsche Piloten fühlen sich durch die rasant steigende Zahl von Laser-Attacken auf ihre Flugzeuge bedroht. Nun fordern sie strengere Gesetze.

Es ist fatal, wenn ein Pilot beim Landeanflug geblendet wird. Im schlimmsten Fall könnte das von ihm gelenkte Flugzeug abstürzen. Daher ist es auf keinen Fall ein "Dummer-Jungen-Streich", wenn mit starken Laserpointern vom Boden aus auf Flugzeuge gezielt wird.

Doch Angriffe mit Laserpointern auf Flugzeuge und Hubschrauber haben im vergangenen Jahr um fast 800 Prozent zugenommen. Dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) wurden 2010 von deutschen Luftfahrtunternehmen 273 dieser Attacken auf ihre Maschinen gemeldet, sagte Sprecherin Cornelia Cramer. 2009 seien es lediglich 36 Fälle im In- und Ausland gewesen, 2007 und 2008 sogar nur jeweils ein Fall. "Es können durchaus mehr Fälle sein", sagte Cramer.

Das LBA erfasse lediglich die offiziellen Störungsmeldungen der deutschen Fluggesellschaften. Bei den 273 registrierten Angriffen seien die Piloten für mehrere Sekunden oder gar Minuten erheblich geblendet worden. Die Täter können sich des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr strafbar machen.

Darauf steht ein Haftstrafe bis zu zehn Jahren. Auch in den USA sind Piloten verstärkt Attacken durch Laser ausgesetzt. Wie die US-Luftfahrtbehörde FAA in der vergangenen Woche mitteilte, hat sich die Zahl 2010 fast auf mehr als 2.800 verdoppelt. Dies sei die höchste Bilanz, seit diese Vorfälle von dem Jahr 2005 an gezählt wurden. Die Pilotenvereinigung Cockpit kritisierte angesichts dieser Zahlen die Gesetzeslage in Deutschland als unzureichend.

Wenn die weitere Verbreitung "dieser sinnlosen Spielzeuge" nicht unterbunden werde, sei ein Unfall nur noch eine Frage der Zeit, sagte Sprecher Jörg Handwerg. Nach Angaben von Cockpit fällt der Besitz starker Lasergeräte in Teilen Australiens seit 2008 unter das Waffengesetz. In den USA stünden bereits Blendversuche unter Strafe. In Deutschland sei hingegen erst die konkrete Gefährdung des Flugverkehrs strafbar und damit die Hürde für eine Bestrafung der Täter sehr hoch. Die Luftverkehrs-Ordnung verbietet in einem Radius von 1,5 Kilometern um einen Flugplatz den Betrieb von Lasergeräten, die geeignet sind, den Flugbetrieb zu stören.

Im Januar 2010 war ein Mann in Hamm erstmals wegen einer Attacke zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und tausend Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der 29-Jährige hatte im Juni 2009 zweimal einen Hubschrauberpiloten mit einem Laser geblendet.

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